Stadt informiert zur Kommunalwahl

von Redaktion

Zugelassene Wahlvorschläge, Plakatierung und Briefwahl

Mühldorf – Die Vorbereitungen für die Kommunalwahlen am Sonntag, 8. März, mit möglicher Stichwahl am Sonntag, 22. März, laufen auf Hochtouren. In Mühldorf treten vier Kandidaten um das Bürgermeisteramt an, den künftigen Stadtrat wählen die Mühldorfer aus sechs Listen.

Seit Ende Januar hängen auch die Wahlplakate. Bei einem Treffen verständigten sich alle Gruppierungen, die Spielregeln, die sich aus der Plakatierungsverordnung ergeben, einzuhalten. Bei Fragen oder Problemen, die es immer geben kann, wollen alle direkt aufeinander zugehen und Steine des Anstoßes ohne großes Aufhebens beseitigen. Inhaltlich stimmten die Gruppierungen miteinander ab, im Altstadtbereich das Aufhängen von Plakatwerbung für parteipolitische Veranstaltungen zu unterlassen. Für die vom Verbot ausgenommenen Anschlagstafeln am Stadtplatz einigten sich die Anwesenden auf eine Aufteilung des vorhandenen Platzes.

Wahlberechtigte können – nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung – von 1. Februar bis 2. März die Briefwahlunterlagen online unter www.buergerserviceportal.de/bayern/muehldorfinn beantragen. Wichtig zu wissen ist, dass im Freistaat der Versand der Briefwahlunterlagen erst drei Wochen vor der Wahl erfolgen darf – konkret ab Rosenmontag, 16. Februar. „Die Bürger müssen über diese neue Vorgabe Bescheid wissen, weil sie mit einer ungewohnt langen Wartezeit auf die Unterlagen verbunden sein kann“, so Bürgermeister Michael Hetzl. Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen kann vorsorglich auch schon die Briefwahl für eine mögliche Stichwahl beantragt werden. Nicht wundern dürfen sich die Mühldorfer, wenn auf der Wahlbenachrichtigung von „Gemeinderatswahl“ statt „Stadtratswahl“ zu lesen ist. Es handelt sich um einen allgemeinen und nicht veränderlichen Vordruck, der auch in Städten als korrekt zu betrachten ist.

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