Antragsteller möchte Brauerweg umwidmen

von Redaktion

Fußgänger nutzen den Weg immer noch – Wichtige Verbindung zum Friedhof

Neumarkt-St. Veit – In seinem letzten Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses beschäftigte sich dieser mit dem Antrag auf Umwidmung beziehungsweise Schließung eines beschränkten öffentlichen Weges. Dabei handelt es sich um den in Neumarkt bekannten Brauerweg, über welchen man per Fuß vonseiten der Altöttinger Straße den Fußweg vonseiten der Sankt-Veiter-Straße zum städtischen Friedhof erreicht, der sehr gern von Spaziergängern genutzt wird.

Nur noch wenige
nutzen den Fußweg

Der Antragsteller begründet seinen Antrag hierbei damit, dass dieser nur noch von wenigen Fußgängern genutzt werde. Weiterhin wurden die Sicherheit des Radverkehrs und die Feuerwehrzufahrt aufgeführt. Bürgermeister Erwin Baumgartner ging auf die einzelnen Punkte sehr ausführlich ein und erklärte: „Solange der Weg von Fußgängern genutzt wird, kann eine Einziehung aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen“. Gemäß Artikel 8 Absatz 1 Satz 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz ist eine Straße bei Verlust jeglicher Verkehrsbedeutung, also wenn gar kein Verkehr mehr stattfindet oder bei überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls (zum Beispiel bei Aufstellung eines Bebauungsplans) einzuziehen. Es bestehe aber kein Rechtsanspruch aus dem Artikel 8 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, was eine Einziehung ableiten lässt.

„Der Wegfall jeglicher Verkehrsbedeutung muss sich auf alle Verkehrsarten beziehen und das beinhalte auch den Personenverkehr, sprich die Fußgänger“, so Baumgartner weiter.

Außerdem stelle der Weg eine wichtige innenstädtische Verbindung zwischen Altöttinger Straße und dem Friedhof dar und erfüllt weiterhin eine funktionale Rolle im Netz der städtischen Fußgängerverbindungen. Eine Ortseinsicht am 7. Oktober habe ergeben, dass sehr wohl der Weg einschließlich seiner Zuwegungen weiterhin von Fußgängern in Anspruch genommen wird.

„Gehören die Hausbesitzer eigentlich zusammen, die ebenfalls auf dem Weg ihr Grundstück erreichen müssen?“, fragte Michael Lächele (UWG). Dabei handele es sich in diesem Fall um ein Wege- und Nutzungsrecht und sei rechtlich wieder anders zu behandeln, betonte Baumgartner.

Fragen nach
Unterhalt und Schildern

Ulrich Geltinger (SPD) machte sich Sorgen um den Unterhalt des Weges, fragte, wer dafür zuständig sei.

„Wie schaut es eigentlich mit der Beschilderung aus? Auf 20 Metern sind sehr viele Hinweisschilder und Verkehrsschilder angebracht“, so Peter Gruber (CSU).

„Da es sich um einen Privatweg handele, ist der Besitzer in erster Linie verantwortlich und wir sind vonseiten der Stadt nur für den Fußweg zuständig. Die Beschilderung wurde privat angebracht und nicht vonseiten der Stadt“, so Baumgartner. So wurde der Antrag zum Schluss einstimmig abgelehnt.

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