Waldkraiburger kämpft gegen die Bürokratie

von Redaktion

Zwei Solarmodule sollten sein Beitrag zum Klimaschutz sein. Doch Bebauungspläne und Bürokratie bremsten das Vorhaben eines Waldkraiburgers aus. Erst nach einem langen Austausch mit der Stadt und der Vermittlung durch einen Umweltreferenten konnte er seine Anlage installieren.

Waldkraiburg – Eigentlich wollte er in seiner Wohnung einen kleinen Beitrag zum Klimaschutz leisten: Zwei Solarmodule am Balkongeländer, mehr sollte es nicht sein. Doch bevor das erste Watt Strom vom Balkon in die Steckdose fließen konnte, brauchte Bastian Seitz vor allem eins – Geduld. Was als unkomplizierte Maßnahme gedacht war, entwickelte sich zu einer bürokratischen Hürde.

Eine Lösung war
lange nicht in Sicht

Erste Anlaufstation für Bastian Seitz war die Hausverwaltung. Diese verwies ihn aber an die Stadtverwaltung. Und von dort kam der Hinweis, dass Balkonkraftwerke grundsätzlich nicht verboten seien, ein Bebauungsplan sie aber ausschließen könne. Genau das trifft bei Bastian Seitz zu. Denn der dort geltende Bebauungsplan sieht zwar Photovoltaikanlagen vor, allerdings ausschließlich auf Dächern.

Dass die Steckersolargeräte rechtlich anders einzuordnen sind als klassische PV-Anlagen auf dem Dach, war ihm anfangs nicht bewusst. Es folgte ein längerer Austausch mit der Stadt, eine Lösung zeichnete sich aber zunächst nicht ab. Die Stadt verwies auf den bestehenden Bebauungsplan und teilte mit, dass eine Befreiung beantragt werden müsste.

Doch damit wird es nichts: Aus städtebaulicher Sicht ist eine Abweichung nicht vertretbar. Vermitteln zwischen Stadt und Bastian Seitz konnte am Schluss schließlich Umweltreferent Wolfgang Hintereder.

Für Seitz wäre all das aus seiner Sicht nicht nötig gewesen. Er ist überzeugt, dass bundesrechtliche Vorgaben wie aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz höher zu gewichten seien als ein Bebauungsplan. „Man hat hier bürokratische Hindernisse aufgebaut“, sagt er. Die Argumentation der Stadt hält er für „überholt“.

Dass die Hausverwaltung ein Balkonkraftwerk nicht ausschließen könne, wusste er. „Ich wollte mir dort lediglich die Bestätigung einholen, dass es kein Verbot gibt.“ Umso größer seine Überraschung über die Hürden auf kommunaler Ebene. Zwar schließt die Stadt Balkonkraftwerke nicht grundsätzlich aus, macht eine Zulässigkeit aber abhängig vom jeweiligen Bebauungsplan.

Konkret heißt es dazu auf Nachfrage bei der Stadt: „In über 95 Prozent aller Bauvorhaben sind Balkonkraftwerke auch in Waldkraiburg uneingeschränkt möglich. In wenigen Einzelfällen werden sie durch Bebauungsplan, vorhabenbezogenen Bebauungsplan oder auch durch Denkmalschutz eingeschränkt.“ In solchen Fällen erfolge eine Einzelfallbewertung anhand der Ziele des jeweiligen Bebauungsplans.

Besser auf mögliche
Lösungen hinweisen

Dass sein Vorhaben letztlich am Passus zu Photovoltaikanlagen beinahe gescheitert wäre, sieht Seitz inzwischen gelassener. „Es ist schade, als Bürger nicht besser informiert zu werden, und dass kaum erklärt wird.“ Statt auf mögliche Lösungen oder eine frühzeitige Einzelfallprüfung hinzuweisen, sei auf formale Regelungen verwiesen worden. Für Bastian Seitz ein falsches Signal. Schließlich geht es bei den Balkonkraftwerken auch um den Klimaschutz.

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