Kritik am Räumdienst nach nächtlichem Schneefall

von Redaktion

Winterdienst in Waldkraiburg: Stadt reagiert auf Bürgerkritik und klärt auf – Zuständig für insgesamt 87 Kilometer Straßen

Waldkraiburg – „Heute spiegelglatt, kein Winterdienst“ – so beschreibt ein Bürger nach den Schneefällen die Straßenverhältnisse in Waldkraiburg. Die Stadt erklärt, wie der Winterdienst vorgeht und welche Pflichten Anlieger haben.

Der Wintereinbruch in der Region kam nicht überraschend: Bereits vor Tagen gab es die ersten Warnungen vor starken Schneefällen, glatten Straßen und gefrierendem Regen. Warnungen, die sich im Laufe des Donnerstags (8. Januar) konkretisierten. Umso größer ist der Frust bei einem Zeitungsleser, der sich trotz aller Warnungen über nicht geräumte Straßen ärgert.

„Ist in Waldkraiburg der Winterdienst zu teuer? Heute spiegelglatt, gestern früh spiegelglatt und kein Winterdienst“, schreibt der Leser in einer E-Mail an die OVB-Heimatzeitungen. Voriges Jahr seien die Straßen schon geräumt worden, kaum dass sie weiß gewesen seien. Und jetzt? „Fehlt das Geld? Alle Straßen weiß, wo führt das hin?“

Es geht um die
Sicherheit und Gesundheit

Doch am Geld fehlt es nicht, betont die Stadt. Kommunen sind für die Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum zuständig – dazu zählt auch der Winterdienst. „Es geht hier nämlich um die Sicherheit und Gesundheit der Bürger“, sagt Johanna Spirkl, Sprecherin der Stadt Waldkraiburg, auf Anfrage. Wann geräumt wird, richtet sich nach der Witterung; feste Zeiten gibt es nicht. Der Winterdienst ist an solchen Tagen wie diesen auf Bereitschaft.

Nach den Schneefällen in der Nacht auf Freitag begann der Arbeitstag des Waldkraiburger Winterdienstes bereits um 3 Uhr früh. Dann heißt es, Straßen von Schnee und Eis zu befreien. „Die Stadt Waldkraiburg ist dabei für insgesamt etwa 87 Kilometer Straßen verantwortlich und setzt alles daran, dieser Aufgabe bestmöglich nachzukommen“, erklärt Johanna Spirkl.

Anlieger müssen
Gehwege räumen

Für die Straßen ist die Stadt zuständig, aber wie sieht es mit den Gehwegen aus? Für geräumte Gehwege sind nach wie vor die Anlieger zuständig. Daran ändert auch die im Herbst 2025 neu erlassene Verordnung zur Reinhaltung der Straßen nichts. Demnach müssen an Werktagen ab 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr die Gehwege an dem eigenen Grundstück angrenzend beziehungsweise die anliegenden Straßenbereiche in einer Breite von einem Meter von Schnee und Eis befreit werden. Die Maßnahmen sind bis 20 Uhr bei Bedarf zu wiederholen, teilt die Stadt dazu mit.

Während Sturmtief „Elli“ vor allem im Norden Deutschlands für Schneechaos sorgte, blieb der Wintereinbruch im Landkreis Mühldorf vergleichsweise glimpflich: Auf der A94 kam es am Freitagmorgen zu zwei Unfällen.hi

Artikel 1 von 11