Ampfing – Die Adresse im Ampfinger Ortsteil Eichheim und der Eigentümer sind den Gemeinderäten inzwischen wohl bekannt. Auch der Hintergrund seiner Bauanträge: die nachträgliche Heilung seines Schwarzbaus. „Er versucht, ihn rechtlich auf die Füße zu stellen“, sagte dazu Bürgermeister Josef Grundner (CSU).
Daher war der Eigentümer im September mit zwei Bauanträgen Thema im Bauausschuss und mit einem weiteren jetzt in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates. „Wir haben das ja schon ein paar Mal gehabt“, sagte Grundner.
Ende September wollte der Eigentümer zunächst ein Abstellgebäude zwischen Wohnhaus und Lagerhalle errichten – genauer gesagt: nachträglich genehmigen lassen. Das Landratsamt hatte nämlich bereits 2022 festgestellt, dass „diese Abstell- und Lagerhalle zwischen Wohnhaus und Lagerhalle in der Vergangenheit ohne Genehmigung errichtet wurde“, wie die Beschlussvorlage festhält. Ein Schwarzbau also. Folglich forderte das Landratsamt den Eigentümer auf, einen entsprechenden Bauantrag für das Gebäude, das der privaten Nutzung und unter anderem dem Abstellen von Gartengeräten diene, nachträglich einzureichen.
Gleiche Adresse,
gleicher Eigentümer
Ampfings Verwaltung war Ende September der Ansicht, dass das Gebäude das Landschaftsbild nicht beeinträchtigte und der Platzbedarf für die private Nutzung nachvollziehbar sei. Daher empfahl sie die Zustimmung zu dem Bauantrag. Dem folgten die Gemeinderäte einstimmig.
Gleich im Anschluss lag aber noch ein Bauantrag vor: gleiche Adresse, gleicher Eigentümer. Diesmal wollte er eine „Vorkehrung für die Errichtung einer privaten Pultdachhalle beziehungsweise Bodenplatte mit Außenbewehrung als Anschlusskörbe“ genehmigt haben.
Auch hier hatte das Landratsamt 2022 festgestellt, dass es diese Betonplatte bereits gibt. „Der Eigentümer führte damals an, dass er diese vorsorglich errichtet habe und später für seine privaten und landwirtschaftlichen Produkte und Geräte benötigen würde“, erklärte die Beschlussvorlage. Auch hier sollte ein nachträglicher Bauantrag den Schwarzbau legalisieren. Doch jetzt war die Ampfinger Verwaltung laut Beschlussvorlage skeptischer: Es erschließe sich „aktuell nicht“, warum jetzt eine zusätzliche Lagerhalle notwendig sei. „Derzeit sind beide ehemaligen landwirtschaftlichen Hallen an einen Gewerbebetrieb vermietet. Beim Ortstermin waren auch keine aktuell verwendeten landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte auf der Hofstelle zu sehen. Lediglich einige abgemeldete Autos beziehungsweise Schrottautos waren abgestellt.“
„Er ist kein Landwirt“, stellte Bürgermeister Grundner in der jüngsten Sitzung klar. Daher war die Verwaltung im September der Ansicht: Sollte der Eigentümer seine landwirtschaftlichen Flächen wieder bewirtschaften, könne er dafür „eine der beiden vorhandenen gewerblichen Lagerhallen“ nutzen.
Die Vorkehrung einer neuen Halle würde nur das Landschaftsbild beeinträchtigen, urteilte die Verwaltung. Auch bestehe die Gefahr einer Splittersiedlung in Eichheim sowie der späteren Nutzung als „gewerbliche Lagerhalle“.
Also empfahl die Verwaltung die Ablehnung des Bauantrages. Auch diesem Vorschlag folgten die Gemeinderäte im Bauausschuss einstimmig.
Gefahr einer
Splittersiedlung
Das schreckte den Eigentümer aber nicht ab. Und so lag in der November-Sitzung ein neuer Bauantrag vor: Jetzt wollte der Schwarzbauer nur die bestehende Bodenplatte genehmigt haben. Laut Beschlussvorlage soll die knapp 800 Quadratmeter große Bodenplatte als „privat genutzter Abstellplatz verwendet werden“, um „eigene Baumaschinen, Holz, ausrangierte Paletten und Brennholz“ abzustellen.
Eine frühere Baukontrolle habe aber gezeigt, dass dort nur „einige abgemeldete Autos beziehungsweise Schrottautos“ sowie Alu-Teile des Gewerbebetriebs und Abschnittsware abgestellt waren. Auch die mit der Betonplatte verbundenen Anschlusskörbe gebe es schon.
„Für die Verwaltung erschließt sich nicht, warum für private Zwecke eine fast 800 Quadratmeter große Betonplatte benötigt wird“, sagte daher Bürgermeister Grundner. „Es besteht die Gefahr, dass nach kurzer Zeit dort wieder gewerbliche Teile und Schrottautos abgestellt werden.“
Erneut verwies die Verwaltung auf das beeinträchtigte Landschaftsbild, die Gefahr der Splittersiedlung hin. Ferner widerspreche der Bau dem Flächennutzungsplan, wo Eichheim 2 als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist. Außerdem liege das Anwesen in der künftigen Schutzzone III des Wasserschutzgebietes der Gemeinde. Störende Einflüsse auf das Schutzgebiet, zum Beispiel durch Schrottautos, „sind nicht zulässig“.
Und so empfahl die Verwaltung, auch den abgespeckten Bauantrag abzulehnen. Ohne weitere Diskussion folgten die Gemeinderäte einstimmig dieser Empfehlung.