Prozess um 4,4 Tonnen Eisenblech erneut ohne Urteil

von Redaktion

Metalldiebstahl vor Gericht – Drei Angeklagte

Mühldorf – Im Saal 116 des Mühldorfer Amtsgerichts setzte das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Florian Greifenstein die Verhandlung wegen eines schweren Diebstahls in Österreich fort. Der Saal war wieder gut gefüllt, auf der Anklagebank mussten drei Angeklagte Platz nehmen, dazu ihre Verteidiger. Als Staatsanwältin fungierte, genau wie im ersten Prozess, Christiane Lannes.

Zwei Delikte waren Thema: In der ersten Anklage wurden Kevin, ein 30-jähriger Arbeitsloser, und Herbert (beide Namen von der Redaktion geändert), ein 58-jähriger Aushilfsartist, beide deutsche Staatsbürger, beschuldigt, in der Nacht vom 4. auf den 5. September in einer Firma in der Nähe des österreichischen Ortes Lambach, einer oberösterreichischen Gemeinde im Bezirk Wels, 4,43 Tonnen verkupfertes Eisenblech gestohlen zu haben. Der 30-Jährige wurde von Rechtsanwalt Franz Prem vertreten, der 58-Jährige von Philip Watzlawik aus Hamburg. Wieder wurde Kevin von zwei Polizeibeamten in Fußfesseln aus der JVA Landshut vorgeführt; diese wurden auch während der Verhandlung nicht abgenommen.

Angeklagte machten
keine Angaben

Die zweite Anklageschrift betraf den 32-jährigen Tobias (Name von der Redaktion geändert), ebenfalls ein Aushilfsartist mit einer Meldeadresse, die genau dieselbe ist wie die seines 58-jährigen Arbeitskollegen. Er wurde von Rechtsanwalt Kolja Prieß, ebenfalls aus Hamburg angereist, vertreten. Der 32-jährige Angeklagte war durch Handygespräche und anhand eines Fingerabdrucks überführt worden, hatte sich ebenso wie ein vierter mutmaßlicher Mittäter durch Flucht einer Verhaftung jedoch entziehen können. Die drei Angeklagten wollten weiterhin keine Angaben machen. Als erster Zeuge wurde nun der Geschäftsführer der bestohlenen Firma vernommen. Der 36-jährige Prokurist ist für das operative Geschäft des großen Schrott- und Altmetallhandels zuständig: „Zunächst hatten wir den Diebstahl nicht bemerkt. Für uns ist die Menge von 4,4 Tonnen eher klein, manchmal lagern wir bis zu 200 Tonnen an Eisenblech. Auffällig für uns war nur, dass der Baggerfahrer nach seinem Urlaub bemerkt hatte, dass sein Gefährt anderswo stand, als er ihn vor dem Urlaub abgestellt hatte, und dass das Führerhaus seines Baggers mit einem Feuerlöscher besprüht worden war. Der Platzmeister beauftragte ihn, sein Fahrzeug zu säubern und mit der Arbeit zu beginnen, was er natürlich tat. Dann machte mich die bayerische Polizei auf eine Ladung gestohlenen Eisenblechs aufmerksam. Ich identifizierte diese als unser Eigentum und wir holten das Eisenblech in Deutschland ab.“

Nach dem Preis dieses Materials befragt, gab der Zeuge an, dass dieser bei etwa 300 Euro pro Tonne liege. Dann folgte eine Überraschung, als der Zeuge fortfuhr: „Diese Teile aus dem Eisenblech sind nur mit Kupfer überzogen, sehen wertvoller aus, als sie tatsächlich sind. Wäre es reines Kupfer gewesen – dann hätte eine Tonne 7.000 bis 8.000 Euro gekostet.“

Während der Anklagevertreterin Christiane Lannes und den beiden Verteidigern Watzlawik und Prem diese detaillierten Angaben genügten, artete die Befragung dieses Zeugen durch Kolja Prieß wieder zu einem Fragenmarathon aus. 54 Minuten dauerte diese Vernehmung, die auch durch Unterbrechungen von Richter Greifenstein nicht zu verkürzen war. Der Vorsitzende ermahnte den Rechtsanwalt, zielführende Fragen zu stellen, die den Kern der Sache betreffen würden. Dieser nahm aber nicht davon Abstand, von seinem Fragerecht Gebrauch zu machen.

