Kosten explodieren: So reagiert die Stadt

von Redaktion

Gebührenanpassung bei Hort und Kindergarten in Neumarkt-St. Veit notwendig

Neumarkt-St. Veit – Kinderbetreuung kostet Geld. Viel Geld. Das muss nun auch die Stadt Neumarkt-St. Veit erkennen, die auf die wachsenden Defizite der vergangenen Jahre reagiert. Der Stadtrat von Neumarkt-St. Veit hat deswegen eine Erhöhung der Benutzungsgebühren für den städtischen Hort und die Kindertagesstätten beschlossen. Der Beschluss dazu, die Gebühren um 5 bis 10 Prozent zu erhöhen, ist bereits in der Septembersitzung erfolgt. Jetzt hat das Gremium die Satzung dazu abgesegnet.

Dass die Stadt reagieren musste, ist verständlich, wenn man einen Blick auf die Defizite der vergangenen Jahre wirft. So hat die Stadt im Jahr 2022 für die Kindertageseinrichtungen ein Defizit von rund 1,23 Millionen Euro hinnehmen müssen. Im Jahr darauf ist diese Summe auf knapp 1,5 Millionen angestiegen. 2024 stagnierte die Höhe des Defizits bei einem Betrag von 1,48 Millionen Euro. Doch für den Haushalt für 2025 prognostiziert Kämmerer Thomas Menzel weitere Mehrausgaben in Höhe von 1,63 Millionen Euro.

Mehrausgaben durch G
bühren kompensieren

Durch die Gebührenerhöhung, so der Plan, soll eine regulierende Wirkung bei den Buchungszeiten erreicht werden. Das Ziel: Eltern sollten nur die Buchungszeiten wählen, die auch tatsächlich notwendig sind. Das Problem, mit dem viele andere Kommunen ebenfalls konfrontiert sind: Die Gesetzgeber aus Bund und Freistaat schüren durch die verschiedenen Rechtsansprüche auf Betreuung der Kinder Erwartungen, die die Kommunen nicht mehr erfüllen können. Da zum einen das Personal dafür fehlt, zum anderen die Grenze der finanziellen Leistungsfähigkeit erreicht ist.

Ein Umstand, den Kämmerer Menzel immer wieder zur Sprache bringt und der sich durch aktuelle Zahlen auch belegen lässt. Zur Kostenentwicklung in der Kinderbetreuung lässt sich feststellen, dass es 2018 noch 285 Kinder waren, die in städtischen Einrichtungen betreut wurden. 2024 hat sich diese Zahl auf 347 erhöht. Verdoppelt hat sich jedoch die Anzahlt der notwendigen Mitarbeiter. Waren es 2018 noch 17 Beschäftigte in der Kinderbetreuung, sind es 2024 bereits 34 Mitarbeitende gewesen.

Kosten für die Mitarbeiter
verdoppelt

Die Personalausgaben sind entsprechend angestiegen. Lagen die Kosten für die Angestellten im Jahr 2018 noch bei rund 730.000 Euro, hat die Stadt Neumarkt 2024 rund 1,72 Millionen Euro ausgegeben. Lag das Defizit 2018 noch bei rund 664.411 Euro, nennt die Kämmerei für das Jahr 2024 rund 1,48 Millionen Euro. Mehr als das Doppelte also.

Gebühren an Einkommen
koppeln?

Bevor der Stadtrat die Gebührensatzungen abgesegnet hatte (einstimmig), gab es noch Nachfragen. SPD-Stadtrat Ulrich Geltinger etwa wollte wissen, ob es denn keine Möglichkeit gebe, die Gebühren an das Einkommen der Eltern zu koppeln und damit Familien mit geringem Einkommen zu entlasten. Kämmerer Thomas Menzel verneinte dies mit dem Verweis darauf, dass dies rechtlich schwierig sei. Bei der Erhebung der Gebühren für Kindertageseinrichtungen habe das Gleichheitsprinzip zu gelten, fügte CSU-Stadtrat Michael Kulhanek hinzu.

Für Familien, die finanziell überfordert seien, gebe es entsprechende finanzielle Beihilfen – Stichwort Bildung und Teilhabeleistungen – die über das Landratsamt zu beantragen seien, ergänzte wiederum Menzel. Diese Mittel stehen aber, so Menzel, Familien zur Verfügung, die bereits Sozialleistungen beziehen beziehungsweise über kein geregeltes Einkommen im Zuge einer Beschäftigung verfügen.

Im Nachgang zur Sitzung konfrontierte Geltinger das Rathaus mit der Vorgehensweise in anderen Kommunen. Am Beispiel der Stadt Starnberg, welche die Kita-Gebühren staffelt. Je nach Einkommen seien dort Abschläge zwischen 30 bis 50 Prozent möglich. Damit entgegnete er der Darstellung Menzels, dass eine entsprechende Staffelung in Neumarkt-St. Veit rechtlich nicht umzusetzen sei. In seiner Antwort an Geltinger machte Neumarkts Bürgermeister Erwin Baumgartner dann deutlich, „dass eine einkommensabhängige Staffelung der Elternbeiträge rechtlich fragwürdig, aber organisatorisch und finanziell kaum sinnvoll und zielführend darstellbar ist“. Er verwies auf die Rechtsvorgaben, wonach Elternbeiträge grundsätzlich nach den Buchungszeiten zu staffeln seien. Baumgartner erklärte auch, dass die Erhebung und Verarbeitung von sensiblen Daten datenschutzrechtliche Bedenken aufwerfen würden. Eine flexible, aber komplexe Beitragsstruktur könnte laut Baumgartner dazu führen, dass die Einnahmen der Träger unvorhersehbarer werden, was wiederum die finanzielle Planung und Stabilität der Einrichtungen gefährden könnte. Dies gelte auch für die freien Träger von Kita-Einrichtungen, etwa die Kirche. Dies könnte eine deutliche Erhöhung der Deckungslücken der Einrichtungen und somit einen erhöhten Defizitanteil für die Stadt bedeuten.

Kämmerer Thomas Menzel erklärte diesbezüglich auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen, dass einkommensbezogene Ermäßigungen dann anderweitig aufgefangen werden müssten. „Das hieße, dass wir die Beiträge weiter erhöhen müssten, um diesen Ausfall zu kompensieren.“

Baumgartner befürchtet
Unverständnis

Baumgartner merkte außerdem an, dass es auch bezüglich der ohne jegliche Einkommensprüfung geleisteten Unterstützung aller Kindergarten-Eltern mit dem monatlichen Betrag von bis zu 100 Euro durch den Freistaat Bayern zu großem Unverständnis führen könnte, „wenn wir hier mit einem umfangreichen Prüfungsverfahren alle Eltern nötigen, ihre Einkommensverhältnisse darzulegen“.

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