Radelnder Räuber in Waldkraiburg

von Redaktion

Mit dem Fahrrad auf Diebestour – 24-Jähriger beklaut Senioren am helllichten Tag

Waldkraiburg/Mühldorf – Siebenmal innerhalb von nur acht Tagen versetzte ein 24-jähriger Waldkraiburger mehrere Menschen in Angst und Schrecken. Dabei suchte er sich als Opfer gezielt Senioren aus. Am helllichten Tag beraubte er sie auf offener Straße, bis eines seiner Opfer die Polizei auf seine Spur brachte.

Der Waldkraiburger, der vor zehn Jahren aus einem Ostblockland nach Deutschland gekommen war, saß nun wegen Raub, Diebstahl und Computerbetrug vor dem Mühldorfer Schöffengericht. Der schmächtige, blasse Mann wurde von der Polizei in Anstaltskleidung und Fußfesseln vorgeführt. Im Gerichtssaal saßen auch seine Freundin mit dem gemeinsamen Kind und seine Schwester.

Zehn Abhebungen
in wenigen Minuten

Die von Staatsanwältin Lisa Böhm verlesene Anklageschrift umfasste mehrere Seiten. Erstes Opfer des Angeklagten war ein 88-Jähriger, der am 23. Juli, gegen 11 Uhr, nur kurz aus dem Auto gestiegen war, um am Straßenrand seine Blase zu erleichtern. Das Auto ließ er unversperrt stehen, der jetzt Angeklagte nutzte diese Gelegenheit und griff in das Handschuhfach. Daraus holte er eine Geldbörse samt EC-Karte und die Autopapiere, das Handy nahm er vom Beifahrersitz.

Weil er in den Papieren auch die PIN der Bankkarte fand, hob er nur eine Stunde später in zehn Vorgängen die stolze Summe von 4.179,55 Euro vom Konto seines Opfers ab. Festgehalten wurde das von der Überwachungskamera am Geldautomaten. Die Aufnahmen zeigen den Angeklagten mit Sonnenbrille, aber auch seine auffälligen Tattoos. Wie der um sein Geld gebrachte Senior vor Gericht aussagte, habe er dieses Geld lange angespart, um mit seinen Kindern und Enkeln Urlaub machen zu können. Er hat bis jetzt keinen Cent davon wiedergesehen.

In sieben weiteren angeklagten Fällen näherte sich der 24-Jährige als „radelnder Räuber“ seinen Opfern, indem er von hinten auf seinem Fahrrad an die Fußgänger heranfuhr. Diese Taten geschahen laut Aussagen einiger Opfer vor Gericht und der verlesenen Polizeiprotokolle der anderen Geschädigten stets blitzschnell. Kaum einer hatte die Möglichkeit zu reagieren und seine Wertgegenstände festzuhalten.

Einer 80-Jährigen entriss er auf diese Weise am 24. Juli, gegen 15 Uhr, an der Kirchenstraße ihre Geldbörse mit Personalausweis, Führerschein, EC-Karte sowie 50 Euro Bargeld. Mit ihrer EC-Karte holte er sich fünf Packungen Zigaretten aus einem Automaten. Einem 82-jährigen Passanten, der mit seinem Rollator unterwegs war, griff der junge Mann am 27. Juli um 16 Uhr an der Ecke Liebig-/Röntgenstraße beim Vorbeiradeln in die hintere Hosentasche und zog ihm den Geldbeutel mit Personalausweis, EC-Karte sowie 80 Euro Bargeld heraus. Am 28. Juli, gegen 14 Uhr, machte er bei einem 78-jährigen Fußgänger nur geringe Beute. Er griff dem Mann vor dessen Haustür an der Priesnitzstraße von hinten in die Hosentasche, bekam aber nur vier wertlose Radschlüssel zu fassen. An der Graslitzerstraße entriss er einer 88-Jährigen am 28. Juli, gegen 17.20 Uhr, eine Tasche, in der sich neben Medikamenten auch die Geldbörse der Geschädigten mit Personalausweis, EC-Karte, Krankenversicherungskarte und 50 Euro befanden.

25 Euro Bargeld und ein Handy erbeutete er, als er einer 83-Jährigen am 29. Juli, gegen 13.15 Uhr, an der Adalbert-Stifter-Straße ihre Tasche entriss. Pech hatte er schließlich am 30. Juli, gegen 14.10 Uhr, als er einem 86-Jährigen in einem Waldstück nahe der Riesengebirgsstraße die Geldbörse aus der Gesäßtasche fischen wollte.

Der rüstige Senior wehrte sich, hielt seine Börse mit beiden Händen fest und schrie laut um Hilfe. Da machte sich der 24-Jährige schnell aus dem Staub.

Der 86-Jährige konnte der Polizei den Hinweis auf ein auffällig gelbes Oberteil geben. Ein Radfahrer mit einem solchen Pulli fiel kurz darauf einer Polizeistreife in Waldkraiburg auf, ein weiterer Hinweis führte zur Person des Angeklagten. Die Polizei suchte ihn an seiner Wohnadresse auf und konnte den gelben Pulli im Wäschekorb feststellen. Der bereits polizeibekannte 24-Jährige wurde daraufhin festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft in der Münchner JVA Stadelheim.

Nach einem Rechtsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit räumte der Angeklagte alle Taten ein. Ihm wurde ein Strafrahmen von zwei Jahren und zehn Monaten bis zu drei Jahren und sechs Monaten in Aussicht gestellt.

Als Grund für seine Raubzüge gab der arbeitslose Vater eines sechsmonatigen Sohnes an, er habe das Geld gebraucht, um seine Drogensucht zu finanzieren. Zusammen mit seiner Freundin und dem Kind lebte er zum Tatzeitpunkt bei den Eltern, die ihn finanziell unterstützen. Staatsanwältin Lisa Böhm forderte nach der Beweisaufnahme eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten. „Was ich dem Angeklagten arg anlasten muss, ist sein extrem verachtenswertes Vorgehen“, stellte sie fest. „Er hat sich bewusst nur alte, gebrechliche Leute ausgesucht.“

Dagegen hielt Verteidigerin Veronika Schönstetter eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten für ausreichend. Auch sie bewertete es als wenig moralisch, sich mit Übergriffen auf ältere Menschen eine Einnahmequelle zu verschaffen. Aber wegen seiner jahrelangen Drogensucht brauchte ihr Mandant eine Geldquelle.

Hohe Strafe für „verachtenswertes Vorgehen“

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Florian Greifenstein sprach den 24-Jährigen schuldig wegen versuchten Raubes in Tatmehrheit mit sechs Fällen von Diebstahl und zweimaligem Computerbetrug. Die Freiheitsstrafe dafür wurde auf drei Jahre und drei Monate festgesetzt und es wurde der Einzug von 4.139,55 Euro angeordnet. Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht sein Geständnis, den bis auf einen Fall relativ geringen Vermögensschaden, sein junges Alter und seine Drogensucht. Als „übel“ bezeichnete es der Richter, dass er sich am helllichten Tag im Stadtgebiet gezielt Senioren ausgesucht hatte, um ihnen bei seinen Überfällen vom Fahrrad aus ihre Taschen abzunehmen. Das habe sich negativ auf das Sicherheitsgefühl aller Bürger ausgewirkt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte bleibt weiter in Haft und wurde in Begleitung von zwei Polizeibeamten wieder nach Stadelheim zurückgebracht.

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