Ohne einen Cent zu bezahlen

von Redaktion

Dreister Betrug: Tütenweise Handys und Notebooks aus Elektromarkt getragen

Mühldorf – Eine ganze Reihe von Verhandlungen wegen nahezu identischer Betrugsfälle fanden und finden derzeit nicht nur vor dem Amtsgericht Mühldorf, sondern vor Gerichten in ganz Deutschland statt. Eine rund 80-köpfige Gruppe ukrainischer Kriegsflüchtlinge hatte über mehrere Wochen im Sommer 2023 die Panne im Bezahlsystem eines Elektromarktes im westlichen Landkreis Mühldorf für sich ausgenutzt. Dem Zahlungsdienstleister entstand dadurch ein Gesamtschaden von rund 400000 Euro. Der Elektromarkt hatte keinen finanziellen Verlust, er war gegen dieses Risiko abgesichert.

Angeklagte flohen vor
dem Krieg in der Ukraine

Die angeklagten Frauen und Männer stammen fast alle aus demselben Ort in der Ukraine und waren zur Zeit der Taten in Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Rosenheim untergebracht. Laut Ermittlungen der Kripo Mühldorf hatte sich innerhalb dieser Gruppe herumgesprochen, dass man bei diesem Elektromarkt alle Waren nur mit Vorzeigen der EC-Karte raustragen könne. Eine solche besitzen laut Kripo alle Flüchtlinge aus der Ukraine, um Bürgergeld auf einem Bankkonto beziehen zu können. Obwohl das Bürgergeld in keinem Fall dafür reichte, holten die „Käufer“ Dutzende hochpreisige Smartphones, Notebooks und Laptops sowie teures Zubehör aus dem Geschäft und bezahlten am Ende nicht einen Cent dafür. Zu diesen Einkaufstouren reisten die Angeklagten sogar in Gruppen von sechs bis acht Personen gemeinsam in Großraumtaxis an. Wie das klappen konnte, erklärte ein Kripobeamter, selbst Teil der Ermittlungsgruppe „Lastschrift“, als Zeuge vor Gericht. Von Ende Juni bis Anfang August 2023 war aufgrund eines Systemfehlers bei Zahlung mit EC-Karte im Lastschriftverfahren keine sofortige Prüfung der Kontodeckung möglich. Das konnten die Mitarbeiter an der Kasse nicht erkennen, die Waren konnten mitgenommen werden. Mangels Deckung der Bankkonten wurden die Rechnungsbeträge von den Banken zurückgebucht. Dass es so einfach funktionierte, bestätigte auch der Angeklagte, den Richter Florian Greifenstein vor sich hatte. „Alle sind da hingegangen“, übersetzte die Dolmetscherin die Aussage des Ukrainers, der alle ihm zur Last gelegten Taten zugab. Er hatte für insgesamt 10424,92 Euro dreimal „eingekauft.“

Nur das Teuerste
eingepackt

„Da war man nicht sparsam, sondern hat nur das Teuerste genommen“, so der Richter. Am 6. Juli, um 18.13 Uhr, trug der 57-Jährige für 5831 Euro vier Smartphones von Samsung und Apple und ein iPad aus dem Laden; beim zweiten Einkauf nur vier Minuten später zwei Samsung Smartphones für 2798 Euro und beim dritten Mal am 14. Juli ein iPhone und elf Zubehörteile für 1795,92 Euro. In dem Fachmarkt sei der enorme Umsatzanstieg aufgefallen. „Die Täter haben einfach zu viel eingekauft“, so der Mann von der Kripo. Die Verkäufer wurden angewiesen, pro Kunde nur noch eine Ware auszugeben. Der Händler habe versucht, den Zahlungsdienstleister zu kontaktieren, was nicht einfach gewesen sei. Ende Juli sei das Leck im System wieder geschlossen worden.

Aus diesem Grund scheiterte ein weiterer Einkauf am 1. August: Die Karte wurde mangels Geld auf dem Konto an der Kasse abgelehnt. Trotzdem versuchte der Angeklagte es noch einmal am 2. August, in Begleitung von drei weiteren Personen, sich pro Person jeweils ein Gerät aus dem Markt zu besorgen – ein iPad, ein MacBook, ein iPhone 14 und ein Samsung Galaxy S23 Ultra. Gesamtwert 5506 Euro. Dieses Mal riefen die Verkäufer die Polizei. Trotz Fluchtversuch wurden die „Kunden“ festgenommen.

Drei „Einkäufe“ für
über 14000 Euro

Ähnlich liefen die Betrugsfälle, die einer 48-jährigen Ukrainerin eine Verhandlung später zur Last gelegt wurden. Sie hatte sich nach der gleichen Methode am 13. Juli 2023 um 12.30 Uhr und um 12.36 Uhr sowie am 14. Juli in dem E-Markt angeeignet. Insgesamt sammelte sie technische Geräte im Wert von 14008,75 Euro ein. Wie sie vor Gericht erklärte – übersetzt von einer Dolmetscherin – habe sie ebenfalls in der Gemeinschaftsunterkunft für Kriegsflüchtlinge erfahren, wie und wo man leicht an elektronische Geräte kommen könne: „Mir wurde gesagt, da kannst du alles nehmen.“ Sie habe angenommen, die Rechnungsbeträge würden in kleinen Raten von ihrer Karte abgezogen. Wie das denn bei 502 Euro Bürgergeld gehen solle, wollte Greifenstein wissen: „Da müssten Sie jahrelang monatlich die 502 Euro abliefern, das kann ja nicht gehen, und darum ist das Betrug.“

Alle Geräte angeblich in der Familie verschenkt

Der Richter fragte, wo all die Geräte denn geblieben seien. Beide Angeklagten gaben an, alle ergatterten Waren an ihre über ganz Deutschland verstreute Familie, Kinder, Enkelkinder, Nichten und Neffen verschenkt zu haben. Nichts hätten die beiden für sich behalten und auch nichts verkauft, um damit ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Ihre Taten gaben die beiden Ukrainer zu, Staatsanwalt Benedikt Metzl wertete das jeweils als gewerbsmäßigen Betrug. „Ihr Vorgehen war gelinde gesagt dreist“, stellte er in seinem Plädoyer fest. „Sie haben einen Fehler ausgenutzt und in Goldgräberstimmung richtig fette Beute gemacht.“ In seinen beiden Urteilen betonte der Vorsitzende Richter, dass es den Tätern durch den Fehler im Bezahlsystem leicht gemacht worden sei: „In der Community hatte sich herumgesprochen, dass man sich einfach Geräte mit der Karte holen konnte, auch ohne Geld auf dem Konto zu haben.“ Er ordnete für beide Angeklagten die Einziehung von Wertersatz an, obwohl das nur auf dem Papier stünde, da beide nichts haben.

Der 57-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, ausgesetzt zu einer zweijährigen Bewährungszeit. Gegen die 48-jährige Frau wurde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verhängt, ebenfalls zur Bewährung von zwei Jahren ausgesetzt.

Weitere Verhandlungen stehen an

In den nächsten Wochen stehen noch mehrere Verhandlungen wegen dieser Betrugsmasche an. Unter anderem wird Richter Greifenstein im Dezember auch die Ehefrau des 57-Jährigen als Angeklagte vor sich haben.

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