Verletzte Fundtiere – Wer trägt die Kosten?

von Redaktion

Katzenhilfe Salzachtal klärt auf: Gemeinden im Landkreis müssen für eine Notbehandlung zahlen

Mühldorf/Fridolfing – Wer muss für den Tierarzt bezahlen, wenn er eine verletzte Katze findet und rettet? Die Mühldorferin Barbara Baust hatte eine Katze gefunden: Kosten rund 5000 Euro. Bringt ein Finder ein verletztes herrenloses Haustier zum Tierarzt, muss die zuständige Gemeinde finanziell für die Notbehandlung aufkommen, erklärt jetzt Silvia Rottmair von der Katzenhilfe Salzachtal. Vielen Kommunen sei das aber nicht bewusst, und so bleiben Tierheime und Tierschutzvereine oft auf hohen Kosten sitzen.

Fundtierpauschale
greift bei Notfällen nicht

„Das ist ein herrenloses Tier, wir sind nicht zuständig.“ Diesen Satz kennt Rottmair nur zu gut. „Viele Gemeinden wissen schlichtweg nicht, dass sie für die Notfallbehandlung eines verletzten Haustieres aufkommen müssen, wenn ein Finder es zum Tierarzt bringt und kein Halter auszumachen ist.“ Dabei gibt es darüber sogar einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013. „Ich glaube, das Missverständnis ergibt sich aufgrund der Fundtierpauschale“, meint Rottmair. „Die Gemeinden zahlen den Tierheimen eine jährliche Pauschale – meist ein bestimmter Betrag pro Einwohner – für die Haltung und ärztliche Versorgung von Fundtieren. Damit ist aber nicht die Notfallversorgung beim Tierarzt abgedeckt, wenn ein Finder ein verletztes Tier dorthin bringt.“ Es sei wichtig, dass Finder unverzüglich nach dem Fund die Polizei oder die zuständige Gemeinde verständigen.

Wie ist die Lage im Landkreis Mühldorf? Während Teresa Harreiner, Pressesprecherin der Stadt Mühldorf, angibt, dass die Stadt seit mindestens 2020 kein verletztes Fundtier mehr zu verzeichnen hatte, berichtet Manuela Gyimes, Vereinsvorsitzende des Tierschutzvereins Waldkraiburg, von etwa einem Fall pro Woche. „Wir haben ständig verunfallte Tiere und bleiben auf den Kosten sitzen. Es ist wirklich toll, wenn die Leute hinsehen und den Tieren helfen, aber bevor ein Finder ein Tier zum Arzt bringt, sollte er Kontakt zu uns aufnehmen.“

Der Tierschutzverein Waldkraiburg arbeite mit bestimmten Tierärzten zusammen und könne genau sagen, wo ein Tier wann versorgt werden kann. „Wir sollten immer involviert werden“, wünscht sich die Vereinsvorsitzende.

Was Fundkatzen betrifft, stünden die Tierheime kurz vor dem Kollaps. „Die Katzenflut nimmt kein Ende. In meinen Augen brauchen wir unbedingt eine Katzenschutzverordnung mit Kastrationspflicht. Nur so kann das Elend der Tiere beendet werden.“ In einem aktuellen Flyer des Bündnisses Katzenschutz Bayern, der sich an Tierärzte richtet, wird die Problematik der stets wachsenden Population frei lebender Katzen in Deutschland ebenfalls aufgegriffen. Tierärzte können mittels Kastration, Kennzeichnung und Registrierung der Katzen einen erheblichen Beitrag zum Schutz der Tiere leisten, ebenso wenn sie mit regionalen Tierschutzvereinen zusammenarbeiten.

Kastrationspflicht als
Lösung bei Fundkatzen

„Der Flyer klärt aber auch ausführlich zum Thema Fundkatzen auf“, berichtet Christine Hafner vom Katzenschutzbündnis. Wichtige Aspekte sind zum Beispiel die unverzügliche Meldepflicht bei der zuständigen Gemeinde und welche Angaben die Tierärzte auf der Rechnung machen müssen, damit die Kosten übernommen werden. „Auch bei einem bestehenden Fundtiervertrag muss die Gemeinde die Kosten für die Notfallbehandlung eines verletzten Haustieres übernehmen“, betont Hafner. „So können die Tierheime und Tierschutzvereine finanziell entlastet werden.“

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