„Er bringt mich um“

von Redaktion

Wiedersehen vor Amtsgericht – Beziehung endet mit Streit, Bedrohung und Ohrfeigen

Mühldorf – Mit lautstarkem Streit, Bedrohungen und einigen Ohrfeigen ging eine kurze Beziehung zwischen einer Mühldorferin und ihrem Freund aus Thüringen zu Ende. Das geschah an einem Abend Ende April 2024. Erst vor dem Amtsgericht Mühldorf sahen sich die beiden als Angeklagter und Zeugin wieder.

Staatsanwältin Sophie Schützwohl legte dem Mann Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bedrohung zur Last. Als es zu den Vorfällen kam, dauerte die Beziehung des Paares erst wenige Monate. An den Auslöser und den genauen zeitlichen Ablauf der Auseinandersetzung konnten sich weder er noch die 37-Jährige im Detail erinnern.

Streit aus Eifersucht
endet mit Backpfeifen

Der 34-jährige Arbeitslose aus Thüringen war im April 2024 wieder einmal für ein paar Wochen gemeinsame Zeit bei seiner Freundin in deren Wohnung in Mühldorf. Vor Gericht gab er freiheraus zu, seiner Freundin „zwei bis drei Stück Backpfeifen“ verabreicht zu haben. Er meinte, sich zu erinnern, dass sie, während er mittags schlief, an seinem Handy gewesen sei, habe gesehen, dass er mit anderen Frauen schrieb, und sei ihn aus Eifersucht verbal angegangen.

Weil sie nicht aufhörte, habe er sie mit der flachen Hand geohrfeigt. „Ich weiß, das macht man nicht, auch wenn’s nur Backpfeifen waren“, wandte er sich an den Richter Florian Greifenstein. Er habe seine Freundin auch geschubst. Und „ich habe sie am Hals gepackt, als sie nicht aufhörte“, gab er zu.

Die Mühldorferin erlitt Hämatome vom Schubsen gegen die Toilettentür, Schwellungen an Unterkiefer und Wange, eine blutende Oberlippe sowie Rötungen am Hals. Richter Greifenstein zeigte Fotos der Verletzungen und kommentierte: „Das schaut nicht nach einer Watschn aus, das waren heftige Schläge!“ Er habe längere Zeit Amphetamine und Opioide konsumiert und zum Zeitpunkt des Streits einen Entzug gemacht, habe zur Substitution irgendwelche Tabletten genommen und nicht gewusst, was er tue. Während des Prozesses folgte der Angeklagte dem Geschehen teils aufmerksam, sehr aufrecht sitzend und beantwortete mit lauter Stimme Fragen. Dann wieder sank er mit geschlossenen Augen zunehmend in sich zusammen, schien zu schlafen und schreckte wieder hoch.

Als erster Zeuge sagte ein Polizeibeamter der Polizei Mühldorf aus, der mittags zu dem Streit gerufen wurde. Eine Freundin des Opfers hatte die Polizei alarmiert. Er gab an, dass die Frau deutlich sichtbar im Gesicht verletzt war. Der Mann habe Anzeichen einer Intoxikation oder von Alkoholkonsum gezeigt, habe fahrig gewirkt. Ihm wurde ein Platzverweis erteilt.

Trotzdem habe ihn die Polizei gegen 16.30 Uhr wieder auf der Terrasse seiner Freundin angetroffen. Die Beamten wurden noch einmal gerufen, da der Angeklagte gegen die Terrassentür geschlagen und dabei Todesdrohungen ausgestoßen habe. Dieses Mal wurde der 34-Jährige in Gewahrsam genommen.

Die Polizei kontaktierte seine Mutter, diese übermittelte ein Bahnticket, und er wurde in einen Zug nach Thüringen gesetzt. Außer zu dem Prozess am Amtsgericht sei er seither nicht mehr nach Mühldorf zurückgekommen.

Auch das Opfer der Handgreiflichkeiten wurde in den Zeugenstand gerufen. Sie wirkte auch nach der langen Zeit, die seit der Tat vergangen ist, noch immer sehr ängstlich und eingeschüchtert.

