Waldkraiburg – Das Amtsgericht Mühldorf hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Süddeutschen Gelenkscheibenfabrik GmbH & Co. KG (SGF) eröffnet und zugleich die Eigenverwaltung angeordnet. Dies teilt die Geschäftsführung der SGF in einer Presseerklärung mit. Damit bleibe die Geschäftsführung weiterhin uneingeschränkt handlungsfähig, heißt es.
SGF fungiert als Zulieferer in der Automobilbranche und beschäftigt nach eigenen Angaben rund 500 Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2024 seien Umsatzerlöse von rund 110 Millionen Euro erzielt worden. Nun ist der Waldkraiburger Traditionskonzern überschuldet. Am 27. August reichte der Betrieb den Antrag auf Insolvenzverwaltung in Eigenregie beim Amtsgericht Mühldorf ein.
SGF will sich selber
wieder fit machen
SGF werde im Rahmen der Eigenverwaltung vom Frankfurter Restrukturierungsexperten Rechtsanwalt Christoph Enkler aus der Kanzlei Brinkmann & Partner und deren Team beraten.
Zum Sachwalter sei Rechtsanwalt Michael Verken von Anchor Rechtsanwälte bestellt worden. Er ist in der Region ein bekannter Mann, war auch bei der Sanierung der Kathrein-Gruppe in Rosenheim beteiligt. Was bedeutet ein Insolvenzverfahren in Eigenregie? Dr. Angela Miechielsen, ständige Vertreterin des Direktors am Amtsgericht Mühldorf, betont: „Voraussetzung für die Anordnung durch das Insolvenzgericht ist ein entsprechender Antrag des Schuldners; außerdem darf die Anordnung nicht zu Nachteilen für die Gläubiger führen. Im Rahmen der Eigenverwaltung bleibt der Schuldner berechtigt, die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen, unterliegt aber der Aufsicht eines Sachwalters. Dies ist im vorliegenden Fall Rechtsanwalt Verken.“
Sachwalter überwacht
die Geschäftsführung
Dieser habe die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen. Stelle der Sachwalter Umstände fest, die erwarten lassen würden, dass die Fortsetzung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubigerschaft führen werde, so habe sie dies unverzüglich dem Insolvenzgericht und den Gläubigern anzuzeigen.
Ein Merkblatt zur Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren führt laut Amtsgericht weiter aus: „Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll der Schuldner nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen. Auch Verbindlichkeiten, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll der eigenverwaltende Schuldner nicht eingehen, wenn der Sachwalter widerspricht. Der Sachwalter kann außerdem verlangen, dass er alle eingehenden Gelder entgegennimmt und Zahlungen nur von ihm geleistet werden.“
Der operative Betrieb an den SGF-Standorten Waldkraiburg, Kraiburg am Inn und Hamm laufe ohne Einschränkung weiter, teilt das Unternehmen mit. „Unsere Produktion läuft stabil, wir erfüllen sämtliche Kundenaufträge vollständig und haben in einzelnen Bereichen zusätzliche Schichten eingerichtet. Belegschaft, Kunden und Lieferanten stehen geschlossen hinter dem Unternehmen“, erklären die Geschäftsführer Arne Festerling und Josef Wimmer. Die Mitarbeitenden würden in mehreren Informationsrunden über die Hintergründe des Verfahrens, die laufenden Sanierungsschritte und den Investorenprozess informiert, heißt es in der Pressemitteilung.
Investorenprozess
geht weiter
Der bereits nach Antragstellung eingeleitete strukturierte Investorenprozess werde im eröffneten Verfahren fortgesetzt. Ziel sei es, die langfristige Zukunft des Unternehmens sowie der Arbeitsplätze über „eine nachhaltige, strategisch sinnvolle Lösung“ zu sichern.
Die wirtschaftlichen Herausforderungen resultieren insbesondere aus der angespannten Lage der Automobilindustrie, teilt das Unternehmen mit.
Zur SGF-Gruppe gehört zudem die SGF International Holding GmbH mit Tochtergesellschaften in Tschechien, den USA, Japan, China und Thailand. Diese Auslandsgesellschaften seien nicht von der deutschen Insolvenzsituation betroffen und würden ihren Geschäftsbetrieb unverändert fortführen, so die Geschäftsführung.