Mühldorf/Waldkraiburg – Über drei Jahre hinweg hatte er Kinder überredet, sich nackt zu fotografieren und ihm die Bilder zu schicken. Deshalb musste sich ein Mann aus Waldkraiburg jetzt vor dem Amtsgericht Mühldorf verantworten.
Schweigsam verfolgte der Angeklagte seinen Prozess. Ein eher unscheinbarer Mann. Er saß neben seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Jörg Zürner, und hörte sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft an: sexueller Missbrauch von Kindern, Nötigung und Besitz kinderpornografischer Dateien. Das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Dr. Christoph Warga hatte über eine Strafe für den 22-Jährigen mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit zu befinden. Anwalt Zürner räumte für seinen Mandanten alle Taten ein. Demnach nahm der damals Heranwachsende im Mai 2021 mit einem 13-jährigen Mädchen über den Messenger-Dienst Snapchat Kontakt auf und bat es um Nacktbilder. Das Kind sandte ihm ein Video und mehrere Bilder von sich, unbekleidet und posierend. Gut zwei Jahre später meldete sich der Angeklagte erneut bei dem Mädchen und forderte es zum Geschlechtsverkehr mit ihm auf. Die Jugendliche lehnte ab. Deshalb drohte der Mann, ihre Aufnahmen zu veröffentlichen, wenn sie sich weigere.
Im April 2024 chattete der Angeklagte über mehrere Tage mit einem zwölfjährigen Mädchen auf Instagram. Dabei forderte er es auf, ihm mehrere Videos mit sexualisiertem Inhalt zu senden. Er bekam ein Video mit den entblößten Brüsten des Opfers. Das Mädchen fand anschließend ein Masturbationsvideo des Angeklagten in ihrem Account. Zudem wollte der Angeklagte das Mädchen überreden, sich mit ihm zu treffen und Geschlechtsverkehr mit ihm auszuüben. Als sie ablehnte, drohte er, die erhaltenen Videos zu veröffentlichen. In beiden Fällen kannte er das Alter der Mädchen. Beide Kinder wandten sich an die Polizei, die daraufhin zwei Hausdurchsuchungen bei dem Angeklagten vornahm, der bei seinen Eltern lebt. Die Beamten wurden auf dem Smartphone des Angeklagten fündig und ließen es auswerten. Zum Vorschein kamen zwei Pornobilder von Jungen und Mädchen, die erkennbar unter 14 Jahre alt waren.
Der Mann kam im Juli 2024 in Untersuchungshaft, aber drei Wochen später gegen Meldeauflagen wieder frei. Er war bereits 2019 schon einmal wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches“ aufgefallen; von einer Verfolgung wurde damals abgesehen. Staatsanwältin Franziska Mitterer sah die Anklage vollends bestätigt, machte jedoch Entwicklungsverzögerungen des Angeklagten aus und beantragte daher eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht. Eine Geldauflage von zwei Monatsgehältern hielt sie für angebracht.
Verteidiger Zürner hob vor allem das „Nachtat-Verhalten“ seines Mandanten hervor. Er habe beiden Mädchen einen Täter-Opfer-Ausgleich in Form eines Geldbetrages angeboten. Beide meldeten sich jedoch nicht.
Sein Mandant sei inzwischen ernsthaft an die Wurzeln der Taten herangegangen und habe sich reflektiert in therapeutische Behandlung begeben, sagte der Anwalt weiter. Die Untersuchungshaft und die Hausdurchsuchungen seien nicht spurlos an ihm vorübergegangen. Aufgrund der Meldepflicht sei es ihm nicht möglich gewesen, mit den Eltern in den Urlaub zu fahren. Zürner bat, die lange zurückliegende Tatzeit im Urteil zu berücksichtigen und eine moderatere Geldauflage zu verhängen, als von der Staatsanwältin gefordert.
Das Jugendschöffengericht erkannte wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt, Besitzverschaffens und Besitzes von kinderpornografischen Inhalten sowie wegen versuchter Nötigung auf eine Geldauflage von 3000 Euro, die der Täter an den Sozialpsychiatrischen Dienst in Raten zu leisten hat. Hinzu kommen die Kosten des Verfahrens, die wegen der Auswertung des Mobiltelefons nicht gering zu Buche schlagen. Lägen die Taten nicht so lange zurück und sei der Angeklagte in der Zwischenzeit nicht mehr auffällig gewesen, wäre ihm ein Arrest nicht erspart geblieben, sagte der Vorsitzende. Das Urteil ist rechtskräftig.
Theresia Atalay