Junges Schläger-Trio vor dem Richter

von Redaktion

Amtsgericht Angriffsserie in Waldkraiburg – Bewährungsstrafen als letzter Warnschuss

Waldkraiburg/Mühldorf – Am Amtsgericht mussten sich drei junge Männer wegen zahlreicher Delikte verantworten. Staatsanwältin Vera Wagner benötigte fast eine Viertelstunde, um diese vorzutragen.

Der erste Angeklagte, Fabian (Name von der Redaktion geändert), ein 19-jähriger deutscher Kanalreiniger aus dem westlichen Landkreis, wurde von Rechtsanwalt Axel Reiter vertreten. Angeklagter Nummer zwei, Timo (Name von der Redaktion geändert) aus Waldkraiburg, ebenfalls 19 Jahre alt, besitzt die deutsche und italienische Staatsbürgerschaft und ist ebenfalls Kanalreiniger. Ihm stand Rechtsanwalt Simon Waxenberger aus Altötting zur Seite. Der dritte Beschuldigte, Kevin (Name von der Redaktion geändert), ein 18-jähriger deutscher Elektriker aus Waldkraiburg, wurde von Rechtsanwalt Andreas Penzkofer aus Taching am See unterstützt. Da es sich bei den drei Tätern um Jugendliche handelte, war auch Melanie Thürmer von der Jugendgerichtshilfe anwesend.

Von Schlägerei
bis Erpressung

Die Anklage umfasste mehrere Straftaten. Zunächst ging es um eine Schlägerei auf einem Parkplatz in Waldkraiburg im Februar 2024. Dort trafen sich Timo und Fabian mit einem Bekannten zu einer Aussprache. Plötzlich schlug Fabian diesem mit der Faust ins Gesicht, Timo trat den am Boden liegenden Mann in den Bauch. Das Opfer wurde dabei im Gesicht und am Bauch verletzt.

Eine weitere Tat, eine Bedrohung und Erpressung, verübte Timo alleine. Im April 2024 forderte er von einem Jugendlichen am Waldkraiburger Stadtplatz 20 Euro, da dieser „Scheiß gebaut“ habe. Um seine Forderung zu untermauern, hielt Timo seinem Opfer ein Butterflymesser vor das Gesicht. Der Geschädigte zahlte allerdings nicht. Kurz darauf trafen Timo und Fabian, bewaffnet mit einem Holzbrett und einem Baseballschläger, den erpressten Jugendlichen wieder. Dieses Opfer floh, fand nach einer Verfolgungsjagd von etwa einem Kilometer in einem Penny-Markt Zuflucht.

Die vierte Tat beging Timo allein: Er bedrohte denselben Jugendlichen mit einer Sprachnachricht, verlangte, die zu zahlende Summe jeden Tag um zehn Euro zu erhöhen. Er teilte auch mit, wie er mit den Eltern und der Schwester des Jugendlichen verfahren werde. Diese Mitteilungen erfüllen den Tatbestand der schweren Körperverletzung und der Vergewaltigung. Jetzt schaltete der derart unter Druck gesetzte Jugendliche die Polizei ein. Ein weiterer Anklagepunkt betraf Kevin allein: Er war mit einem BMW 560i auf der Autobahn A 94 in Richtung Passau unterwegs, besaß aber keinen Führerschein.

Die sechste Tat begingen die drei Jugendlichen gemeinsam: Beim Skaterpark trafen die drei Männer im März 2025 auf einen 23-jährigen Schüler, den Kevin kannte. Kevin schlug den Schüler von hinten nieder. Als der Schüler am Boden lag, wurde er von Timo und Kevin massiv gegen den Kopf getreten. Fabian schlug, wie eine sechssekündige Videoaufnahme bewies, nicht zu, hielt aber Zeugen davon ab, in die Misshandlung einzugreifen. Das Opfer wurde massiv verletzt, erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und multiple Verletzungen am Kopf.

