Ehestreit vor dem Amtsgericht Mühldorf

von Redaktion

Neue Runde in einer Familienfehde – Ehemann zu Geldstrafe verurteilt

Mühldorf – Amtsrichter sind eigentlich geduldige Menschen, gerade gegenüber Zeugen. Die Richter wissen, dass es die wenigsten gewohnt sind, auf der Zeugenbank zu sitzen und fehlerfrei Auskunft zu geben. Sie wissen auch um das menschliche Gedächtnis, das so manchen Streich spielen kann. Umso erstaunlicher war es, wie Dr. Christoph Warga auf die Zeugin reagierte, als sie gegen ihren Ehemann aussagte.

Doch der Reihe nach: Auf der Anklagebank saß der 34-jährige syrische Paket-Fahrer Mohammed S. (Name von der Redaktion geändert) und fünffacher Familienvater, der mit einem bandagierten linken Unterarm in den Saal gekommen war. Angeblich sei er von den Brüdern seiner Frau am Tag vor der Verhandlung verprügelt worden. 

Für fünf Taten angeklagt:
Angeklagter regungslos

Staatsanwalt Alexander Hautz warf Mohammed S. vor, im Dezember vor einem Jahr seine damals in der zehnten Woche schwangere Frau Dalia S. (31, Name von der Redaktion geändert) während eines Streits in den Bauch getreten zu haben. Gut einen Monat später soll er sie im Streit geschubst haben – mit schmerzlichen Folgen für sie.  Dalia S. hat sich inzwischen von Mohammed S. getrennt und ein gerichtliches Abstandsgebot erwirkt; Mohammed durfte sich ihrer Wohnung höchstens 50 Meter nähern. Trotzdem soll er im Mai mehrere Minuten in der Wohnung gewesen sein.  

Gut drei Wochen später soll Mohammed S. mit seinem Transporter an eine Schwägerin Dalias herangefahren und ausgestiegen sein. Er soll ein Messer gezückt und eine Geste ausgeführt haben, „bei der Sie das Messer von einer zur anderen Seite über ihre Kehle zogen“, verlas Staatsanwalt Hautz.

Pornografisches Video
an den Bruder verschickt

Fünf Tage später soll Mohammed schließlich ohne Einverständnis Dalias per Whatsapp ein Video an ihren Bruder geschickt haben. Das habe gezeigt, wie Dalia an Mohammed „den oralen Geschlechtsverkehr vollzieht“, sagte Hautz. 

Körperverletzung, Verletzen des Abstandsgebots, Bedrohung, Verbreitung pornografischer Inhalte samt Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs warf Staatsanwalt Hautz daher dem Syrer vor. Dieser lauschte dem sowie der Verhandlung regungslos und meistens mit gesenktem Blick. 

Vier der fünf Vorwürfe „werden bestritten“, erklärte dazu Verteidiger Axel Reiter. Sein Mandant räume nur das Video ein, „das war aber eine Reaktion“, sei Teil einer „andauernden Familienfehde“. 

Ehefrau ist die wichtigste
Belastungszeugin

Also kam es auf die geladenen Zeugen an: Dalia, zwei Brüder von ihr und eine Schwägerin.

Den Anfang machte Dalia. Bereits nach wenigen Worten unterbrach sie Richter Warga: „Ich weiß um den orientalischen Hang zur Weitschweifigkeit“, dennoch bitte er um konkrete Aussagen. Der Dolmetscher übersetzte, Dalia nickte und redete und redete, wurde mehrfach um konkrete Angaben gebeten. Erfolglos.

Dazwischen schilderte Dalia aber auch immer wieder Details, bis Richter Warga – jetzt schon schärfer und deutlicher – erklärte: „Ich mache Sie auf ihre Wahrheitspflicht aufmerksam.“ Als Ehefrau müsse sie nicht aussagen, wenn doch, dann aber wahrheitsgetreu. 

Aussagen vor Gericht
passen nicht

Wiederholt wies Warga Dalia auf Unstimmigkeiten zu ihren Aussagen vor der Polizei hin. Dort sagte sie zum Beispiel, sie könne sich „nicht genau erinnern“; jetzt hatte sie Details parat. „Ich war damals aufgeregt“, sagte Dalia.

Warga fragte nach einem bestimmten Tag, ob Mohammed sie an dem geschlagen habe? „Er hat mich immer geschlagen, wenn er nach Hause kam.“ Ob ihr Mann dabei betrunken war? „Er war immer betrunken.“ Ob er bei dem Tritt gewusst habe, dass sie schwanger war? „Ja“, in der zehnten Woche. Wann er sie denn genau getreten habe? „Im September oder Oktober.“ 

Wann wurde das Kind geboren? „Ende Juni.“ Wann war also der Tritt? „Im Oktober oder November.“  Hatte der Tritt sichtbare Folgen? „Ich habe nicht geschaut.“ Vor der Polizei habe sie aber von einem Bluterguss gesprochen: „Der ist doch sichtbar.“

Richter wird mehr
als deutlich

Wargas Fazit: „Sie könnten sich kaum in einen größeren Widerspruch zur polizeilichen Aussage versetzen. Wenn sie nicht bei der Polizei gelogen haben, lügen sie heute – oder beide Male.“ 

Auch das unerlaubte Betreten der Wohnung. Dazu konnte sie nur sagen: Anfang April war die Haustür aufgebrochen, „ich glaube, das war er“. 

Gut eine Stunde war Dalia im Zeugenstand. Von den Vorwürfen gegen Mohammed „bleibt nicht viel“, fasste Warga diese Stunde zusammen. Staatsanwalt Hautz und Rechtsanwalt Reiter sahen es nicht anders. Letzterer erklärte dann noch, dass es einen Beweis gebe, dass Mohammed gar nicht am Ort der angeblichen Bedrohung der Schwägerin war. 

Es geht nur
noch um eine Tat

Damit blieb nur noch das verschickte Video übrig, das der bis dahin unbescholtene Syrer eingeräumt hatte. Und so ging es nur noch um die Höhe der Tagessätze für das Verbreiten pornografischer Inhalte und die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs. Am Ende verhängte Richter Warga eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 30 Euro. 

Mohammed S. nahm das Urteil an: „Danke. Ich weiß, dass es ein Fehler war.“ Das Urteil ist rechtskräftig und damit dieser Teil der Familienfehde juristisch beendet. Anwalt Reiter hatte aber bereits im Laufe der Verhandlung prophezeit: „Es geht nach wie vor weiter.“

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