Mühldorf – „Verwendung Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ – so lautete die Anklage von Staatsanwältin Diana Bruch gegen einen 43-jährigen Elektro-Ingenieur aus Waldkraiburg, der die deutsche und die iranische Staatsbürgerschaft besitzt. Er hatte im Internet ein Hitler-Bild gepostet und auch Hisbollah-Propaganda.
Kampf gegen Israel
und jüdische Bürger
Zwei Straftaten hielt ihm die Vertreterin der Anklage vor: „Im Oktober 2024 veröffentlichten Sie auf der Plattform X (früher Twitter, Anm. d. Red.) ein Video, auf dem wiederholt diverse Kampfflaggen der Hisbollah zu sehen sind.“ Die Hisbollah ist eine verbotene terroristische Organisation im Libanon. Vom Iran unterstützt, kämpft sie gegen den Staat Israel und dessen jüdische Bürger.
Der zweite Anklagepunkt: „Sie veröffentlichten im November 2024 auf der Plattform X ein Bild, welches Adolf Hitler zeigt. Das Bild ist mit der Textzeile „I tried to save you“ versehen, („Ich versuchte, dich/euch zu retten“, Anm. d. Red.).“
Der Angeklagte, der den Iran vor zehn Jahren verlassen hat, lebt seitdem unbescholten in Deutschland. Er hat drei Kinder mit seiner Frau, die als Ärztin in einem Krankenhaus arbeitet. Vertreten wurde der Mann von Rechtsanwalt Reza Moschref aus Bremen, eine Dolmetscherin unterstützte ihn, wenn er etwas auf Deutsch nicht verstand.
„Mein Mandant hat, nachdem er von der Polizei informiert worden war, dass die Hisbollah in Deutschland als terroristische Vereinigung eingestuft wird, sämtliche diesbezüglichen Dateien gelöscht. Er erkennt den Staat Israel an. Das Hitlerbild hat er in der Nacht versehentlich gepostet. Was sollte es denn auch für einen Sinn machen, dass ein Ausländer, ein Iraner ausgerechnet ein Hitlerbild herumschickt?“, setzte sein Verteidiger an.
Der Rechtsanwalt vermittelte dem Gericht einen tieferen Einblick in das Posten der Hisbollah-Kampfflagge: „Die Eltern meines Mandanten leben im Iran. Er wollte sie mit seiner Familie besuchen, also seiner Ehefrau und den drei Kindern, damals waren die 7, 3 und 1 Jahr alt. Andere in Deutschland lebende Iraner, die auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, empfahlen ihm, er solle, um seine Linientreue gegenüber dem Staat Iran zu beweisen, Hisbollah-Fahnen in seinem Account veröffentlichen.“
Der Rechtsbeistand sagte, er wisse aus Erfahrung, dass etwa 80 bis 90 Prozent der Exil-Iraner mit doppelter Staatsbürgerschaft nach der Landung auf einem iranischen Flughafen sofort einem längeren Verhör unterzogen werden – warum sie in den Iran einreisen, werde da gefragt und vieles mehr.
„Mein Mandant wurde sofort nach der Landung von seiner Familie getrennt und stundenlang vernommen. Auch seine Familie, die Ehefrau, die zwei Kinder und das Baby wurden auf dem Flughafen festgehalten. Ich selbst würde, sollte ich in den Iran einreisen, sofort verhaftet werden“, so Jurist Reza Moschref.
Nach diesem aufschlussreichen Statement wurde vom Gericht eine Polizeibeamtin der Kripo Traunstein gehört, die den Fall bearbeite hatte. „Die Ermittlungen in diesem Fall kamen von der Zentralen Meldestelle für Internetkriminalität vom Bundeskriminalamt auf meinen Schreibtisch. Im Account des Angeklagten entdeckte die digitale Forensik ein Hitlerbild. Bei der darauffolgenden genaueren Untersuchung wurden auch die Hisbollah-Posts entdeckt.“
Zum Ende der Beweisaufnahme ergab der Blick in das Bundeszentralregister beim Beschuldigten keine Eintragungen. In ihrem Plädoyer sah Staatsanwältin Diana Bruch vor allem das Hitlerbild als „eklatanten Verstoß gegen geltendes deutsches Recht“. Sie stellte fest, „der angeklagte Sachverhalt ist erwiesen. Der Anklagepunkt 1 ist kein Einzelfall, es gab auch schon frühere Verfehlungen des Angeklagten. Immerhin hat er seinen Account diesbezüglich gelöscht und es waren keine weiteren Posts von ihm festzustellen. Ich fordere eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu 65 Euro“.
„Keine politische
Motivation“
Verteidiger Moschref sah die Sache natürlich anders: „Mein Mandant hat sich von seinem Verhalten eindeutig distanziert. Bei ihm gibt es keine Nähe zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen. Im angeklagten Fall handelt es sich um eine Fehlentscheidung ohne politische Motivation. Es heißt im Paragrafen 86, Absatz 5, dass ein Gericht von einer Strafe absehen kann, wenn die Schuld gering ist.“
Nun zählte der Rechtsanwalt aus Bremen mehrere Präzedenzfälle auf, in denen deutsche Gerichte diesen Paragrafen angewandt haben. Reza Moschrefs Fazit: „Ich fordere das Gericht auf, nur eine formelle Schuld auszusprechen und keine Verurteilung meines Mandanten. Seine Schuld ist gering.“
Nicht so einfach vom Haken ließ Richter Florian Greifenstein den Angeklagten. „Er wird wegen des veröffentlichten Hitlerbildes zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu 40 Euro verurteilt.“
Im Anklagepunkt zwei, der die Hisbollah-Fahnen betrifft, wurde er freigesprochen. In seiner Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende: „Der Angeklagte ist deutscher Staatsangehöriger und bestens situiert. Er kann sich beim Hitlerbild nicht darauf berufen, nichts gewusst zu haben. Allerdings war die Reichweite der Verbreitung bei diesem Bild gering.“