Mettenheim – Bei der Gemeinderatssitzung wurde ein Bauantrag behandelt, der auf die verlängerte Genehmigung zur Verfüllung zum Kieswerk in der Schuster-Kiesgrube zielt. Einstimmig wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Auf der weiteren Tagesordnung stand die Beratung über eine Bauvoranfrage, die die Errichtung einer neuen Lagerhalle mit Zufahrtsstraße auf dem Gelände der Ecksberger Werkstätten in Mettenheim, Gewerbestraße 3 und 3 1/2, vorsieht. Dieses Bauvorhaben fand die ungeteilte Zustimmung der Gemeinderäte. Diese beschlossen auch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange an der 3. Änderung des Bebauungsplans „Hart-Ost“.
Außerdem fasste der Gemeinderat einen Abwägungsbeschluss, der eine Änderung des Bebauungsplans „Gumattenkirchen“ ermöglicht. Nach Prüfung der Stellungnahmen fanden sich keine entscheidenden Kritikpunkte am Plan. So stimmten die Gemeinderäte einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange an der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gumattenkirchen“ zu. Laut des Fachbereichs „Naturschutz“ muss die Kommune mehr Grünflächen zur Kompensation der Bebauung ausweisen. ch