Mettenheim – Der Gemeinderat hat sich auch diesmal mit Bauangelegenheiten beschäftigt. Dabei ging es in einer Bauvoranfrage um ein Mettenheimer Grundstück auf der Gewerbestraße 8 ½. Dessen Eigentümer wollen ein Lagergebäude für gewerbliche Büros, einen Besprechungsraum und mehr Wohnraum aufstocken. Die Handwerkerfamilie verfolgte die Entscheidung vom Besucherrang des Ratssaals aus mit. Akribisch gingen Bauamtsmitarbeiter und Gemeinderäte wichtige Kriterien wie Dachneigung, -eindeckung, Abstandsflächen und Stellplatzzahl durch, bei denen Abweichungen von den gesetzlichen Vorschriften festgestellt wurden. Schon aus diesem Grund mussten die Gemeinderäte die Bauvoranfrage ablehnen, wenngleich es für den Antragsteller in diesem Falle nicht das letzte Wort bedeutet. „Am fehlenden Stellplatz und an den fehlenden Nachbarunterschriften soll die Sache nicht scheitern“, erklärten die Gemeinderäte. Allerdings rieten sie dem Bauherrn, die Planung zu überarbeiten und die Zustimmung der Nachbarn einzuholen. Dann stünde der Befürwortung eines überarbeiteten Antrags nichts mehr entgegen, waren sich die Sitzungsteilnehmer einig. Als Nächstes wurde ein Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle, Flurnummer 287 in Mettenheim, Ampfinger Straße, behandelt. Dieser stand nicht zum ersten Mal auf der Tagesordnung des Gemeinderates und wurde schon im Jahr 2023 abgelehnt. Die Ratsherren sahen in der geplanten Bebauung keine große Änderung im Vergleich zum damaligen Antrag. Es besteht immer noch die Gefahr einer Zersiedlung, weshalb der Antrag erneut einstimmig abgelehnt wurde. Christiane Kretschko