31-Jähriger streitet Vergewaltigung ab

von Redaktion

Rechtsmedizinerin erscheint nicht vor Traunsteiner Landgericht – Prozess geplatzt

Waldkraiburg/Traunstein – Wegen besonders schwerer Vergewaltigung seiner Frau und schwerer Körperverletzung stand ein 31-Jähriger aus Waldkraiburg vor dem Traunsteiner Landgericht. Seit acht Jahren waren die beiden bereits ein Paar, doch in der Nacht auf 11. Juni vorigen Jahres soll alles eskaliert sein. Nach einer Feier mit Freunden in der gemeinsamen Wohnung habe er sich gegen 3 Uhr nachts ins Bett zu seiner Frau gelegt. Die schlief dort mit der gemeinsamen Tochter im Alter von vier Jahren.

Messer an
der Kehle

Immer wieder habe er seiner Frau signalisiert, Sex zu wollen, und schon ihre Shorts hinuntergezogen, so Staatsanwältin Sophie Schützwohl – doch die Frau lehnte ab. „Das akzeptierte der Angeklagte nicht“, so Schützwohl, obwohl das Mädchen zwischen den beiden lag. Irgendwann habe sich die Frau dann ans Fußende des Bettes gelegt, um Abstand zu dem 31-Jährigen zu bekommen. Dann sei ihr der Angeklagte gefolgt, habe ihr das Knie ins Gesicht gedrückt und gesagt, dass „nicht sie als seine Frau es entscheide, wann es zum Geschlechtsverkehr komme“, wie es die Staatsanwältin dem Mann vorwirft.

Der Angeklagte habe die Frau dann gewürgt, bis ihr schwarz vor Augen wurde. Auch Hautverfärbungen im Gesicht erlitt sie schon. Schließlich holte der 31-Jährige laut Anklage ein Messer mit 15 Zentimeter Klingenlänge und hielt der Frau die Klinge an den Hals. „Die Frau war durch das Messer derart verängstigt, dass sie dem Angeklagten versicherte, nicht mehr ‚Nein‘ zu sagen“, so Staatsanwältin Schützwohl. Erst, als sich die Frau für ihr ablehnendes Verhalten zuvor entschuldigte, habe der Angeklagte das Messer weggelegt – und sie unter diesen Umständen schließlich vergewaltigt.

Verteidigerin Susanne Hartlage gab für den Angeklagten eine Erklärung ab – und lieferte damit eine ganz andere Version.

Die Frau des 31-Jährigen hätte von Anfang an dem Sex zugestimmt. Und überhaupt hätte sie ihn beschimpft und in die Leisten getreten: ein schlechter Vater sei er.

Um den „Redeschwall“ zu beenden, habe der Angeklagte seine Frau dann am Hals gepackt, kurz danach aber aufgehört und sich entschuldigt. Danach hätte man sich zum Schlafen gelegt. Auch ein Messer sei nie im Spiel gewesen. Der nächste Tag sei zusammen mit den Freunden des Paares ganz normal verlaufen. Erst noch einen Tag später habe ihn die Frau mit den Vergewaltigungsvorwürfen konfrontiert.

Die Anzeige hätte dem weiterhin guten Verhältnis der beiden aber keinen Abbruch getan, hieß es vonseiten des Angeklagten und seiner Verteidigerinnen. Bereits früher hätte es aber schon mal eine Strafanzeige wegen einer Vergewaltigung gegeben. Was daraus wurde, konnte am ersten Prozesstag nicht mehr aufgeklärt werden – denn kurzerhand platzte die Verhandlung. Denn die Rechtsmedizinerin, die den Fall untersucht hatte, tauchte nicht in Traunstein auf. Es stellte sich schließlich heraus, dass sie gar nicht mehr am rechtsmedizinischen Institut beschäftigt ist.

Suche nach
neuem Termin

Alle Prozessbeteiligten waren sich aber einig: Der zuständige Gutachter muss auch vor Gericht hören, was die Geschädigte aussagt, um es mit dem Verletzungsbild in Einklang zu bringen. Also muss ein neuer Rechtsmediziner bestellt werden und sich in den Fall einarbeiten, so der Tenor. Nach etwa zwei Stunden wurde die Verhandlung vom Vorsitzenden Richter Andreas Bartschmid schließlich beendet. Ein neuer Termin muss bestimmt werden, um den Prozess dann noch einmal ganz von vorn beginnen zu lassen.

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