„Kindesmissbrauch perfide geplant“

von Redaktion

Sieben Jahre und drei Monate Gefängnis – Im Internet als „Sexvermittlerin“ Mädchen geködert

Traunstein – Unter Frauennamen wie „Jessica“ und „Lisa“ köderte ein 37-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis Mühldorf im Internet Mädchen um die 14 Jahre mit der Aussicht auf Sex mit Männern gegen Bezahlung. Dafür sollten sie der „Chefin“ entsprechende Fotos schicken. Die „Vermittlerin“ war auch der spätere „Kunde“, der die neun jungen Opfer massiv missbrauchte. Die Erste Hilfsjugendkammer mit Vorsitzendem Richter Andreas Bartschmid verhängte gegen den geständigen Angeklagten gestern eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren drei Monaten.

Das Urteil umfasste massive Sexualdelikte wie schwere Zwangsprostitution, schwerer sexueller Missbrauch von Kindern beziehungsweise von Jugendlichen, Vergewaltigung sowie Sichverschaffen und Besitz von kinder- und jugendpornografischen Dateien. In der Begründung betonte der Vorsitzende Richter, der Angeklagte habe etwa 2016 einen Fake-Account auf den Namen „Jessica“ eingerichtet. In einer Art Legende habe er den Eindruck erweckt, „Jessica“ verdiene mit Prostitution viel Geld, prahle damit und sei dadurch interessant. Über Instagram und Whatsapp hätten sich bei „Jessica“ Mädchen gemeldet und sich von sich aus bereit erklärt, auf diese Weise Geld zu verdienen.

Später habe der 37-Jährige weitere Accounts auf die Namen „Lisa“ und „Leonie“ eingerichtet. Der Angeklagte habe den Mädchen in „dirty talks“ erklärt, wie die Prostitution ablaufe und wie sie sich anziehen müssten. Außerdem habe er Fotos von ihnen für die „Kundenkartei“ angefordert. Zu Treffen holte der verheiratete Pollinger nach Worten Bartschmids die Geschädigten mit dem Auto ab. In Hotelzimmern und abgelegenen Waldstücken missbrauchte er die Opfer, deren Alter er auch kannte. Eine Geschädigte war zur Tatzeit erst 13, mehrere 14 Jahre alt. Das glaubhafte Geständnis des Angeklagten werde gestützt durch die Erkenntnisse der Ermittlungsführerin und die Angaben der Geschädigten bei der Polizei, so der Vorsitzende Richter. Zum Motiv führte Andreas Bartschmid aus, die Gründe seien dem 37-Jährigen wohl selbst nicht klar.

Der tiefere Grund werde vielleicht erst bei der angestrebten Therapie während der Haft klarer. Dem Gericht biete sich das Bild eines Mannes, der sich zu sehr jungen Frauen hingezogen fühle und eine relativ raffinierte Legende aufgebaut habe. Dabei habe er „ein Machtgefühl entwickelt“, das vielleicht aus der Gewalterfahrung in der Kindheit durch den gewalttätigen Vater komme.

Bei den Treffen mit den Mädchen habe sich der 37-Jährige „toll gefühlt“. „Man mag sich gar nicht vorstellen, was den jungen Geschädigten an den abgelegenen Orten alles hätte passieren können“, merkte der Vorsitzende Richter an.

Gemäß Prostitutionsgesetz sei der Tatbestand der Zwangsprostitution erfüllt, wenn auch in minderschwerem Fall. Der Angeklagte habe die Mädchen nicht der Prostitution zuführen wollen, sondern habe damit eine Masche gefunden, zu Geschlechtsverkehr mit ihnen zu gelangen. Bei den Vorwürfen des schweren Missbrauchs und der Vergewaltigung seien minderschwere Fälle nicht gegeben, hob Bartschmid heraus. Strafmindernd wirke das Geständnis, das den Geschädigten eine „nochmalige Vernehmung zum Glück erspart, die Beweisaufnahme erleichtert und das Verfahren verkürzt“ habe.

Der 37-Jährige habe seine Reue geäußert und sich für seine Taten entschuldigt. Über dauerhafte psychische Folgen für die Opfer wisse die Kammer nichts, kein einziges habe Strafanzeige gestellt. Dem stünden die Vielzahl der Fälle und Delikte, der jahrelange Tatzeitraum, die erheblichen sexuellen Handlungen, die vier Vorstrafen und die Riesenmenge an kinder- und jugendpornografischen Dateien in der Wohnung des Angeklagten entgegen, unterstrich Andreas Bartschmid.

Wie die Jugendschutzkammer im Urteil hatte zuvor Staatsanwältin Sabine Krotky im Schlussantrag den Sachverhalt der Anklageschrift bestätigt betrachtet. Sie erinnerte an die Sachbearbeiterin der Kriminalpolizeistation Mühldorf.

Die Polizei habe um die 30 Zeuginnen namentlich ermittelt. Ein Großteil von ihnen sei vernommen worden. Der Ermittlungsaufwand sei enorm gewesen. Von den Geschädigten habe man keinen Eindruck gewinnen können. Doch sei davon auszugehen: „Sie waren schockiert, dass ‚Jessica‘ ein Mann war. Sie haben große Scham empfunden.“ Der 37-Jährige habe die Rolle als „Vermittlerin“, als „Chefin“ immer wieder hemmungslos und manipulativ gespielt, auch Druck aufgebaut, wie Chats zu entnehmen sei. Keinesfalls sei der Täter „irgendwie in alles reingerutscht“: „Alles war perfide geplant.“ Und weiter: „Ja, die Geschädigten erhielten Geld. Ja, sie waren bereit, auf ein unmoralisches Angebot einzugehen. Ja, sie waren auf das Geld aus. Jedoch darf ihnen keine Mitschuld zugesprochen werden“, verdeutlichte die Staatsanwältin.

Die Treffen würden „immer im Gedächtnis der Opfer bleiben“. Acht Jahre Haft würden „dem Gesamtunrecht der Taten gerecht“.

Mandant ist
„ein atypischer Täter“

Der Verteidiger, Konrad Frank aus Passau, stufte einige Dinge anders ein als die Anklägerin. Manche Aspekte dürften nicht in die Strafzumessung einfließen, zum Beispiel die Menge der Dateien oder die umfangreichen Ermittlungen. Sein Mandant sei ein atypischer Täter. Das hatte auch der psychiatrische Sachverständige Dr. Johannes Wittmann aus Aichach so attestiert. Der voll schuldfähige Angeklagte weise „keine Kernpädophilie“ auf, keine Suchtprobleme und keine Persönlichkeitsstörungen.

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