Buchbach – Wer bauen will, muss gegenwärtig einige Zeit für das behördliche Verfahren einplanen. So ist die Bauleitplanung zur Änderung eines Bebauungsplans ein aufwendiges Verfahren.
In der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderates kam daher ein Vorschlag zur Vereinfachung vonseiten der Verwaltung der Marktgemeinde. Im aktuellen Fall hatte der Marktgemeinderat im Oktober den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans „Buchbach Süd“ gefasst.
Mit der Änderung sollen zwei Einfamilienhäuser statt eines Doppelhauses realisiert werden. Auch wurden in der Oktobersitzung die Planunterlagen bei einem Planungsbüro beauftragt. Inzwischen ist der Planentwurf fertig und wurde dem Marktgemeinderat zur Billigung vorgelegt. Damit kann die Auslegung beginnen. Im Zuge der Entbürokratisierung war der Vorschlag der Verwaltung, das zeit- und kostenintensive Bauleitverfahren zu vereinfachen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus ist auch der sogenannte „Bauturbo“ in Kraft getreten. Damit wird die Befreiung vom Bebauungsplan möglich.
Im vorliegenden Fall könnten die gesetzlichen Änderungen dazu führen, dass die geplante Bebauung auch ohne die Änderung des Bebauungsplans genehmigt wird.
Der Marktgemeinderat begrüßte die Änderungen im Baugesetzbuch ausdrücklich. Er beschloss einstimmig mit 12:0, dass vor der Auslegung eine Absprache mit dem Architekturbüro, dem Antragsteller und dem Landratsamt Mühldorf erfolgt und geklärt wird, ob auf Basis des neuen Paragrafen 246e Baugesetzbuch ein Bauantrag auf Einzelgenehmigung genehmigungsfähig ist. Wenn nicht, wird das Verfahren wie bisher durchgeführt. So wurden die Planunterlagen einstimmig gebilligt.
Ein weiterer Beschluss betraf die Planunterlagen mit Umweltbericht für den Bebauungsplan „Steeg Süd“. Der Marktgemeinderat stimmte den Planunterlagen einstimmig mit 12:0 zu und die Auslegung kann erfolgen.
Ein anderes Thema in der Sitzung war die Bedarfsmeldung für das Städtebauförderungsprogramm. Im Jahr 2026 soll der Schwerpunkt Sanierungsbetreuung angemeldet und vorangetrieben werden. Der Marktgemeinderat genehmigte die Bedarfsmeldung mit 12:0. Weiter wurde der kalkulatorische Zinssatz für die Einrichtungen des Marktes Buchbach festgelegt. Der Marktgemeinderat beschloss ebenso einstimmig, dass sich der kalkulatorische Zinssatz für alle Einrichtungen an einem Durchschnitt der Kapitalmarktrendite der vergangenen 20 Jahre orientieren soll. Der Zinssatz wird jährlich aktualisiert. Dies gilt bereits für die kalkulatorischen Kosten aus 2024.
Außerdem wurde die Jahresrechnung 2024 vorgelegt. Der Verwaltungshaushalt schloss mit 10.887.948 Euro, der Vermögenshaushalt mit 4.065.640 Euro und einem Gesamtergebnis von 14.953.588 Euro. Der Marktgemeinderat stellte das Ergebnis einstimmig fest. Für die Kommunalwahlen am 8. März 2026 wurde Reinhard Deinböck zum Gemeindewahlleiter berufen, Andrea Zankl ist Stellvertreterin. sn