Wer darf Fußgängerzone befahren?

von Redaktion

Immer wieder kommt es zu Verstößen am Sartrouville Platz

Waldkraiburg – Wer durch die Fußgängerzone am Sartrouville Platz geht, erwartet Ruhe, Sicherheit und gegenseitige Rücksichtnahme. Dennoch kommt es immer wieder zu Unsicherheiten durch Fahrverkehr. Die Stadt Waldkraiburg stellt deshalb klar, wer die Fußgängerzone nutzen darf – und unter welchen Bedingungen.

Grundsätzlich ist die Fußgängerzone dem Fußgängerverkehr vorbehalten. Andere Verkehrsarten dürfen den Bereich nur dann nutzen, wenn dies ausdrücklich durch Zusatzschilder erlaubt ist oder eine individuelle Ausnahmegenehmigung vorliegt.

Am Sartrouville Platz ist die Regelung eindeutig: Fahrräder dürfen die Fußgängerzone befahren. Der Lieferverkehr bis zu einem tatsächlichen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen ist werktags zwischen 8 und 10 Uhr zugelassen.

Darüber hinaus ist das Befahren der Fußgängerzone ausschließlich mit einer besonderen Ausnahmegenehmigung erlaubt.

Nicht zulässig ist das Befahren der Fußgängerzone insbesondere für E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge sowie für Krafträder und Kraftfahrzeuge, sofern keine ausdrückliche Freigabe besteht. Auch das bloße Durchfahren oder Abkürzen ist nicht erlaubt, so die Stadt weiter.

Für alle Fahrzeuge, die die Fußgängerzone berechtigt nutzen dürfen, gilt eine klare Vorgabe: Schrittgeschwindigkeit. Diese entspricht etwa dem Tempo gehender Fußgänger und liegt in der Praxis bei rund vier bis sieben Kilometern in der Stunde. Entscheidend ist nicht eine konkrete Kilometerzahl, sondern, dass jederzeit angehalten werden kann. Der Fahrverkehr ist verpflichtet, in der Fußgängerzone besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen, bei Bedarf zu warten und Fußgänger weder zu gefährden noch zu behindern. Fußgänger haben in der Fußgängerzone stets Vorrang.

„Die Fußgängerzone ist kein Verkehrsraum wie jeder andere, sondern ein geschützter Bereich für Fußgänger“, betont Waldkraiburgs Erster Bürgermeister Robert Pötzsch. „Gerade weil hier jederzeit Kinder, ältere Menschen oder mobilitätseingeschränkte Personen unterwegs sein können, ist gegenseitige Rücksichtnahme unerlässlich. Die bestehenden Regeln sind klar – sie müssen aber auch eingehalten werden.“

In Fußgängerzonen, so der Bürgermeister weiter, sei jederzeit damit zu rechnen, dass Menschen unvermittelt aus Geschäften oder Hauseingängen auf die Fläche treten.

Da Fußgänger dort nur mit sehr geringem Fahrverkehr rechnen, sei ihre Aufmerksamkeit naturgemäß geringer. Umso wichtiger sei umsichtiges Verhalten aller, die dort berechtigt unterwegs sind.

Die Stadt Waldkraiburg bittet deswegen alle Verkehrsteilnehmer, die bestehende Beschilderung zu beachten und die Regeln konsequent einzuhalten.

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