Kiloweise Cannabis und Amphetamin verkauft

von Redaktion

Angeblich schwunghafter Handel in Töging – Angeklagter mit Strafspanne einverstanden

Traunstein/Töging – Um einen schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln, vor allem mit vielen Kilogramm Cannabis und Amphetamin, aber auch mit Kokain, dreht sich ein Prozess der Siebten Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Christina Braune gegen einen 46 Jahre alten Angeklagten aus Töging.

Als Ergebnis eines Rechtsgesprächs erwartet den Dealer eine Freiheitsstrafe zwischen fünf Jahren zehn Monaten und sechs Jahren vier Monaten. Diese Strafspanne hat der Töginger bereits akzeptiert und die Vorwürfe eingeräumt.

Gemäß Anklage betrieb der 46-Jährige von seiner Wohnung aus etwa zwei Jahre lang einen umfangreichen Drogenhandel. Das Rauschgift stammte überwiegend von Lieferanten in Gars am Inn und aus dem Landkreis Rottal-Inn. Vier Tatkomplexe wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor. Im ersten Quartal 2024 erwarb er demnach über den User eines Messengerdienstes in drei Einzelgeschäften insgesamt zwei Kilogramm Cannabis, ein Kilogramm Amphetamin und zehn Gramm Kokain zum Gesamtpreis von gut 13000 Euro. Zwischen Juni und November 2024 kaufte er von einem anderen User 1,35 Kilogramm Cannabis und 2,5 Kilogramm Amphetamin für zusammen über 14000 Euro. Im Jahr 2023 waren fünf Einkäufe von total zwei Kilogramm Cannabis und einem Kilogramm Amphetamin zum Preis von mehr als 12000 Euro über die Bühne gegangen. Von einem Unbekannten soll der Angeklagte außerdem am 23. März 2024 drei Kilogramm Cannabis für 15000 Euro erstanden haben. Im Sommer 2022 soll der Töginger selbst Cannabis angebaut und daraus mindestens 1,165 Kilogramm der Droge zum gewinnbringenden Verkauf erzielt haben. In der Wohnung soll er im Sommer 2024 nochmals fünf Pflanzen gezogen haben. Bei einer Durchsuchung seiner Räume stießen Polizeibeamte im Februar 2025 auf 26 Gramm Metamphetamin, 104 LSD-Trips, etwas über ein Gramm Kokain, ein Glas mit „Magic Mushrooms“, eine Kleinmenge Amphetamin sowie 12100 Euro Bargeld, Verpackungsmaterial und eine Feinwaage. Zudem fanden die Ermittler in seinem Pkw eine Präzisionsschleuder samt passender Munition, die als „verbotene Waffe“ gilt. Schließlich liegt dem Angeklagten noch zur Last, ohne Fahrerlaubnis bei zwei Rauschgiftbeschaffungsfahrten mit seinem Wagen unterwegs gewesen zu sein.

Die Staatsanwältin hat den gesetzlichen Wertersatz in der Anklageschrift mit 129120 Euro beziffert.kd

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