Telefonat mit Polizeichef heimlich mitgeschnitten

von Redaktion

Waldkraiburgerin (26) steht deswegen vor dem Amtsgericht Mühldorf

Mühldorf – Eine 26-jährige Waldkraiburgerin beschwerte sich telefonisch bei der Polizei über das Vorgehen gegen ihren Bruder und zeichnete das Gespräch auf. Angeblich ohne Genehmigung. Das wäre eine Straftat. Jetzt musste das Amtsgericht Mühldorf entscheiden.

Die Restaurantfachfrau musste sich vor Amtsrichter Florian Greifenstein wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes verantworten. Sie habe – so die Anklage von Staatsanwältin Marie Schulze zur Wiesch – am Freitag, 26. Juli 2024, gegen 11.54 Uhr mit dem Chef der Polizeiinspektion Mühldorf telefoniert. Schulze zur Wiesch: „Ohne Einwilligung des Polizeibeamten nahm sie das Gespräch auf.“

Das ist verboten. Also hatte die Waldkraiburgerin einen Strafbefehl erhalten, den sie nicht akzeptierte. Und so musste sie sich deswegen jetzt vor dem Amtsgericht und vor Richter Florian Greifenstein verantworten. Das tat sie ohne Rechtsbeistand.

„Ich habe den Polizeibeamten angerufen, nicht er mich“, sagte die 26-Jährige zu ihrer Verteidigung. „Mit ihm wollte ich über das heftige Vorgehen der Polizei gegen meinen Bruder sprechen.“

Ihr Bruder sei am Bahnhof verprügelt worden und habe dann die Polizei in Mühldorf angerufen, führte die Angeklagte aus. Als die Beamten kamen, waren die Schläger schon weg und nur noch ihr Bruder da. „Die beiden Beamten fesselten ihn und zogen ihm einen Sack über den Kopf.“

Sie habe im Beisein einer weiteren Person deswegen bei der Polizei angerufen, sagte die Waldkraiburgerin. „Diese Person hat den Anruf mitgeschnitten. Ich wollte das nicht, habe es aber dem Polizeibeamten mitgeteilt, dass das Gespräch aufgenommen wird. Er sagte dazu nichts.“ Den Namen dieser Person wollte die Angeklagte aber nicht nennen.

„Es war aber in ihrem Sinne, dass diese Person das Gespräch aufnahm“, hielt Richter Greifenstein der Frau vor. Die junge Kellnerin blieb daraufhin still.

Polizisten schildern
ihre Sicht

Als Zeuge wurde ein Polizist gehört, der den Fall aufgenommen hatte. Er sagte: „Die Angeklagte kam auf die Polizeiinspektion Waldkraiburg – ohne Handy, weil sie wohl damit rechnete, dass dieses beschlagnahmt werden würde. Sie beschwerte sich über die Arbeit der Polizei Mühldorf. Zur Klärung dieser Vorwürfe wurde übrigens eine neutrale Polizeiinspektion eingeschaltet, nämlich die in Altötting.“

Als zweiter Zeuge sagte der Polizeichef aus, mit dem die Angeklagte telefoniert hatte: „Ich kann mich nicht erinnern, dass die Angeklagte mir die Aufnahme unseres Telefonats berichtet hätte. Wäre dies der Fall gewesen, hätte ich sie darauf hingewiesen, dass dies eine Straftat sei.“

Die Angeklagte sei nach dem Gespräch noch einmal in die Polizeiinspektion gekommen und habe gesagt, „sie wolle mit mir sprechen und sie besitze die Aufnahme eines Telefonats, das wir beide geführt haben“, so der Polizeichef. Da kam der Verdacht auf, es gebe eine heimliche und damit verbotene Aufnahme.

Zum Vorgehen der Polizisten gegen ihren Bruder sagte er: „Wir wollten den jungen Mann mit zur Inspektion nehmen, wogegen er sich heftig wehrte und dabei die Polizeibeamten beleidigte und anspuckte. Deshalb bekam er eine Haube übergezogen, die die beiden Kollegen vor den Spuckattacken schützen sollte.“

Staatsanwältin Schulze zur Wiesch blieb bei ihrer Anklage: „Das Gespräch zwischen ihr und dem Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Mühldorf wurde aufgezeichnet, mehrfach dupliziert und gespeichert. Im Unklaren bleibt, wer das Gespräch aufnahm.“ Die Angeklagte habe sich zwar für ihren Bruder eingesetzt, „zeigt aber keinerlei Einsicht in die Illegalität ihrer Tat.“ Sie forderte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 50 Euro.

Die Angeklagte, die keinerlei Vorstrafen hat, blieb dabei: „Ich bin unschuldig, habe das Gespräch nicht aufgezeichnet. Der Mitschnitt war niemals mein Wille, ich habe es niemandem gezeigt.“

Das Urteil von Richter Greifenstein lautete: „Die Angeklagte wird zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen in Höhe von 35 Euro verurteilt.“ Damit liegt die Strafe zwar um 300 Euro niedriger als im Strafbefehl, die Angeklagte muss allerdings jetzt noch die Kosten des Verfahrens tragen. HANS RATH

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