Mühldorf – Wichtige Änderungen im Bereich der Führerscheine stehen bevor: Nach der dritten EU-Führerscheinrichtlinie müssen bis spätestens Donnerstag, 19. Januar, alle Führerscheindokumente, die vor Samstag, 19. Januar 2013, ausgestellt wurden, gegen den neuen EU-Führerschein getauscht werden. Ziel dieser Maßnahme ist die Einführung eines einheitlichen und fälschungssicheren Führerscheins in der gesamten Europäischen Union.
Die Fristen für den verpflichtenden Umtausch richten sich nach dem Ausstellungs- oder Geburtsjahr. Für Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis Donnerstag, 31. Dezember 1998, ist das Geburtsjahr des Inhabers maßgeblich. Wer vor 1953 geboren wurde, muss den Umtausch spätestens bis Donnerstag, 19. Januar 2033, erledigen. Für die Jahrgänge 1971 oder später endete die Frist bereits am Samstag, 19. Januar 2025.
Bei Kartenführerscheinen, die ab Freitag, 1. Januar 1999, ausgestellt wurden, gilt das Ausstellungsjahr für die Umtauschfrist. Führerscheine der Jahrgänge 1999 bis 2001 müssen bis Sonntag, 19. Januar 2026, umgetauscht werden. Für später ausgestellte Dokumente verschieben sich die Fristen entsprechend; der letzte Stichtag ist auch hier Donnerstag, 19. Januar 2033, für Führerscheine mit Ausstellungsdatum zwischen 2012 und Freitag, 18. Januar 2013. Für den Umtausch werden ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto, das aktuelle Führerscheindokument, eine Gebühr von rund 30 Euro sowie gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde benötigt. Medizinische Untersuchungen oder eine Fahreignungsüberprüfung sind im Rahmen des Umtauschs nicht erforderlich. Die neuen Führerscheine sind jeweils 15 Jahre gültig und müssen danach, ähnlich wie Personalausweise oder Reisepässe, erneut beantragt werden.
Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Mühldorf a. Inn, Nordtangente 10b ermöglicht den Umtausch während der Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung.