Wer darf wie viele Plakate aufhängen?

von Redaktion

Markt Kraiburg will Wahlwerbung bündeln – Zentrale Plakatwände zur Kommunalwahl geplant

Kraiburg – An Straßenlaternen, Verkehrsschildern oder Gartenzäunen – zu Wahlkampf-Zeiten hängen die Plakate der verschiedenen Parteien fast überall. Schön fürs Ortsbild ist das nicht immer. Der Kraiburger Gemeinderat hat deshalb über eine Alternative beraten: zentrale Plakatwände statt vieler Einzelplakate. Wie das konkret aussehen kann, erklärte Geschäftsstellenleiterin Monika Böhnisch.

Sechs zentrale
Plakatwände geplant

Geplant sind sechs Plakatwände, die vor allem an den Ortseingängen aufgestellt werden sollen. Pro Standort ist Platz für 16 Plakate. Reicht der Platz nicht aus, könnten bei Bedarf zusätzliche Wände aufgestellt werden. Ansonsten soll das Plakatieren an anderen Stellen künftig nicht mehr erlaubt sein. „Wir wollen mit solchen Plakatwänden mehr Ordnung schaffen“, erklärte Böhnisch. Damit es beim Anbringen der Wahlplakate geordnet zugeht, soll festgelegt werden, wie viele Plakate jede Partei aufhängen darf. „Warum bekommt die CSU mehr Plätze?“, fragte Anette Lehmann (UWG) zu Beginn der Diskussion. Doch die genaue Verteilung steht noch nicht fest. „Es gibt verschiedene Modelle, die noch diskutiert werden müssen“, erklärten Böhnisch und Bürgermeisterin Petra Jackl. Geschäftsstellenleiterin Monika Böhnisch stellte dem Gremium zwei unterschiedliche Rechenmodelle vor: das erste auf Basis der letzten Kommunalwahl, bei der alle Stimmen für Landrat, Bürgermeister, Kreistag und Gemeinderat zusammengezählt werden. Das zweite orientiert sich an der Sitzverteilung in den jeweiligen Gremien. In beiden Varianten würde die CSU die meisten Flächen erhalten. „Man kann das aber auch ganz einfach regeln, indem jede Partei zwei Plakate pro Standort bekommt“, schlug Petra Jackl vor. Die Verwaltung würde dann nur noch festlegen, welche Partei an welcher Stelle der Plakatwand wirbt. Kleinere Parteien könnten, falls nötig, zusätzliche kleinere Stellwände neben den Hauptwänden nutzen, ergänzte Böhnisch auf Nachfrage von Ludwig Kamhuber (CSU).

Parteiwerbung auf
angemieteten Flächen?

„Darf dann trotzdem noch an den Masten plakatiert werden?“, wollte Gerhard Preintner (UWG) wissen. Generell ja, erklärte Petra Jackl. Allerdings müsse noch geprüft werden, ob auf angemieteten Werbeflächen Parteiwerbung durch die Verträge möglich sei.

Am Ende fiel die Entscheidung eindeutig aus: Bei der nächsten Kommunalwahl darf jede Partei an jedem Standort zwei Plakate anbringen. Der Gemeinderat sagte einstimmig Ja dazu.

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