Mettenheim – Das zentrale Thema der ersten Sitzung des Gemeinderates im neuen Jahr waren erneut Bauangelegenheiten, die es bei frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zu beschließen galt.
Mit einem forschen „Pack ma’s!“ ermutigte Bürgermeister Josef Eisner (CSU) die Gemeinderäte der verschiedenen Fraktionen im Rathaussaal, in den letzten Monaten der Legislaturperiode noch einmal Gas zu geben, um im Wahlkampf zu bestehen und wichtige Entscheidungen für die Zukunft der Gemeinde zu treffen. Zu Anfang der Sitzung ging es um Änderungen des Flächennutzungsplans, denen der Gemeinderat seine ungeteilte Zustimmung erteilte. Die zwölfte Änderung des Flächennutzungsplans umfasst beinahe den gesamten Ortsteil Gumattenkirchen, berichtigt und ergänzt Gebiete, die bisher stiefmütterlich behandelt wurden. So gelten die am meisten bebauten Flächen immer noch als landwirtschaftliche Flächen. Eine moderate, zusätzliche Erweiterung ist für die Schaffung neuer Baugebiete von Vorteil, wird aber in Gumattenkirchen nicht angestrebt.
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplans betrifft das geplante Baugebiet am Mettenheimer Fürstenweg. Sollten hier positive Rückmeldungen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingehen, kann in einem nächsten Schritt der Entwurf des Bebauungsplans gefertigt werden. Mit der Abwägung des Bebauungsplans „Schreinerwiesn“ am östlichen Ortseingang und einem entsprechenden Satzungsbeschluss erklärten sich die Gemeinderäte einverstanden. Einigkeit herrschte ebenso betreffs der dritte Änderung des Bebauungsplans „Hart Ost“ und des folgenden Satzungsbeschlusses.
Diskussionen löste hingegen wieder die Zufahrt zur „Schreinerwiesn“ aus, obwohl die Deutsche Bahn den Kern der Baustellenzufahrt bereit war, zu verlegen. Darüber hinaus plant sie eine zehn Meter breite Schutzzone und eine maximal 3,50 Meter hohe Aufwuchs- und Gebäudehöhenbegrenzung. Die Gemeinde setzt bei allen Bauvorhaben auf die verstärkte Einbeziehung der Anlieger und regelmäßige Sitzungen – ob es um die schützenswerten Kabel des Bayernwerkes geht oder um Immissionen aus dem künftigen Gewerbegebiet „Schreinerwiesn“.
Angesichts der heute strengeren Immissionsschutz-Vorschriften konnte die Gemeinde nicht das gesamte Gebiet als Wohngebiet ausweisen und es blieb am östlichen Spitz nur die Option, ein Gewerbegebiet entstehen zu lassen.
Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss in Zusammenhang mit der zweiten Änderung des Bebauungsplanes „Gumattenkirchen“ wurde aus terminlichen Gründen auf die nächste Sitzung vertagt. Allerdings fasste der Rat einen Aufstellungsbeschluss, der die erste Teiländerung des Bebauungsplans „Mettenheim-Hart“ bezüglich der Kompensationsflächen beinhaltete. Der isolierten Befreiung zwecks Aufstellung einer Doppelgarage, der Errichtung einer Einfriedung und zweier Zufahrtstore „An der Münchener Straße“ stimmten die Gemeinderäte ohne Gegenstimme zu. kch