70.950 Euro für Sebastian T.

von Redaktion

Urteil ist jetzt formal rechtskräftig

Aschau/Traunstein – Eine Woche nach dem Freispruch für Sebastian T. ist das Urteil auch formal rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits angekündigt, auf Rechtsmittel zu verzichten. Hannas Eltern hatten sich bereits im Oktober aus dem Verfahren zurückgezogen. Und auch die Verteidigung sah keinen Anlass für eine Revision des Mordprozesses, der nach nur 13 Verhandlungstagen am Amtsgericht Laufen seinen Abschluss gefunden hatte. Damit war die Frist von einer Woche lediglich Formsache gewesen. Was nun noch aussteht, ist die schriftliche Begründung des Urteils. Dafür steht der Ersten Jugendkammer des Landgerichts Traunstein eine Frist von insgesamt neun Wochen nach Verkündung des Urteils zur Verfügung. Ende Januar 2026 spätestens sollte die vorsitzende Richterin Heike Will das Urteil begründet und unterschrieben haben.

Geklärt worden war in dem Verfahren lediglich, dass keine Verbindung zwischen dem Angeklagten und dem Tod von Hanna Wörndl am 3. Oktober 2022 nachgewiesen werden kann. Auf die Frage, ob Hanna einem Gewaltverbrechen oder einem Unfall zum Opfer gefallen war, hatte die Kammer keine Antwort gesucht – diese Frage war für das Urteil für oder gegen Sebastian T. nicht mehr von Bedeutung.

Auch die Staatsanwaltschaft hatte auf Freispruch plädiert – der Tatnachweis könne gegen Sebastian T. nicht geführt werden. Allerdings geht die Staatsanwaltschaft weiter von einem Gewaltverbrechen aus. Anders die Verteidigung. Regina Rick und Dr. Yves Georg hatten darauf gesetzt, den Nachweis für die erwiesene Unschuld ihres Mandanten führen zu können. Weil es keinen Täter geben kann, wo es niemals eine Tat gegeben hat.

Ihrer Darstellung nach fiel Hanna Wörndl einem Unfall auf dem Nachhauseweg zum Opfer. Regina Rick hat bereits dem OVB gegenüber angekündigt, die Gutachten, die einen Unfall belegen, zu veröffentlichen – sofern die Gutachter einer Veröffentlichung zustimmen. Noch in einem weiteren Punkt sehen die Verteidiger ihre Arbeit nicht abgeschlossen. Sebastian T. hat für 946 Tage in U-Haft 70.950 Euro zu bekommen, 75 Euro also für jeden Tag. Damit wollen sich die Anwälte aber nicht zufriedengeben. Beantragen kann der junge Aschauer auch noch die Entschädigung für entgangenes Gehalt. Überdies prüfen die Anwälte Entschädigungen über Amtshaftungen und eventuell Schmerzensgeld, wie Yves Georg dem OVB gegenüber am Mittwoch, 3. Dezember, bekräftigte.

Michael Weiser

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