26-jährige Waldkraiburgerin klaut Auto mit steckendem Schlüssel

von Redaktion

Wiederholungstäterin auf der Anklagebank – Gericht ermahnt Angeklagte, es sei unerlässlich, ihr Leben zu verändern

Waldkraiburg – Eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wies Freiheitsberaubung, Diebstahl, unerlaubten Gebrauch eines Kraftfahrzeugs und Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen eine 26-jährige Arbeitslose aus Waldkraiburg aus. Diese hatte sich vor Richterin Dr. Angela Michielsen, ständige Vertreterin des Amtsgerichtsdirektors, beim Amtsgericht Mühldorf zu verantworten.

Geständnis nach
verräterischer DNA-Spur

Bei der Verhandlung beschrieb der Geschädigte, dessen Auto die Angeklagte im Januar 2024 benutzt hatte, wie seine Frau den Wagen in einer Parklücke neben der Straße in Waldkraiburg abstellte und das schlafende Kind aus dem Auto hob. Im Zuge dessen habe sie wohl vergessen, den Schlüssel abzuziehen.

Am nächsten Tag habe er den Wagen nicht gefunden und daraufhin Anzeige erstattet. Kurz danach habe ihm die Polizei mitgeteilt, dass sich das Auto auf dem Lidl-Parkplatz befinde. Der Wagen sei nicht mehr fahrbereit, seitlich war er vorne und hinten beschädigt.

Ein Polizist schilderte im Zeugenstand, auf welche Weise die Angeklagte ermittelt wurde. Eine DNA-Spur ergab einen exakten Treffer zu den gespeicherten Daten der Frau, die bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. Erst im November 2024 sei eine Vernehmung mit ihr zustande gekommen, da sie zunächst nicht gefunden worden sei und später Termine platzen lassen habe.

Damals habe sie bestritten, selbst gefahren zu sein. Ihre Spur am Schaltknüppel sei darauf zurückzuführen, dass sie der Freundin, die sie chauffiert habe, beim Einlegen des Rückwärtsgangs geholfen habe.

Einfach so
herumgefahren

Diese Tat gestand die Angeklagte bei der Verhandlung vollumfänglich, sie sei einfach „so herumgefahren“, sagte sie. Sie habe keinen Führerschein und den Autoschlüssel habe sie in ein Gebüsch geworfen. Die geschädigte Familie kenne sie nicht. Des Weiteren gestand sie, bei Globus zwei Lippenstifte und einen Eyeliner gestohlen zu haben.

Freiheitsberaubung:
Vorwurf fallengelassen

Zur Wehr setzte sich die Angeklagte beim Vorwurf, ihre Freundin eingesperrt zu haben. Nach ihrer Darstellung habe sie mit zwei Bekannten in der Wohnung einer dritten Freundin gekocht und anschließend dort genächtigt. Am Morgen habe sich die Freundin im Schlafzimmer eingeschlossen. „Ich wollte schon die Türe kaputt machen, um zu sehen, was mit ihr los ist, weil sie sich nicht meldete“, gab die Angeklagte an.

Mit der anderen Freundin sei sie Zigaretten holen gewesen. Als sie zurückkehrten, fanden sie die Dritte nach eigenen Angaben blutüberströmt vor. Diese habe sich während eines Borderline-Anfalls selbst mit einer tiefen Schnittwunde am Arm verletzt und sei dann mit einem Messer auf die andere Freundin losgegangen.

Diese Darstellung bestritten die betroffenen Frauen bei ihrer polizeilichen Vernehmung. Die Angeklagte beharrte darauf, dass sie die Freundin nicht in der Wohnung eingesperrt und nicht ihrer Freiheit beraubt habe.

Diesen Anklagepunkt stellte die Richterin mit Blick auf die weiteren schwerwiegenderen Taten ein.

Leben ohne Tagesstruktur und Arbeit

Die Bewährungshelferin der Angeklagten beschrieb bei der Verhandlung den Verlauf der fast zweijährigen Begleitung. Von den 17 anberaumten Terminen habe die Angeklagte sieben wahrgenommen, für die anderen Termine habe sie sich teilweise entschuldigt. Ihre beiden Kinder seien bei Pflegefamilien untergebracht. Sie habe um eine amtliche Betreuung ersucht, weil sie mit Papierkram nicht zurechtkomme, aber als es so weit gewesen sei, habe sie wieder Abstand davon genommen.

Ohne Tagesstruktur und ohne Arbeit sehe sie den Weg schwierig. Die Angeklagte habe sich als Altenpflegehelferin beworben, jedoch noch keinen Vorstellungstermin erhalten. Im Bundeszentralregister gibt es für die Frau sechs Einträge, hauptsächlich mit Eigentumsdelikten.

Für die Staatsanwaltschaft hob Rechtsreferendarin Sophie Müller die Rückfallgeschwindigkeit der Angeklagten hervor. Es sei unerlässlich, ihr Leben zu verändern. Für die unter Bewährung stehende 26-Jährige beantragte sie eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten, und diese nicht mehr zur Bewährung auszusetzen.

Verteidigerin, Rechtsanwältin Anita Süßenguth bemerkte, es habe wenig krimineller Energie bedurft, mit einem Auto wegzufahren, an dem an der Tür der Schlüssel steckte. Außerdem sei nach Aktenlage kein Strafantrag gestellt worden und allein aus der Zeugenvernehmung ein Strafverfolgungsinteresse abzuleiten, sei für sie nicht nachvollziehbar.

Der Diebstahl von Kosmetika falle wegen der geringen Schadenssumme von 18,20 Euro nicht ins Gewicht. Auch sie halte eine Freiheitsstrafe von vier Monaten für angemessen, jedoch sollte diese zur Bewährung ausgesetzt werden. Ihre Mandantin habe sich aus dem alten Freundeskreis herausgelöst und den Kontakt abgebrochen. Sie habe sich um eine Stelle beworben, die Sozialprognose sei günstig.

Bewährung als
letzte Chance

Das Urteil lautete auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten, mit dreijähriger Bewährungszeit. Die Angeklagte wird einer Bewährungshelferin unterstellt. Sie habe unverzüglich eine Arbeit aufzunehmen oder der Bewährungshelferin Bewerbungsnachweise vorzulegen, so die Auflagen.

Nach den Ausführungen der Verteidigerin sei sie im Ringen um die Bewährungsfrage zu der Entscheidung gelangt, der Angeklagten noch eine Chance in Freiheit zu gewähren, sagte die Richterin. Ob die Freude der Angeklagten darüber lange anhalten wird, bleibt hinsichtlich aktueller Ermittlungen, die die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer andeutete, ungewiss.Theresa Atalay

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