Sorge um Wahrzeichen bei Feuerwerk

von Redaktion

Spektakel zum Jahreswechsel stößt nicht überall auf Begeisterung

Mühldorf – Marc O. Dreher aus Mühldorf-Süd macht sich Gedanken wegen des geplanten Silvesterfeuerwerks vom Mühldorfer Nagelschmiedturm. Die Idee der Stadt Mühldorf, ein zentrales städtisches Feuerwerk zum Jahreswechsel zu veranstalten, findet er grundsätzlich einen guten ersten Schritt: „Das ist ein sinnvoller Ansatz, um die Silvesterfreude gebündelt erlebbar zu machen und gleichzeitig viele private Einzelfeuerwerke zu vermeiden, was sowohl Sicherheits- als auch Umweltaspekte positiv beeinflusst.“

Bürger macht sich Sorgen
um Wahrzeichen der Stadt

Doch es geht ihm um den Schutz des historischen Stadtkerns. „Wie Sie wissen, ist der Nagelschmiedturm nicht nur ein markantes Wahrzeichen, sondern mit seiner urkundlichen Erwähnung im Jahr 1218 auch das älteste Bauwerk der Stadt“, in „ernsthafter kulturhistorischer Sorge“, schildert der Mühldorfer seine Bedenken wegen des Feuerwerks. „Gerade weil es sich um ein einzigartiges Denkmal handelt, sehe ich ein erhebliches Risiko durch Funkenflug, Querschläger, Rauch und Hitzeentwicklung eines Feuerwerks direkt vom Dach des Turms.“

„Der Nagelschmiedturm liegt inmitten der historischen Altstadt, deren Dächer teilweise nicht feuerhemmend sind“, damit zweifelt Dreher Bürgermeister Hetzls Aussage an, wonach die Altstadtdächer „brandsicher“ seien und deshalb kein Feuerwerksverbot erforderlich sei. Vom Landratsamt und den anderen Adressaten erbat sich Dreher umfangreiche Auskunft darüber, wie angesichts des Feuerwerks der Brandschutz gewährleistet und der Denkmalschutz sichergestellt werde.

Antwort auf seine Anfrage vom 2. Dezember bekam Dreher nur aus dem Landratsamt. Diese leitete er auch an das OVB weiter. Zum Feuerwerk vom Dach des Nagelschmiedturms äußerte sich das Landratsamt so: „Das Landratsamt ist für die Genehmigung des Feuerwerks sprengstoffrechtlich nicht zuständig, (…).“ Als örtliche Sicherheitsbehörde obliege der Stadt Mühldorf die sicherheitsrechtliche Beurteilung und die ordnungsrechtliche Genehmigung. Und: „Aus denkmalrechtlicher Sicht ist – auch nach Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege – für die Durchführung eines Feuerwerks keine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich.“

Dass er von der Stadt keine Antwort bekommen hat, hat Dreher arg verwundert. Warum das so ist, ist aber für Mühldorfs Verwaltung ganz klar: „Wir haben das Schreiben nur in Kopie – CC – und zur Kenntnisnahme erhalten. Deshalb schien uns eine Antwort nicht geboten“, so Teresa Harreiner von der Pressestelle der Stadt. Entsprechend hatte sich auch der Bürgermeister selbst geäußert, als er in der jüngsten Stadtratssitzung darauf angesprochen wurde: Das Schreiben sei nicht an die Stadt gerichtet gewesen, „für uns gab es nur ein weiteres Deckblatt“; es sei nur „zur Kenntnisnahme“ an die Stadt gegangen, „es war nicht an uns adressiert, also wurde es von uns auch nicht beantwortet“.

Dem widerspricht Dreher. „Jeder Adressat und jeder Beteiligte hatte neben den Mails auch ein eigenes direktes Anschreiben in einem eigenen Kuvert erhalten“, betont er und legt diese Anschreiben dem OVB vor. „Da redet sich der Bürgermeister raus!“ Er bleibt hartnäckig und hat den Bürgermeister am 19. Dezember noch einmal direkt angeschrieben und um Stellungnahme bis spätestens 30. Dezember gebeten: „Damit Fragen von Sicherheit, Brandschutz und Nachhaltigkeit, die vielen Bürgern in unserer Stadt am Herzen liegen, rechtzeitig vor dem geplanten Feuerwerk transparent geklärt werden können.“

Eine Antwort kam aus dem Rechtsamt der Stadt, wonach der Regierung von Oberbayern das Feuerwerk ordnungsgemäß angezeigt wurde. „Ihre Sorgen um die Gesetz- und Rechtmäßigkeit des Feuerwerks sind zwar nachvollziehbar, aber glücklicherweise unbegründet“, schreibt Stadtjustiziar Peter Abt. Um ein paar der offenen Fragen schon jetzt zu klären, wollten die OVB-Heimatzeitungen von der Stadt wissen, wer das Feuerwerk von dem historischen Turm geprüft und genehmigt hat. „Das Feuerwerk ist durch den Feuerwerker bei der Regierung von Oberbayern anzeigepflichtig“, erläutert die Stadtsprecherin. Für eventuelle Schäden haftet die durchführende Firma. „Prüfend abgestimmt wurde alles mit Feuerwehr, Ordnungsamt, Bauamt samt Bauhof und Polizei.“

Gab es Bedenken wegen Brandschutz und Denkmalschutz, die im Dialog mit übergeordneten Behörden ausgeräumt werden mussten? „Der Denkmalschutz musste in diesem Fall nicht einbezogen werden. Funkenflug wird es bei diesem rückstandsfreien Feuerwerk nicht geben. Ansonsten sind Brandschutzfragen mit den oben genannten Akteuren geklärt worden.“

Verbot eines Feuerwerks
nicht begründbar

Zur Erinnerung führt die Pressestelle noch einmal das bereits im OVB und auf der Homepage der Stadt veröffentlichte Zitat des Bürgermeisters an: „Die Häuser in unserer schönen Altstadt verfügen zum Glück über brandsichere Dächer. Deshalb lässt sich ein Feuerwerksverbot dort nicht mit Vorgaben des Brand- oder Lärmschutzes begründen.“

Einen besonderen Bereitschaftsdienst der Feuerwehren wegen dieser Feuerwerkspremiere brauche es auch nicht: „Die Feuerwehr ist genauso in Bereitschaft wie in den vergangenen Silvesterabenden und Neujahrsnächten – ist ja immer ein spezielles Datum. Das professionelle Feuerwerk wird im Übrigen auch von einer eigenen Brandwache begleitet“, beruhigt Harreiner.

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