Polling – Auf welche Seite schlagen sich Pollings Gemeinderäte? Auf die Seite eines Gemeindebürgers und Bauherren oder auf die Seite des Landratsamtes Mühldorf? Kann Bürgermeister Lorenz Kronberger (UWG) die Räte von seinem Vorschlag überzeugen?
Zum zweiten Mal innerhalb
von sechs Monaten
Diese Fragen standen im Raum, als in der Dezember-Sitzung des Gemeinderates der Bebauungsplan „Bachländer – An der Berghamer Straße“ zum zweiten Mal innerhalb von sechs Monaten auf der Tagesordnung stand. Ein Bauherr hätte gerne, dass der Bereich des bestehenden Plans um ein Grundstück erweitert wird. Das Problem: Das Baugebiet rückt damit näher an den bestehenden Trinkwasserbrunnen der Gemeinde heran.
Die Gemeinderäte hatten zuletzt am 26. Juni 2025 über das Ansinnen des Bauherrn gesprochen. Bürgermeister Kronberger hatte damals schon darauf hingewiesen, das Ansinnen sei nicht neu und der Gemeinderat habe es mit Blick auf den benachbarten Brunnen bisher immer abgelehnt. An diesen Bedenken habe „sich nichts geändert“, sagte Kronberger. Trotzdem stimmten die Gemeinderäte damals bei drei Gegenstimmen mehrheitlich für die Ausdehnung des Baugebiets mittels einer Einbeziehungssatzung.
Umweltprüfung
empfohlen
Jetzt stand der Bebauungsplan sechs Monate später zum Jahresende also erneut auf der Tagesordnung. „Wir brauchen einen neuen Aufstellungsbeschluss“, erklärte Kronberger. Das Landratsamt habe nämlich inzwischen festgestellt, dass mit der Ausweitung die Zone 2 des Wassereinzugsgebiets betroffen sei. Das Landratsamt empfehle daher „ausdrücklich“ das Regelverfahren, das auch eine Umweltprüfung beinhalte. Daher brauche es einen neuen Aufstellungsbeschluss statt der bisher angedachten Einbeziehungssatzung. Das schaffe eine höhere Rechtssicherheit. Kronberger: „Wir sollten der Empfehlung folgen.“
„Wer zahlt das neue Verfahren?“, wollte Thomas Jobst (CSU) wissen. Dazu müsse die bestehende Vereinbarung mit dem Bauwerber ergänzt werden, so Kronberger: „Die zusätzlichen Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.“
Andreas Maierhofer (CSU) verwies darauf, dass doch im Juni schon alle Unterlagen vorgelegen hätten. Dazu meinte Geschäftsleiterin Gabriele Springer: Die ersten Pläne seien damals nicht ganz so gewesen „wie es ist“.
„Wer trägt das Risiko?“, falls das Verfahren nicht geändert werde, fragte Wilhelm Skudlik (FW). Er wolle „im Sinne des Bauherren“ beim jetzigen Verfahren bleiben, „weil es schneller geht“. Das Risiko trage doch der Bauherr.
„Das Landratsamt hat gesagt: Nein“, entgegnete Springer. „Der Brunnen ist unser Interesse“, ergänzte Kronberger.
„Wurde mit dem Bauwerber schon gesprochen? Was hat er gesagt?“, hakte Jobst nach. „Was will der Bauherr? Will er ins Risiko gehen?“, hakte Skudlik nach.
„Das wissen wir nicht“, entgegnete Kronberger. Der habe sich bisher nicht geäußert, antwortete Springer. Die Gemeinde habe mit der Architektin gesprochen, und sie denke, die Architektin habe mit dem Bauherren gesprochen.
Das sei aber wichtig, beharrte Skudlik. „Dann müssen wir es halt vertagen“, meinte Kronberger.
Der Bauherr wolle sicher schnell zum Bauen kommen, vermutete Maierhofer. Das unterstützte auch Stefan Mooshuber (CSU): „Wir sollten es positiv begleiten und unterstützen, dass Baurecht geschaffen wird.“ Daher solle es beim beschlossenen Verfahren bleiben. Reinhard Oberstarr (CSU) ergänzte: Ein Vertagen wäre nicht im Sinne des Bauherren. „Ich bin für das Regelverfahren“, unterstrich Bürgermeister Kronberger.
Am Ende stimmten vier Gemeinderäte für einen Wechsel in das Regelverfahren; zehn sprachen sich dagegen aus. „Dann läuft es so weiter wie bisher“, bilanzierte Kronberger, der für seinen Vorschlag keine Mehrheit gefunden hatte.
Wesentlich einiger waren sich die Gemeinderäte bei den restlichen Bauthemen der Sitzung.
So waren alle mit dem geplanten Neubau eines Ersatzwohnhauses samt Garage und Nebengebäude im Kastanienweg 8 einverstanden. Ebenso mit der Anfrage für ein Vorhaben in Zaun 1. Hier soll ein neues Einfamilienhaus ein altes Wohnhaus mit einem landwirtschaftlichen Nutzgebäude ersetzen. Ebenfalls einstimmig beschieden sie den geplanten Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Carport in Ried 3.
Die Abwägungen zur Ortsabrundungssatzung „Einsteinstraße in Weiding“ beschlossen sie bei einer Gegenstimme mehrheitlich. Wichtigster Punkt waren dabei die Hinweise zur bestehenden 110-kV-Stromleitung und den sich daraus ergebenden Begrenzungen für die Bepflanzung. „Weiding verliert dadurch seinen Spielplatz“, sagte nach dem Votum Alfred Wagner (CSU). Er regte an, dass sich die Gemeinde schon jetzt nach einem Ersatz umschaue.