Mühldorf/Waldkraiburg – Ein 28-Jähriger war wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt. Zu verhandeln vor dem Jugendschutzgericht, besetzt mit Richter Dr. Christoph Warga und zwei Schöffen. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Traunstein soll er einer 13-Jährigen am Neujahrstag 2025 gegen 15 Uhr in Waldkraiburg begegnet sein. Er habe das Mädchen gefragt, wo er am Feiertag etwas zu essen und trinken kaufen könne. Sie habe ihn daraufhin zu einer Tankstelle begleitet.
Gegen den Willen des
Mädchens berührt
Auf dem Rückweg habe sie sich von ihm verabschiedet und sei in eine Grünanlage gegangen. Der Angeklagte soll sie festgehalten haben. Obwohl die 13-Jährige mehrfach geäußert habe, dass er sie nicht anfassen solle, soll er sie auf Hals und Wange geküsst sowie an ihrer Brust, dem Po und am bekleideten Intimbereich berührt haben.
Nachdem das Mädchen laut geschrien habe, habe er von ihr abgelassen und sei davon gegangen. Wie Staatsanwältin Theresa Finsterwalder verlas, soll der Angeklagte auf dem Weg zur Tankstelle gefragt haben, wie alt sie sei und deshalb gewusst haben, dass sie das strafrechtlich relevante Alter von 14 Jahren noch nicht erreicht hatte.
Der Angeklagte machte nach Absprache mit seinem Rechtsanwalt Jörg Zürner keine Angaben zu der Sache. Sein Mandant sei jemenitischer Staatsangehöriger mit Duldung in Deutschland, wohnte zum Tatzeitpunkt in Pürten und arbeitet in Vollzeit als Zusteller. Er spricht zwar Deutsch, aber vor Gericht übersetzte ihm ein Dolmetscher die Verlesung der Anklageschrift und die Fragen des Gerichts.
Richter Warga rief das Opfer, eine 13-jährige Schülerin, in den Zeugenstand. Das Mädchen wurde von seiner Mutter in den Gerichtssaal begleitet.
Der Angeklagte ist
nicht der Grapscher
Auf die Frage des Richters, ob sie einen der Herren auf der Anklagebank erkenne, schüttelte sie energisch den Kopf. „Nein“, sie kenne keinen davon. Der als Angeklagter anwesende junge Mann war demnach nicht derjenige vom Neujahrstag.
Nach dieser für das Gericht überraschenden Feststellung berichtete sie sehr selbstbewusst von dem Vorfall im Januar. Der Mann, den sie auf ein Alter von etwa 18 Jahren geschätzt hatte, habe sie damals gefragt, wo er etwas einkaufen könne. „Ich habe ihm angeboten, ihm den Weg zur Tankstelle zu zeigen und ihn begleitet“, so die Zeugin. Danach habe sie ihn wieder an den Ausgangspunkt zurückgeführt, denn er habe sich in der Gegend nicht richtig ausgekannt.
Beim Wäldchen an der Dieselstraße habe sie sich verabschiedet. Gab vor, sie müsse gehen, weil sie einen Anruf erhalten habe. „Das hat nicht gestimmt“, erklärte sie dem Gericht. „Ich wollte nur weg.“ Da habe sie der Mann umarmt. Sie forderte ihn auf, sie nicht anzufassen, sagte auf Englisch mehrmals „Don‘t touch me“. Er habe nicht aufgehört, sie habe ihn weggedrückt, mit den Worten „Ich gehe jetzt, tut mir leid, ich will nicht angefasst werden“.
Den Täter noch
mehrmals im Bus gesehen
In den Wochen danach habe sie den Mann noch öfter im Bus gesehen. Einmal habe er ihr einen Zettel geben wollen, den sie nicht angenommen habe. Der fragliche Mann sei aber nicht der jetzt Angeklagte. Sie habe den tatsächlichen Belästiger noch vor wenigen Tagen wieder im Bus gesehen und betonte: „Es ist ein anderer!“
Der Polizei Waldkraiburg gegenüber habe sie den Mann beschrieben. Er hatte kürzere Haare und einen längeren Bart als der auf der Anklagebank, nur die Hautfarbe sei ähnlich. Sie hatte der Polizei auch gezeigt, dass der Täter versucht hatte, sie per Snapchat zu kontaktieren.
Nachdem die Zeugin wieder entlassen war, verglichen Richter Warga, die Schöffen und die Staatsanwältin die nach den Ermittlungen bei der Polizei von dem Angeklagten angefertigten Fotos mit seinem Ausweis. Sie stimmten überein. Die Beweisaufnahme war damit beendet.
Staatsanwältin und
Verteidiger sind sich einig
Danach ging alles sehr schnell. Staatsanwältin Finsterwalder stellte in ihrem Plädoyer fest, dass aufgrund der Aussage der Zeugin „nicht mit der notwendigen Sicherheit“ davon ausgegangen werden könne, dass die Übergriffe „tatsächlich von dem Angeklagten begangen“ wurden. Die Zeugin habe den Angeklagten nicht erkannt, deshalb sei dieser freizusprechen. Dem pflichtete Verteidiger Zürner bei. Der Tatnachweis sei nicht erbracht und sein Mandant freizusprechen. Der Angeklagte verzichtete auf sein letztes Wort. Das Gericht sprach den 28-Jährigen schließlich frei.
„Was anfangs eindeutig scheint, ist dann doch nicht so“, leitete Richter Warga die Urteilsbegründung ein. Die Zeugin habe erklärt, dass der Angeklagte eindeutig nicht der Täter gewesen sei. Es habe keine Anhaltspunkte gegeben, dass sie unwahre Angaben gemacht hätte. Sie kenne den Täter vom Sehen. Es sei auch nicht so, dass der eigentlich gemeinte Angeklagte einen anderen ins Gericht geschickt habe. Das habe der Abgleich seines jemenitischen Passes mit den Fotos der Polizei und den Aufnahmen der Tankstelle ergeben.
Die Suche nach dem
wahren Täter geht weiter
„Der Angeklagte war es nicht“, stellte Warga fest. „Deshalb war er heute freizusprechen.“ Nun würde die Suche nach dem wahren Täter wieder aufgenommen.