Keine Bescheide für Hunde- und Grundsteuer

von Redaktion

Unnötiger Verwaltungsaufwand

Mühldorf – Die Kreisstadt Mühldorf vermeidet unnötigen Verwaltungsaufwand, indem für das Jahr 2026 keine Grund- und Hundesteuerbescheide verschickt werden. Bei der Grundsteuer gibt es gegenüber dem vorhergehenden Kalenderjahr keine Änderung, sodass auf das Versenden von Grundsteuerbescheiden verzichtet wird. Gemäß der Hundesteuersatzung wird am 1. März 2026 die Hundesteuer fällig. Weil sich auch hier gegenüber dem Vorjahr nichts geändert hat, wird bei der Hundesteuer auf einen Bescheid verzichtet.

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