Engelsberg – Als „sinnlose Tat“ hat die Polizeiinspektion Trostberg die Tötung des Hirsches in Engelsberg bezeichnet. Das Tier wurde im Gehege einfach liegengelassen. Entdeckt wurde der Kadaver erst am 14. November. Der Besitzer des Geheges, in dem mehrere Hirsche leben, hatte den Geweihträger vermisst und sich auf die Suche gemacht. Der Hirsch lag tot im Gehege: erschossen.
Der tödliche Angriff auf das edle Tier gibt nach wie vor Rätsel auf. Welche Motivation hatte der Täter?
Tatsache ist: Der Hirsch wurde laut Polizei mit einem gezielten Blattschuss erlegt. Mit einem großkalibrigen Gewehr. Vermutlich in den frühen Abendstunden des 11. November. Der Schütze verfügt allem Anschein nach über Jagdpraxis und die entsprechende Ausrüstung, vermutet die Polizei.
Ein Wilderer? Dagegen spricht, dass der Unbekannte den Hirsch nicht mitgenommen hat. Wurde der Täter vielleicht beim Abtransport gestört? Die Polizei ist noch am Anfang ihrer Ermittlungen, betont die Inspektion Trostberg. Wer verdächtige Wahrnehmungen gemacht hat, sollte sich bei der Polizei Trostberg unter der Telefonnummer 08621/ 98420 melden. Wo genau das Gehege liegt, dazu gibt es auf Nachfrage jedoch von den Beamten keine Angaben. Im Raum Engelsberg gibt es mehrere kleine private Anlagen dieser Art.
Ein Schuss falle in ländlichen Bereichen, in denen gejagt wird, nicht so auf wie im städtischen Umfeld, bedauert Polizeihauptkommissar Christian Scholz. Er hofft trotzdem auf Hinweise aus der Bevölkerung. Denn es gehe nicht nur darum, zu klären, ob gegen das Tierschutzgesetz verstoßen worden sei. Wichtig sei es auch, Antwort auf die Frage zu bekommen, ob ein waffenrechtlicher Verstoß vorliege. Schließlich hantierte der Täter heimlich mit einem großkalibrigen Gewehr.
Ein Tier dürfe nur getötet werden, wenn hierfür ein „vernünftiger Grund“ vorliege, teilt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auf seiner Homepage mit. Als solcher gelte unter anderem das Schlachten für die Lebensmittelversorgung oder die waidgerechte Jagdausübung. Sei dies nicht der Fall, „ist die Tötung rechtswidrig und kann strafrechtlich geahndet werden“.
Der abgefeuerte Schuss war ein Blattschuss, darunter versteht man eine als waidgerecht geltende Wild-Tötung, bei der das Tier sofort nach Eintreffen der Kugel stirbt, also nicht leiden muss. Ob noch mehr als dieser eine Schuss abgefeuert wurde, ist der Polizei bisher nicht bekannt, teilt sie auf Anfrage weiter mit. „Es ist noch alles völlig offen“, sagt am gestrigen Sonntag der Vorsitzende der Kreisjägerschaft Traunstein, Josef Freutsmiedl. „Wir sind selber erst dabei, uns zu erkundigen, was genau vorgefallen ist.“
Nur so viel: Wilderei komme im Landkreis seit vielen Jahren kaum noch vor. „Das sind absolute Ausnahmefälle von einigen schwarzen Schafen“, sagt er. Das liegengelassene Tier könne nur noch der Tierverwertung zugeführt werden.
Heike Duczek