23-Jähriger schlägt Kampfsportler nieder

von Redaktion

Nach einer Schlägerei auf dem Waldkraiburger Volksfest musste sich ein 23-Jähriger verantworten, weil er einen Kampfsportler niedergeschlagen hatte. Der ursprüngliche Vorwurf, er habe einen Schlagring benutzt, erwies sich als falsch. Das Gericht verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe.

Waldkraiburg – Das Waldkraiburger Volksfest 2025 hatte für einen 23-Jährigen aus Waldkraiburg ein Nachspiel vor dem Amtsgericht Mühldorf. Staatsanwältin Diana Bruch warf dem Auszubildenden zur Logistik-Fachkraft gefährliche Körperverletzung mit einem Schlagring vor.

Am Sonntag, 20. Juli, war es gegen 1 Uhr vor dem Autoscooter zu einem Streit gekommen. Eigentlich wollte das spätere Opfer, ein 23-jähriger Arbeitsloser aus Waldkraiburg, von dem Angeklagten nur eine Zigarette. Der verneinte. Anschließend kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung mit erheblichen gegenseitigen Beleidigungen zwischen den beiden alkoholisierten Männern.

Es entwickelte sich eine Schubserei. Der Angegriffene, ein erfahrener Kampfsportler, stellte seine Tasche auf den Boden und machte sich kampfbereit. Mit zwei schnellen Faustschlägen streckte der Angeklagte den Kampfsportler zu Boden – dabei soll ein Schlagring im Spiel gewesen sein. Bevor die Schlägerei fortgesetzt werden konnte, war schon die Waldkraiburger Polizei vor Ort.

Staatsanwältin Bruch verlas in ihrer Anklage auch die Verletzungen des Opfers: „Ein Hämatom am rechten Auge, eine Schädelprellung und eine Schürfwunde am rechten Ellenbogen“.

Ermittlungen entkräften
schweren Vorwurf

Eine Polizeibeamtin sagte vor Gericht aus: „Am Autoscooter trafen wir zwei Personen an, eine war im Gesicht verletzt, ebenso am rechten Ellenbogen. Das Opfer behauptete, von seinem Widersacher mit einem Schlagring malträtiert worden zu sein. Wir fanden jedoch weder beim Angreifer noch am Tatort eine solch gefährliche Schlagwaffe. Das Opfer hatte kurz vor dieser Tat im Bierzelt einen Platzverweis bekommen und war dort hinausgeworfen worden.“

Der nächste Zeuge war das Opfer: „Ich fragte einen am Autoscooter stehenden jungen Mann nach einer Zigarette, was er verneinte. Es entwickelte sich ein Wortgefecht, daraus eine Schubserei. Und dann ging alles sehr schnell, nach zwei Schlägen an den Kopf ging ich zu Boden.“

Einige Zeit später hatte sich der Geschädigte mit seinem Widersacher in Verbindung gesetzt und wollte seine Anzeige schließlich zurückziehen. Das war aber nicht mehr möglich, da die Ermittlungen bereits angelaufen waren.

Amtsrichter Florian Greifenstein fragte das Opfer, ob er einen Schlagring gesehen habe. Die Antwort: „Er hatte etwas in der Hosentasche, das er herauszog. Ich glaube, es war ein Schlagring“.

Diese Vermutung erwies sich als falsch, wie ein Foto bewies, das ein Polizeibeamter unmittelbar nach der Tat aufgenommen hatte. Der Angeklagte hielt ein Feuerzeug in der linken Hand. Damit kam die Beweisaufnahme zu einem schnellen Ende: Es war zwar geschlägert worden, aber ein Schlagring fand dabei keine Verwendung.

Geldstrafe wegen vorsätz-
licher Körperverletzung

Eine Überprüfung im Bundeszentralregister ergab bei dem Beschuldigten keinerlei Vorstrafen.

Staatsanwältin Bruch erklärte in ihrem Schlusswort: „Die Verwendung eines Schlagrings ist nicht zu beweisen, er wurde weder im Nahbereich noch an der Person gefunden.“ Damit gehe es nur noch um eine vorsätzliche Körperverletzung. Der Angeklagte sei geständig, wurde beleidigt und war möglicherweise alkoholisch enthemmt. „Schwer wiegen allerdings die zwei Schläge ins Gesicht – der Kopf ist ein sensibler Bereich.“ Sie forderte eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 30 Euro.

Verteidiger Axel Reiter sah vor allem die Rolle des Opfers sehr kritisch: „Der Geschädigte war sehr frustriert, weil er zuvor infolge eines Platzverweises aus einem Bierzelt geworfen worden war und dort auch sein Pfand nicht zurückbekommen hatte. Er legte dann nach der verbalen Auseinandersetzung seine Tasche zur Seite und machte sich kampfbereit. Mein Mandant war aber schneller.“ Das Opfer sei zwar verletzt worden, habe aber keine Brüche erlitten. Reiter plädierte für 60 Tagessätze zu 25 Euro.

Richter Greifenstein verhängte schließlich 80 Tagessätze zu 30 Euro. Entscheidend war, dass kein lebensgefährlicher Schlagring verwendet wurde: „Damit liegt kein Verstoß gegen das Waffengesetz vor und es handelt sich nicht mehr um eine gefährliche, sondern ‚nur‘ mehr um eine vorsätzliche Körperverletzung.“ Aber: zwei heftige Schläge ins Gesicht – „das ist schon grob“.

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