Mühldorf – Der Insolvenzfall rund um Starkoch Alfons Schuhbeck hat seine Kreise auch bis Mühldorf gezogen. Schuhbeck selbst und auch viele seiner Firmen sind pleite. Seit 2021 laufen deswegen mehrere Insolvenzverfahren, darunter auch eine Privatinsolvenz.
Stadtkapelle Mühldorf
muss Geld zurückzahlen
Etwas davon gemerkt hatten eigentlich nur Personen aus der Region, die seine Läden oder Restaurants in München besuchen wollten. Wie der Mühldorfer Anzeige und innsalzach24.de berichteten, wurde jedoch auch die Mühldorfer Stadtkapelle Akteur im Insolvenzfall des Starkochs. Grund dafür war ein Vertrag aus dem Jahr 2018. Damals wurde die Stadtkapelle engagiert, dreimal beim Weißbier-Festwirt Schuhbeck auf dem Mühldorfer Volksfest zu spielen. Im Gegenzug sollten die Musiker Essen, Brotzeit und Getränke bekommen und ein Honorar in Höhe von 3600 Euro. Geschlossen wurde der Vertrag zwischen dem damaligen Vorstand der Stadtkapelle Mühldorf, Werner Hussy, sowie Sabrina Schlokat, Schuhbecks Festzeltmanagerin und Chefin des Schuhbeck-Partyservice.
Den ersten Dämpfer erhielt die Stadtkapelle schon früher, denn sie musste lange auf die Auszahlung des Honorars warten. Schließlich bekam sie dann doch ihr Geld, jedoch nicht von der im Vertrag aufgeführten Party-GmbH, sondern von einer der anderen Schuhbeckgesellschaften. Für die Musiker zählte, dass ihr Geld endlich da war.
Doch dann erhielt die Stadtkapelle am 14. August 2024 einen Brief von einem Rechtsanwalt, dem Insolvenzverwalter jener Schuhbeck-Firma, von der auch das Honorar ausgezahlt wurde. Er forderte das Geld zurück und es wurde klar: Schuhbeck hatte schon damals kein Geld mehr. Wie Florian Loserth, Rechtsanwalt der Musiker, gegenüber dem OVB erklärte, muss die Stadtkapelle das Geld zurückzahlen, da es sich hier um eine „unentgeltliche Leistung“ gehandelt habe. Sprich: Die Stadtkapelle hat Geld von einer Schuhbeck-Gesellschaft bekommen, für die sie nie eine Leistung erbracht hatte. „Die damalige Rechnung für musikalische Darbietungen hat die falsche GmbH bezahlt“, verdeutlichte Loserth. Die Musiker konnten jedoch mit Anwaltshilfe den Rückzahlungsbetrag auf 1100 Euro herunterhandeln.
Doch nicht nur die Stadtkapelle kam zu Schaden. Auch die Stadt Mühldorf musste viel Geld zurückzahlen.
Das hatte Sprecher Werner Kurzlechner im Mai auf OVB-Anfrage bestätigt: „Es gibt einen Schaden, der sich noch nicht exakt beziffern lässt“, erklärte er damals. Zunächst sei es um 13.300 Euro gegangen, die Schuhbeck oder seine Firma an die Stadt als Veranstalter des Volksfestes hätte zahlen müssen, erklärte der Sprecher im Mai. Das Geld kam laut Kurzlechner dann auch an. Später stellte sich dann aber raus, dass zum Zeitpunkt der Zahlung bereits einen nicht angezeigte Insolvenz vorgelegen habe. Kurzlechner erklärte, das Schuhbeck-Unternehmen hätte die Summe aufgrund insolvenzrechtlicher Regelungen nie ausbezahlen dürfen. Die Folge: Die Stadt Mühldorf habe alles zurückzahlen müssen, so der Sprecher.
Dieses und das Geld der Stadtkapelle Mühldorf ist in die Insolvenzmasse der Schuhbeckfirmen geflossen und soll unter den Gläubigern aufgeteilt werden. „Wir zählen zu diesen Gläubigern, da wir unsere Forderung zu der Insolvenztabelle angemeldet haben“, betonte Kurzlechner im Mai. „Ob und in welchem Umfang wir letztendlich von der Ausschüttung der Insolvenzmasse profitieren werden, lässt sich momentan nicht abschätzen“, sagte er. Auch die Stadtkapelle hofft auf eine Auszahlung, glaubt jedoch nicht daran, in voller Höhe entschädigt zu werden. Wie geht es aber nun mit der Person, die bei den gesamten Geschichten im Fokus steht, weiter? Alfons Schuhbeck wurde laut Informationen der Deutschen Presseagentur (dpa) im Juli vom Landgericht München I unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs und vorsätzlichen Bankrotts verurteilt. Es verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten, in die auch seine frühere Verurteilung wegen Steuerhinterziehung eingerechnet ist.
Doch hinter Gitter muss der Starkoch weiterhin nicht. Denn der 76-Jährige ist an Krebs erkrankt und auf Behandlungen außerhalb einer Justizvollzugsanstalt angewiesen. Schon im Juli wurde die Haft deswegen ausgesetzt. Kürzlich entschied die Staatsanwaltschaft München I, dass Schuhbeck bis mindestens 10. März 2026 aufgrund seiner Erkrankung nicht ins Gefängnis muss. „Die Prüfung der eingeholten Stellungnahmen hat ergeben, dass derzeit die notwendige medizinische Behandlung von Herrn Schuhbeck in einer Justizvollzugsanstalt nicht gewährleistet werden kann“, hieß es zur Begründung.
Belastet – „für den
Rest meines Lebens“
In der Verhandlung hatte Schuhbeck die Vorwürfe eingeräumt und sich entschuldigt bei „allen, die durch mich Probleme erfahren haben“. Er betonte: „Das wird mich für den Rest meines Lebens belasten und tut mir sehr leid.“
Schuhbecks Firmen hatten einen riesigen Schuldenberg hinterlassen. Gläubiger fordern nach Angaben des Insolvenzverwalters Max Liebig insgesamt 27 Millionen Euro. Seiner Einschätzung nach wird nur ein Bruchteil davon bei Abschluss der Insolvenzverfahren zurückgezahlt werden können.