Zuletzt bedrohte Timo im März 2025 ebenfalls in Waldkraiburg einen anderen jungen Mann mit einem Taschenmesser mit einer Klinge von acht Zentimetern. Es folgte ein von Rechtsanwalt Penzkofer initiiertes 25-minütiges Rechtsgespräch. Danach erklärten sich die drei jungen Männer bereit, die Straftaten, die ihnen zur Last gelegt wurden, zu gestehen. Dies hatte den Vorteil, dass die Beweisaufnahme erheblich gekürzt werden konnte.

Dennoch wurde als Zeuge der 23-jährige Schüler vernommen, der am schlimmsten verletzt worden war: „Ich hatte noch nie solche Schmerzen, ich sah noch nie so aus – so, als ob mich ein Zug überfahren hätte. Dabei habe ich früher selbst Kampfsport gemacht. Dazu verlor ich meine Ausbildungsstelle. Ich konnte fast drei Wochen nicht richtig laufen. Da ich selbst eine Drogenkarriere hinter mir hatte, habe ich die Substitution wieder begonnen, ich will keinen Rückfall.“

Plädoyers von Anklage
und Verteidigung

Zum Ende der Beweisaufnahme kam Melanie Thürmer von der Jugendgerichtshilfe zu Wort. Sie empfahl aufgrund von Reifeverzögerungen für alle drei Delinquenten die Anwendung von Jugendstrafe. In ihrem Schlusswort führte Staatsanwältin Vera Wagner bei Fabian aus: „Ein zweiwöchiger Jugendarrest zeigte bei ihm keine Wirkung. Er ist zweimal wegen Drogenmissbrauchs vorbestraft und erkannte den Schüler gar nicht, der erhebliche physische und psychische Schäden davongetragen hat. Für ihn fordere ich eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten mit Bewährung.“

Zu Timo sagte die Staatsanwältin: „Timo war sehr aggressiv und brutal, er bringt eine Vorstrafe von einem Jahr und sechs Monaten bereits mit. Er soll für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis, Chancen für eine Bewährung sehe ich bei ihm nicht.“

Bezüglich Kevin erklärte die Anklägerin: „Kevin ist der Initiator der gefährlichen Körperverletzung am 23-jährigen Schüler. Er behauptete gegenüber Timo, dass der 23-jährige Schüler sein Drogenversteck entdeckt und geleert hätte. Dann hat er die Tat geplant und brutal ausgeführt. Er soll eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten erhalten – mit Bewährung.“

Verteidiger Axel Reiter sah die Sachlage bei seinem Mandanten naturgemäß anders: „Auf dem kurzen Video sieht man, dass Fabian nicht beteiligt war. Das Opfer hat keine schweren Folgeschäden wie Knochenbrüche erlitten. Sein Verhalten hat sich positiv verändert, seit einem Jahr hat er keine Straftat mehr begangen. Ich fordere eine Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung.“

Rechtsanwalt Simon Waxenberger hielt die schwierige Kindheit seines Mandanten für kausal: „Mit zwei Jahren wurde er aus seiner Familie gerissen. Erziehungsmängel sind daher zu erwarten. Ich plädiere auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten.“ Andreas Penzkofer, der Rechtsbeistand von Kevin, betonte, dass die Taten seines Mandanten von einer Suchtproblematik getragen seien. Er habe sich hier bereits Hilfe gesucht. Penzkofer forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung.

Geständnisse verkürzen
Beweisaufnahme

Alle drei Rechtsanwälte vergaßen nicht, es zu erwähnen, wie wertvoll das Geständnis der drei Angeklagten gewesen sei – es habe die Beweisaufnahme erheblich verkürzt.

Richter Dr. Warga verkündete nach der Beratung mit seinen Schöffen folgendes Urteil: Fabian und Kevin erhielten eine Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten, beide mit einer Bewährung von zwei Jahren. Auch Timo erhielt eine Bewährungsstrafe: zwei Jahre und sechs Monate. „Dies ist aber der letzte Warnschuss“, so Warga. „Beim nächsten Mal muss er ins Gefängnis.“

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