Neumarkt-St. Veit – Die Stadt Neumarkt-St. Veit teilt mit, dass an Silvester am Stadtplatz kein Feuerwerk gezündet werden darf. Dazu hat die Stadt eigens eine Allgemeinverfügung erlassen. Konkret heißt es darin, dass es „aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes“ am 31. Dezember und am 1. Januar auf dem Stadtplatz und auf dem Johannesplatz sowie im Umfeld des Benno-Hubensteiner-Platzes verboten ist, pyrotechnische Gegenstände abzubrennen. Es handle sich dabei um Böller der „Kategorie 2“. In diese Kategorie fällt in der Regel das klassische Silvesterfeuerwerk, Artikel, die ausschließlich zur Verwendung im Freien vorgesehen sind. „Kat2-Artikel“ dürfen ab dem 18. Lebensjahr in der Zeit vom 28. bis 31. Dezember erworben und in der Silvesternacht verwendet werden. Wer entgegen dieser Allgemeinverfügung in dem durch die Verordnung festgelegten Bereich pyrotechnische Gegenstände abbrennt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Im schlimmsten Fall droht laut Stadt eine Geldbuße bis zu 5.000 Euro.re