Obertaufkirchen – Aus Frauenornau hat ein Bürger den Antrag vor den Gemeinderat gebracht, eine Tanne auf öffentlichem Grund fällen zu dürfen, die vor seinem Anwesen auf dem gemeindeeigenen Grünstreifen steht. Der Gemeinderat kam überein, dass die Tanne gefällt werden darf. Allerdings muss als Ausgleich an etwa gleicher Stelle ein Laubbaum mit größerem Stammumfang gepflanzt werden. Er sollte eine bestimmte Größe haben und einen Stammumfang von mindestens 16 bis 18 Zentimeter. Die Fällung darf auch erst erfolgen, nachdem bei der Gemeinde für die Ausgleichspflanzung eine Zahlung von 500 Euro hinterlegt wurde. Der Gemeinderat stimmte dem einstimmig mit 13:0 zu. sn