8000 Euro Schaden nach Fahrerflucht?

von Redaktion

Unfall sieht das Amtsgericht als unzweifelhaft – Nachweis des unerlaubten Entfernens nicht möglich

Mühldorf – „Knapp 8000 Euro Schaden an einem Fahrzeug, das über Nacht ordnungsgemäß am rechten Straßenrand in einem Ort in der Landkreismitte geparkt war.“ So trug es Staatsanwalt Alexander Hautz in einem Prozess am Mühldorfer Amtsgericht vor, der von Richterin Dr. Angela Michaelsen geleitet wurde. Sie hatte zu diesem Verfahren zwei Zeugen eingeladen: die Besitzerin des beschädigten Autos, einen Polizeibeamten und zusätzlich als Sachverständigen Frank Schmidinger aus Mühldorf.

Doch zunächst kam der Angeklagte zu Wort, ein 73-jähriger Rentner aus dem Landkreis, der ohne Rechtsbeistand vor Gericht erschienen war: „Diese Anklage stimmt nicht ganz. Ich habe den Unfall nicht bemerkt, meldete mich aber später bei der Polizei in Waldkraiburg. Mit meinem Kastenwagen war ich gegen 5 Uhr morgens am 12. Mai unterwegs, um in Wolfratshausen einen Messestand abzubauen. Auf der Ladefläche meines Fahrzeugs hatte ich eine Palette mit Laminat – diese war am Boden abgestellt – und einen Hubwagen, den ich gesichert hatte. Dieser Hubwagen besitzt eine bewegliche Deichsel, die an die Bordwand knallen kann.“

Auf die Frage von Frank Schmidinger, wie es denn im Inneren des Fahrzeugs gewesen wäre, antwortete der beschuldigte Rentner: „Das Autoradio war aus, das Fenster in der Kabine geschlossen.“

So wurde nun die Besitzerin des Autos gehört, eine 25-jährige Friseurin: „Ich wachte am Morgen des 12. Mai durch ein krachendes Geräusch auf, dachte aber, ich hätte geträumt. Dann hörte ich ein Auto mit Vollgas und quietschenden Reifen wegfahren. Mein Schlafzimmerfenster war geschlossen, im Raum war es leise. Als ich später in die Arbeit fahren wollte, bemerkte ich den Schaden. Mein Auto stand direkt vor dem Schlafzimmerfenster. Inzwischen ist der Schaden von der Versicherung reguliert.“

Im Gerichtssaal wurde jetzt ein Video vorgeführt. Da es auf der Auffahrt des Hauses, in dem die Geschädigte wohnt, eine Videoüberwachung gibt, die von der Polizei gesichert wurde, konnte man sehen, wie der Kastenwagen am Haus vorbeifährt. Dann hört man ein schepperndes Geräusch.

Ein 24-jähriger Polizeibeamter der Polizeiinspektion Waldkaiburg gab Folgendes zu Protokoll: „Am Tag der Tat kam die Besitzerin des geschädigten Fahrzeugs zu uns in die Dienststelle in die Ratiborer Straße und meldete den Schaden. Sie wollte auch noch in der Nachbarschaft nachfragen, ob jemand etwas bemerkt hätte. Einen Tag später erschien der hier angeklagte Mann und sagte, er könne diesen Unfall verursacht haben, davon habe er aber nichts bemerkt.“

Auf die Frage der Vorsitzenden, ob die Fahrzeugbesitzerin etwas von „mit Vollgas und quietschenden Reifen weggefahren“ ausgesagt hätte, meinte der junge Polizist, dass er sich daran nicht erinnern könne. Die Frau hätte, ihrer Aussage zufolge, nur ein Scheppern gehört.

Dann kam der Sachverständige Frank Schmidinger zu Wort: „Die Schäden an beiden Fahrzeugen passen zusammen. Folgendes ist wissenschaftlich erwiesen: In höherem Alter nimmt man klirrende Geräusche nicht mehr so wahr, andererseits ist ein Dieselmotor relativ laut, er ‚nagelt‘. Ich kann also nicht ausschließen, dass der Angeklagte nicht gehört hat, dass er auf ein stehendes Fahrzeug aufgefahren ist.“ Hierzu wurden auf einem Bildschirm Bilder der beiden am Unfall beteiligten Fahrzeuge gezeigt. Den Kastenwagen hatten Kollegen der Polizeiinspektion Markt Schwaben fotografiert.

In seinem Schlusswort führte Staatsanwalt Alexander Hautz aus: „Der Angeklagte hat den Unfall verursacht, das ist klar erwiesen. Die Frage ist, ob er den Unfall gehört hat. Der Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass der Beschuldigte das Entlangschleifen am geparkten Auto nicht gehört hat. So beantrage ich Freispruch.“

Dies sah auch Dr. Angela Michaelsen so, ihr Urteil lautete auf Freispruch. Sie begründete dies damit: „Der Unfall wurde unzweifelhaft vom Angeklagten verursacht. Ein Nachweis, dass er sich unerlaubt vom Tatort entfernt hat, ist nicht zu führen.“ Damit trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens.

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