Oberneukirchen – In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats standen mehrere Punkte von überregionaler Bedeutung sowie konkrete, lokale Beschlüsse im Mittelpunkt.
Zunächst ging es um den Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Der Vorbescheid wurde im Oktober 2024 beantragt und im Juni 2025 vom Landratsamt genehmigt. Die Stellungnahme des Bauamts bestätigte, dass das Bauvorhaben im Außenbereich liegt und privilegiert ist. Die Abwasserbeseitigung ist durch Anschluss an eine neue Drei-Kammer-Grube gesichert, öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gewährleistet. Der Gemeinderat nahm den Beschluss einstimmig an und zeigte damit vollständige Unterstützung für das Bauvorhaben.
Im nächsten Tagesordnungspunkt stand die Entscheidung zum Breitbandausbau im Gemeindegebiet auf der Agenda. Nach der Vorstellung durch Paul Roither von der Firma Corwese wurde das finale Angebot der Telekom einstimmig angenommen. Dabei blieb eine wirtschaftliche Deckungslücke von rund 416.000 Euro bestehen, vorbehaltlich der formellen Zustimmung zur Cofinanzierung durch die Bewilligungsbehörde Land sowie der Plausibilitätsprüfung eines Wirtschaftsprüfers. Die weiteren Schritte werden von der Verwaltung eingeleitet, um die Breitbandversorgung zukunftssicher und wirtschaftlich tragfähig zu gestalten.
Anschließend wurden die Wahlleiter für die Kommunalwahl am 8. März 2026 bestimmt. Da eine Verwaltungsgemeinschaft besteht, dürfen Wahlleiter nicht gleichzeitig für andere Gemeinden tätig sein. Einstimmig beschlossen wurde die Bestellung von Volker Mäusbacher als Wahlleiter und Janette Probst als stellvertretende Wahlleiterin. Diese Regelung gewährleistet eine rechtlich einwandfreie Durchführung der Wahl. Bürgermeisterin Anna Meier informierte über die Jahresrechnung 2024 der Verwaltungsgemeinschaft Polling, die der Gemeinde Oberneukirchen vorgelegt wurde. Der Gemeinderat beschloss, dass der Rechnungsprüfungsausschuss nun mit der Arbeit beginnen kann. Die ordnungsgemäße Prüfung der Jahresrechnung ist ein wichtiger Bestandteil der transparenten kommunalen Haushaltsführung.
Ein weiterer Schwerpunkt war der Beitritt weiterer Träger zum Landkreiswerk Mühldorf. Die Gründung dieser interkommunalen Gesellschaft zur Energieerzeugung und -vermarktung wurde bereits im Mai 2025 beschlossen. Kirchdorf beantragte jetzt den Beitritt und erhielt die Zustimmung. Das Stammkapital erhöht sich um 285,00 Euro auf 20.285 Euro und das Vertragswerk wurde entsprechend angepasst. Der Beitritt weiterer Träger bedarf der Zustimmung aller Träger. Der Gemeinderat stimmte dem Beitritt von Kirchdorf zu und verzichtete auf ein Aufgeld gemäß des Konsortialvertrags. Die Bürgermeisterin wurde ermächtigt, in der Verwaltungsratssitzung die Beitritte zu bestätigen, den Nachtrag zu unterzeichnen und die Satzung anzupassen.
Weitere Punkte betrafen die Änderung des VLE-Beitrags beim Amt für ländliche Entwicklung. Ab 2025 wird ein pauschaler Beitrag eingeführt, rückwirkend zum 1. Januar, der für Oberneukirchen 700 Euro beträgt; nach Abzug der Förderung bleiben 125 Euro. Die Beträge sollen alle drei Jahre angepasst werden. Der Gemeinderat nahm die Vereinbarung mit dem Amt an.
Zum Abschluss berichtete Bürgermeisterin Meier über den Finanzplan bis 2028, der im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 erstellt wurde. Das Landratsamt akzeptierte den Plan, sofern der Gemeinderat zustimmt. Auch die Anschaffung eines neuen Mulchgeräts sowie die Vergabe der Einbauarbeiten im Kinderhaus an die Firma Resch wurden thematisiert. mit