Mühldorf – Verletzung der Unterhaltspflicht – so lautete die Anklage von Staatsanwalt Alexander Hautz gegen einen 31-jährigen Müllwerker aus Altötting. Insgesamt ging es dabei um 6.118,50 Euro, die der Vater seiner Tochter zwischen September 2020 und Mai 2023 schuldig geblieben ist. Die Tochter ist inzwischen acht Jahre alt und lebt bei ihrer Mutter in Waldkraiburg.
Weil der 31-Jährige gegen einen entsprechenden Strafantrag Einspruch eingelegt hatte, wurde jetzt vor dem Mühldorfer Amtsgericht unter Vorsitz von Dr. Christoph Warga verhandelt. „Ich streite nicht ab, dass ich den Unterhalt für meine Tochter nicht gezahlt habe, aber es war mir in diesem betreffenden Zeitraum wegen meiner hohen Schulden finanziell nicht möglich“, erklärte der säumige Vater. „Das Kind kommt immer vor ihren Schulden“, sagte Dr. Warga zu dem Müllwerker. „Kinder sind immer die ersten, die finanziell bedient werden müssen, sie stehen immer an erster Stelle.“ Dann rechnete der Richter dem Angeklagten das Verfahren vor: Wenn sein Selbstbehalt bei 1100 Euro liege und er im Monat 1200 Euro verdiene, dann „gehen 100 Euro an das Kind“. Selbstbehalt bezeichnet den Betrag, den ein unterhaltspflichtiger Vater für sich als Eigenbedarf behalten darf. Laut Warga habe der Angeklagte in der fraglichen Zeit Monate gehabt, in denen er über 2000 Euro verdient habe.
Einspruch zurückziehen
verkürzt das Verfahren
Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde Richter Warga noch deutlicher. „Wenn Sie den Einspruch nicht zurückziehen, dann werde ich eine weitere Verhandlung ansetzen müssen und Zeugen laden“, sagte der Richter zu dem Angeklagten. Dies habe er für den angesetzten Termin noch nicht gemacht. Das würde die Gerichtskosten, die er im Falle einer Verurteilung zu tragen habe, weiter erhöhen. „Außerdem verlieren sie ihren Bonus, den sie bei Gericht durch ihr Geständnis haben.“
Schließlich wies Warga noch auf einen Punkt hin: „Erschwerend kommt noch hinzu, dass sie die Zahlungen in dem Zeitraum nicht geleistet haben, in dem sie unter einer offenen Bewährung standen. Sie sind also ein Bewährungsversager.“
Auch Staatsanwalt Hautz befürwortete eine Rücknahme des Einspruchs. Diesem Rat folgte der Angeklagte schlussendlich. Er akzeptierte den Strafbefehl und wird außerdem seine Unterhaltsschulden begleichen.hra