Grünes Licht für Bebauungsplan „Nord-Ost“

von Redaktion

Bau- und Umweltausschuss diskutiert Stellungnahmen und ergänzt Planung entsprechend

Neumarkt-St. Veit – Der Bau- und Umweltausschuss hat über den Bebauungsplan- und Grünordnungsplan „Nord-Ost – 7. Änderung“ diskutiert und die eingegangenen Stellungnahmen besprochen. Alle Stellungnahmen wurden zur Kenntnis genommen und entsprechend ergänzt.

Aufgrund der bestehenden Bebauung ist bekannt, dass der Boden nicht versickerungsfähig ist. Daher findet keine dezentrale Regenwasserversickerung statt. Stattdessen wird das Niederschlagwasser an den bestehenden Oberflächenwasserkanal angeschlossen. Ein entsprechendes Niederwasserkonzept ist bereits anhand des bestehenden Bebauungsplanes erstellt worden. In dem besonderen Fall findet im Bereich des Baufensters für das Betriebsleiterhaus eine Nachverdichtung durch die Erhöhung der GRZ von 0,3 auf 0,4 statt. (GRZ steht für die maximale Prozentzahl, die eine Grundstücksfläche überbaut werden darf. In dem Fall steigt es von 30 Prozent auf 40 Prozent) Das daraus resultierende erhöhte Niederschlagswasser im Vergleich zum rechtskräftigen Bebauungsplan kann an den bestehenden Oberflächenwasserkanal angeschlossen werden. Weiterhin ändert sich an der bestehenden Drosslung in den städtischen Regenwasserkanal nichts durch diese Änderung des Bebauungsplanes.

Die Hinweise zu Starkniederschlägen, zur Hanglage und zu den Außeneinzugsgebieten wurden konkretisiert und geändert. Eine Festsetzung zur Begrünung von Flachdächern soll aus städtebaulichen Gründen und der geringfügigen Bebauungsplanänderung nicht erfolgen.

Daher beschlossen die Mitglieder einstimmig, dass wegen der Geringfügigkeit der Änderungen im Planentwurf auf eine erneute öffentliche Auslegung verzichtet wird. Anschließend gab der Bau- und Umweltausschuss grünes Licht für die geänderte Variante des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Nord-Ost“.

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