Mühldorf/Waldkraiburg – Es geschah auf dem Mühldorfer Volksfest, in der Bar eines Festzeltes. Ein 43-Jähriger aus dem Landkreis Rottal-Inn traf sich mit einem Arbeitskollegen und dessen Freundeskreis. Dabei wurde ihm eine 24-jährige Waldkraiburgerin vorgestellt. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Traunstein soll der Mann mehrfach versucht haben, „Körperkontakt mit der jungen Frau aufzunehmen“. Nachdem diese ihm mehrfach deutlich gemacht habe, dies zu unterlassen, „schlugen Sie der Geschädigten mit der Hand ins Gesicht“.
Wie Staatsanwältin Theresa Finsterwalder verlas, verletzte sich die Frau durch den Sturz nach dieser Attacke am Oberschenkel und hatte mehrere Tage Schmerzen im Gesicht. Die Anklage warf ihm Körperverletzung vor. Vor Richter Florian Greifestein saß ein Mann auf der Anklagebank, der ruhig und gefasst wirkte, fast schon emotionslos. Der Staatsanwältin hörte er aufmerksam und regungslos zu, fixierte mal sie, mal den Richter. Sein Strafverteidiger Axel Reiter kündigte an, dass sich sein Mandant zur Sache äußern werde. Allerdings mit einer Einschränkung: „Soweit er sich erinnern kann und was ihm erzählt wurde.“ Mit wohlüberlegten Worten berichtete der Angeklagte, was sich aus seiner Sicht an diesem Samstag, 30. August 2025, zugetragen hatte. Er sei zuerst mit seiner Schwester und Mutter über das Mühldorfer Volksfest gegangen und habe sich gegen 21 Uhr mit Arbeitskollegen im Bierzelt verabredet.
An einem Stehtisch im Barbereich des Zeltes habe ihm ein Kollege die 24-Jährige vorgestellt. Zur Begrüßung habe er sie lediglich freundschaftlich umarmt. Die Waldkraiburgerin habe ihm gesagt, er solle sie bitte nicht anfassen. Das sei für ihn in Ordnung gewesen, „ich hab´s akzeptiert und das Thema war beendet“.
Nachdem er später zur Toilette ging und wieder zurückkam, sei der Stehtisch verwaist gewesen. Weil er Durst hatte, trank er ein dort stehen gebliebenes halbes Glas Limo aus. „25 Minuten später, hatte ich keine Erinnerung mehr“, so seine Aussage vor Gericht. „Ich denke, es waren K.-o.-Tropfen in diesem Getränk. Vor mir lief alles wie in einem Film ab.“ Zwei Personen hätten ihn festgehalten, eine habe ihn geschubst.
Was er noch wisse, ist, dass er von seiner Schwester an der Tankstelle neben dem Volksfest abgeholt wurde. „Sie erzählte mir danach, ich hätte sie wirr angerufen, und sie fand mich mit gesunkenem Kopf auf dem Gehsteig sitzend“, so der Angeklagte. „Ohne die Hilfe ihres Freundes hätte sie mich nicht ins Auto gebracht.“ Zu Hause sei er in Klamotten eingeschlafen und erst am Abend des Sonntages wieder aufgewacht. Auch am Montag sei ihm noch schwindelig gewesen. Dabei habe er auf dem Volksfest nur ein Bier und die Limo getrunken.
Erst nachdem ihm der Strafbefehl wegen Körperverletzung ins Haus geflattert war, habe er seinen Arbeitskollegen gefragt, was an diesem Abend passiert sei. Der berichtete, er habe sich bei ihm und der jungen Frau eingehakt. Diese habe ihn abgewehrt und es sei zu einer Schubserei gekommen. Die Security habe ihn aus dem Zelt verwiesen.
„Wenn es so passiert ist, dann tut es mir leid“, sagte er vor Gericht. „Ich hatte nicht die Absicht, jemanden zu verletzen.“ Er sei ein Gentleman, der Frauen verteidige, aber sicher nicht schlage, wie es ihm die Anklage vorwerfe. Auf seine Vermutung, dass er K.-o.-Tropfen abbekommen habe, ging das Gericht nicht weiter ein, da es keinen medizinischen Nachweis gab.
Als Nächstes wurde das Opfer als Zeugin gehört. Sie bestätigte das Kennenlernen und dass sie wegen der Umarmung darauf bestanden habe, dass der neue Bekannte sie nicht weiter anfasse. Bei dem späteren erneuten Zusammentreffen an dem Bartisch habe er angetrunken gewirkt und sich bei ihr und einem anderen Spezl eingehängt.
Die 24-Jährige habe ihn darauf hingewiesen, dass er störe, und noch einmal, dass sie nicht angefasst werden wolle. „Er hat mich 1000-mal gefragt, warum, dann hat er herumgebrüllt und mit den Händen vor mir herumgefuchtelt“, schilderte die Zeugin. „Es war, als hätte es bei ihm einen Schalter umgelegt und er hatte einen bösen Blick. Das hat mir Angst gemacht.“ Ob er sie dann geschubst oder eher geschlagen habe, wisse sie nicht mehr. „Es hat mich komplett nach hinten gepfeffert und ich bin auf dem Boden gelandet.“ Danach sei der Angeklagte auf ihren Spezl, seinen Arbeitskollegen, losgegangen, bis die Security dazwischenging. Von dem Sturz habe sie „tausend blaue Flecken“ gehabt und ihr Hals habe wegen des Angriffs geschmerzt.
Ein paar Tage später sei sie zur Polizei gegangen, um den Vorfall anzuzeigen. „Es hat mich sehr belastet und tut es noch immer“, berichtete sie. Sie habe Angst, auszugehen, und sei in Bezug auf Männer noch vorsichtiger geworden, denn die würden ein Nein einfach nicht akzeptieren. Das habe sie schon öfter erleben müssen. Der Angeklagte entschuldigte sich im Gerichtssaal bei der Zeugin. Es tue ihm unwahrscheinlich leid, was vorgefallen sei, er könne sich das nicht erklären: „Ich war neben der Spur, ich wollte dir nicht wehtun.“ Die junge Frau ließ ihn abblitzen: „Was soll ich dazu sagen? Es ist passiert, was passiert ist.“ Der Arbeitskollege des Angeklagten bestätigte die Aussage der Waldkraiburgerin. So wie er sich auf dem Volksfest benommen habe, kenne er seinen Kollegen nicht.
Nach der Beweisaufnahme regte Richter Greifenstein ein Rechtsgespräch an, um zu ergründen, wie man diesen Fall „am besten abschließen“ könne. Nach kurzer Unterbrechung machte er dem Opfer einen Vorschlag. Man habe sich darauf verständigt, dass der Angeklagte ihr 500 Euro zahlen solle, „sozusagen als kleine Wiedergutmachung, wenn Sie das möchten“. Sie nickte: „Ja, okay.“ Weitere 500 Euro erhält eine gemeinnützige Einrichtung. Mit dieser Entscheidung wurde das Verfahren vorläufig eingestellt. Und wird es ganz, wenn die Geldbeträge bis 15. Februar bezahlt werden.