Zeugenaussagen von Mitarbeiter und Polizei

Kürzer fiel die Befragung des Hamburger Advokaten beim Zeugen Nummer zwei aus; sie dauerte nur sieben Minuten und gipfelte in der Frage, ob der Zeuge anlässlich seines Urlaubs mit dem Auto oder per Flugzeug in seine bosnische Heimat gereist war. Der 55-jährige bosnische Baggerfahrer des Schrotthandels wusste nichts Neues zu berichten: Sein Bagger stand an einem anderen Ort, die Kabine war mit Feuerlöscherschaum besprüht. Der Feuerlöscher stand neben dem schweren Arbeitsgerät und er putzte den Bagger. Rechtsanwalt Prieß, immer für eine Überraschung gut, machte nun den Vorschlag, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen, da der Schaden doch relativ gering sei. Dies lehnte Staatsanwältin Christiane Lannes kategorisch ab. So wurde der dritte Zeuge einvernommen, ein 53-jähriger Polizeikommissar der Bundespolizei aus Duderstadt, einem in der Nähe Göttingens liegenden Ort. Er hatte sieben Stunden Fahrt hinter und auch wieder vor sich und in einem Hotel in Mühldorf übernachtet. Der Polizeibeamte war zur Tatzeit – sie lag in der Hochzeit der Schleusungen – an der deutsch-österreichischen Grenze bei Burghausen eingesetzt gewesen.

Er berichtete Folgendes: „Wir standen am Stadtplatz in Burghausen, als wir gegen 1.30 Uhr einen roten Mercedes Sprinter bemerkten, der wohl über die alte Brücke nach Österreich fahren wollte. Plötzlich fuhr er rückwärts, stieß gegen ein parkendes Fahrzeug und entfernte sich vom Unfallort. Wir verfolgten ihn in Richtung neue Brücke, brachen diese Verfolgung jedoch ab, als das Fahrzeug in Österreich angelangt war. Aber wir benachrichtigten die Bundes- und die österreichische Landespolizei. Später hörten wir über Funk, dass der rote Sprinter bei Burgkirchen gesehen worden sei, zusammen mit einem Lkw. Bei der Verfolgung trennten sich die beiden Fahrzeuge. Während am Sprinter zwei Männer festgenommen werden konnten, entkamen die beiden Insassen des Lkw in einem Maisfeld. Trotz des Einsatzes eines Hubschraubers blieb die Fahndung nach den beiden Männern erfolglos.“

Neuer Beweisantrag
verzögert Urteil

Der vierte Zeuge war im Anschluss ein Polizeibeamter der KPIZ Oberbayern-Süd. Diese Inspektion der Kripo bearbeitet zentrale Aufgaben und sitzt in Traunstein. Der Beamte hatte eine Funkzellenauswertung durchgeführt. Er hatte ermittelt, dass das eine beschlagnahmte Handy dem Angeklagten Kevin gehörte, das andere Tobias.

Richter Florian Greifenstein wollte nun die Beweisaufnahme schließen, wurde jedoch von Rechtsanwalt Prieß daran gehindert, der einen neuen Beweisantrag stellte: Jetzt sollte die Schwester seines Mandanten, also des Angeklagten Tobias, einvernommen werden. Sie soll zur Tatzeit das Mobiltelefon ihres Bruders in ihrem Besitz gehabt haben; dieses könne damals auch von anderen Familienmitgliedern benutzt worden sein.

Diesen Antrag bezeichnete der Vorsitzende als „brandgefährlich“, und er beriet sich mit seinen beiden Schöffinnen darüber eine Viertelstunde. Das Problem dabei: Als Schwester des Angeklagten hat sie das Recht auf Verweigerung ihrer Aussage. Da die gewünschte Zeugin nicht zur Verfügung stand und auch telefonisch nicht zu erreichen war (weder ihr Bruder noch der Verteidiger besaßen ihre Telefonnummer), wurde die Verhandlung ausgesetzt. Ein neuer Termin im neuen Jahr wird wohl endlich zu einem Urteil führen.

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