Durch Gutachten selbst belastet

von Redaktion

Kiesgrubenbesitzer soll geschützten Lebensbereich von Zauneidechsen zerstört haben

Mühldorf – Warum stand der Kiesgrubenbesitzer Hans X. (Name von der Redaktion geändert) aus dem südwestlichen Landkreis im Amtsgericht Mühldorf letztlich vor Amtsrichter Florian Greifenstein? Weil er sich mit einem freiwilligen Umweltgutachten selbst ein Bein gestellt hatte oder weil er im Winter 2023/2024 Lebensräume der streng geschützten Zauneidechsen zerstört, dabei „mindestens 100 Zauneidechsen getötet“ und sich dabei rund 13.000 Euro gespart hat, wie ihm Staatsanwältin Stefanie Grossmann vorwarf?

Hans X. hatte vor ein paar Jahren jedenfalls die Idee, aus seiner Kiesgrube eine Deponie für Bauschutt zu machen. Also ließ er einen Gutachter aus Waldkraiburg kommen, und der entdeckte im Wall am Kiesgrubenrand die streng geschützten Zauneidechsen. 

Der Gutachter errechnete aus den gesichteten Eidechsen die Zahl der vorhandenen Tiere sowie die Lebensräume in dem Wall. Beides hielt er feinsäuberlich in einem Gutachten und Karten fest – samt den Bereichen, wo wahrscheinlich keine Eidechsen leben. 

Besonders geschützter
Bereich verschwunden

Hans X. verfolgte die Pläne für eine Deponie dann nicht weiter. Stattdessen entschloss er sich, im Winter 2023/2024 einen Teil des Walls am Grubenrand abzutragen. „Genau die Bereiche, wo keine Eidechsen eingetragen waren“, betonte Rechtsanwalt Florian Domjan immer wieder. „Den Rest hat er bewusst stehen lassen.“ 

Das sah ein Mitarbeiter vom Naturschutz im Landratsamt Mühldorf anders. Er war 2024 vor Ort, eigentlich nur, um mit Hans X. über ein Naturschutzkonzept zu sprechen. Das wird in der Betriebserlaubnis vom Landratsamt gefordert; allerdings wird dafür kein Datum genannt. 

Doch dann sah der Sachbearbeiter das Ergebnis der Räumarbeiten und das Gutachten mit dem Nachweis der Zauneidechsen. „Das hat man ja sonst nicht“, erklärte der Zeuge.

„Kiesgruben sind oft undurchsichtig.“ Man vermute, dass in jeder Kiesgrube Zauneidechsen leben, wisse aber nicht, ob und wo genau. Hier sei es erstmals anders – wegen des freiwillig erstellten Gutachtens. „Ohne Gutachten würden wir heute hier nicht sitzen“, brachte es Anwalt Domjan auf den Punkt. Der Mitarbeiter aus dem Landratsamt hatte jedenfalls einen Nachweis für die Zauneidechsen und zeigte Hans X. an. Ein besonders schützenswerter Bereich sei „weitestgehend verschwunden“, erklärte er im Zeugenstand. Nach den Räumarbeiten sei der Streifen nur noch ein, zwei Meter breit gewesen. „Das war vorher schon deutlich größer.“ Jetzt stehe der Baum frei, der Rest sei eine „festgefahrene Kiesfläche“. Es gehe um eine streng geschützte Tierart „im Sinne der Strafbarkeit“. 

Die Situation habe sich inzwischen längst wieder erholt, sei nicht mehr so wüst wie auf den Fotos des Zeugen, wiederholte Anwalt Domjan immer wieder. „Die Tiere krabbeln immer noch da rum.“ 

Es habe keine Nachkontrolle gegeben, erklärte der Zeuge auf Nachfrage von Richter Greifenstein. „Es ist passiert. Man kann es nicht mehr rückgängig machen.“

Noch einen Punkt führte der Anwalt ins Feld: In der Betriebserlaubnis des Landratsamtes sei nicht eindeutig festgehalten, welche Bereiche des Walls nicht angetastet werden dürften. Das blieb auch nach der Durchsicht zahlreicher Fotos, Pläne und aktueller Luftbilder im Gerichtssaal unklar. Domjans Standpunkt: Laut Bescheid hätte Hans X. sogar den kompletten Bereich wegmachen dürfen, er habe dennoch Lebensräume der Eidechsen stehen gelassen – obwohl er dazu nicht verpflichtet gewesen sei.

Anwalt Domjan regte schließlich an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen: „Damit kann man mehr für den Artenschutz tun als mit einem Urteil.“ In dem Strafbefehl, gegen den sich Hans X. wehrt, war eine Bewährungsstrafe von acht Monaten verhängt.

Doch Staatsanwältin Grossmann erklärte, sie benötige den Waldkraiburger Sachverständigen: „Reichen ein, zwei Meter Wall für die Eidechsen aus?“ „Man hat keine einzige tote Eidechse gefunden“, merkte Richter Greifenstein an. 

Experte erscheint
nicht vor Gericht

„Wir brauchen nicht zwingend tote Eidechsen“, hielt Grossmann dagegen. „Eine Störung des Lebensbereichs reicht aus.“

Also brauchte es den Experten. Der war zwar geladen, aber nicht erschienen. Er hatte wegen der Glatteiswarnung am Verhandlungstag den Weg von Waldkraiburg nach Mühldorf gescheut. Und so blieb nur ein Ausweg: Richter Greifenstein setzte das Verfahren aus, um es später „bei schönerem Wetter“ fortzusetzen. Irgendwann nach Ostern, so Greifenstein. „Dann fahren wir hin und schauen es uns vor Ort an.“

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