Die 37-Jährige hatte am Tattag Spätdienst. Nach dem Streit und den Ohrfeigen am Vormittag war sie noch zur Arbeit erschienen, sei aber wegen der Schwellungen im Gesicht und ihres derangierten körperlichen und geistigen Zustands wieder nach Hause geschickt worden. Acht Wochen sei sie nach der Sache krankgeschrieben gewesen. „Was geschehen ist, belastet mich noch immer“, sagte sie. „Ich habe das alles mit mir selbst ausgemacht, glaube, ich bin mittlerweile gefestigt.“

Sie habe damals keine Anzeige erstatten, und sich nicht weiter damit auseinandersetzen wollen. Bei der Polizei habe man ihr aber zugeredet, im Sinne aller anderen Frauen, denen Ähnliches passiert.

Ihre beste Freundin, die Frau, welche die Polizei gerufen hatte, wurde als weitere Zeugin aufgerufen. Sie sei an diesem Tag im April 2024 am Chiemsee gewesen, als sie mehrere Fotos und Sprachnachrichten der 37-Jährigen erreichten. Ihr Freund sei am Durchdrehen, „er bringt mich um“ habe sie mitgeteilt, sie habe Angst und habe geweint. Nachdem sie die Polizei alarmiert hatte, fuhr sie zu ihrer Freundin nach Mühldorf.

„Sie saß unter dem Fenster und hat geweint“, erinnerte sie sich. Der Angeklagte habe auf der Terrasse getobt. „Er macht uns beide kaputt, er lässt uns töten“, schilderte die Zeugin das Geschehen. Die Brutalität und Aggressivität des Angeklagten habe sie entsetzt. Als beste Freundin des Opfers habe sie gewusst, wenige Tage vor dem Eklat habe er bereits einen „Aussetzer“ gehabt, habe zugeschlagen und geschworen, das würde „nie mehr“ passieren. Sie habe ihn einen Lappen genannt, der eine wehrlose Frau misshandelt. „Er nannte mich Hure und Nutte, und das waren noch die nettesten Worte.“

Nach einem ausführlichen Blick in das Vorstrafenregister des Thüringers stellte der Vorsitzende Richter fest: „Es ist schon erstaunlich. Mit Ihren 34 Jahren haben Sie eine Unmenge von Vorstrafen angesammelt, 33 Eintragungen!“ Schon als Jugendlicher sei er wegen Drogenhandel, Diebstählen, Körperverletzungen, Betrug, Sachbeschädigung und diversen anderen Straftaten straffällig geworden. Beim Termin vor dem Amtsgericht Mühldorf stand er noch unter offener Bewährung, eine weitere Verhandlung erwartet ihn noch.

Staatsanwältin Schützwohl sah in ihrem Plädoyer die angeklagten Punkte als bewiesen und forderte angesichts der erheblichen Vorstrafen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung. Für Verteidiger Christian Strehle war nur der Tatbestand der Körperverletzung erfüllt, sein Mandant habe sich wegen Tablettenkonsums zum Tatzeitpunkt an der Grenze der Schuldfähigkeit bewegt. Eine Strafe von einem Jahr sei ausreichend, sie sollte zur Bewährung ausgesetzt werden.

Ein Jahr Gefängnis
ohne Bewährung

Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung. Der Angeklagte habe die Taten gestanden, die Aussage des Opfers habe das bestätigt. „Gott sei Dank“, so der Richter, habe das Opfer nur geringfügige Verletzungen erlitten.

Durch den jahrelangen Konsum diverser Drogen und Tabletten sei der Verurteilte in seinem Verhalten schwankend. „Bei aller Liebe“, sagte Greifenstein, sei eine Bewährung nicht mehr möglich. Der Angeklagte sei seit zwei Jahren arbeitslos, lebe bei seiner Mutter und beziehe Bürgergeld: „Da ist keine positive soziale und legale Prognose begründet.“

Artikel 1 von 11