Polling ignoriert Einwände zu Annabrunn

von Redaktion

Eile ist nicht immer der beste Weg zum Ziel: Bebauungsplan vor Gericht

Polling – Eile ist nicht immer der beste Weg, um sein Ziel zu erreichen. Das erleben derzeit Pollings Gemeinderäte und Bürgermeister Lorenz Kronberger. Der Ende 2024 mit höchster Eile durchgedrückte Bebauungsplan „Annabrunn“ ist jetzt ein Fall für die Justiz. Das teilte Kronberger in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates mit: „Gegen den Bebauungsplan wurde Klage eingereicht.“ Jetzt muss ein Gericht entscheiden, ob der Bebauungsplan rechtlich haltbar ist.

Bei der Klage handelt es sich um einen Normenkontrollantrag, der am 30. Dezember 2025 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) eingegangen ist, teilt Gerichtssprecher Felix Nürnberger mit. „Der Antrag wurde durch eine Privatperson gestellt, Antragsgegnerin ist die Gemeinde Polling, die den Bebauungsplan erlassen hat.“ Ein Termin für die mündliche Verhandlung sei bisher nicht abzusehen, in den kommenden Monaten würden die Parteien ihre Argumente zunächst schriftlich austauschen.

Deadline 31. Dezember
zwang zur Eile

Ende 2024 musste alles ganz schnell gehen. Der Bebauungsplan sollte im Eilverfahren ohne Umweltprüfung beschlossen werden; das war aber nur noch bis zum 31. Dezember möglich. In einer Marathonsitzung bis nachts um halb drei und mit einer Fortsetzung am vierten Advent haben die Gemeinderäte sämtliche Einwände der Anwohner, der Behörden, des Denkmalschutzes sowie der Regierung von Oberbayern gegen den Plan behandelt.

Die Anwohner fürchteten den zunehmenden Verkehr, hatten Sorgen um den Charakter des Ortes; die Regierung von Oberbayern sah Vorgaben der Landesplanung verletzt; der Naturschutz kritisierte die Eingriffe in die Natur; der Denkmalschutz sah das geschützte Erscheinungsbild rund um die Kapelle St. Anna verletzt. Die Gemeinderäte haben alles mehrheitlich verworfen.

Günther Schuhbeck aus Annabrunn hatte sich anschließend an die Regierung von Oberbayern gewendet und das Landratsamt musste den Plan prüfen. Das Ergebnis Ende Juni: „Erhebliche Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit“; der Plan sei „aufgrund teils gravierender Verstöße voraussichtlich als nichtig anzusehen“; seitens des Landratsamtes werde es auf dieser Basis keine Baugenehmigungen geben.

Dabei ist das das Ziel des Bebauungsplans: 30 neue Häuser auf dem ehemaligen Klinikgelände. Das Landratsamt empfahl, den Beschluss aufzuheben und „ein Regelverfahren durchzuführen“. Bürgermeister Kronberger und die Gemeinderäte beschlossen stattdessen am 25. September in nicht öffentlicher Sitzung, ein Änderungsverfahren vorzubereiten, um damit die Bedenken gegen den Bebauungsplan nachträglich zu heilen. Das wurde aber erst auf der Bürgerversammlung Ende November und erst auf Nachfragen der Bürger publik.

Kronberger verteidigte das Änderungsverfahren auf der Bürgerversammlung: „Annabrunn muss sich entwickeln können.“ Das wollen auch die Annabrunner, schreiben Schuhbeck und Andrea Müller den OVB-Heimatzeitungen: „Aber mit uns“, mit den Anwohnern.

„Kirche und Hospiz verdienen einen Dorfplatz, der Begegnung und ein würdiges Umfeld ermöglicht“, schreibt Müller. „Annabrunn soll sich in seiner jahrzehntelangen klinischen Tradition weiterentwickeln dürfen“, erklärt Schuhbeck, nennt als Beispiele eine Hospiz-Insel oder ein stationäres Kinder-Trauma-Zentrum mit Tiertherapie. Das hieße aber auch: von der geplanten vollständigen Wohnbebauung Abstand zu nehmen.

„Aus der Pollinger Verwaltung hat im Verlauf des Verfahrens niemand das Gespräch mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern gesucht“, kritisiert Schuhbeck. „Interessen und Bedenken der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner bleiben unberücksichtigt, konstruktive Kompromissvorschläge werden nicht gehört.

Bürgerdialog – Fehlanzeige.“ Damit seien auch die Gemeinderäte gemeint. „Wenn Transparenz und Respekt fehlen, wird Politik armselig“, ergänzt Müller. „Es kann nicht Ziel verantwortungsvoller Kommunalpolitik sein, umstrittene Projekte hinter verschlossenen Türen durchzusetzen.“ Annabrunn verdiene eine „faire, nachvollziehbare und gemeinschaftlich getragene Entwicklung“.

Die Einwände von Regierung, Umweltschutz, Denkmalamt, Heimatverein und Anwohnern seien „mit fadenscheinigen und teils geradezu grotesken Begründungen weggewischt worden“, meint Schuhbeck. Das angestrebte Änderungsverfahren sei eine „Minimallösung“, „die dann geltendes Recht in einem Mindestmaß berücksichtigt und nur den Interessen der Gemeinde und des Investors gerecht wird.“

Das Ergebnis: „Wir Annabrunner sahen die Gefahr, dass ohne Normenkontrollantrag nach Ablauf der Klagefrist (7. Januar 2026) die Gemeinde mit dem noch amtierenden Bürgermeister mit den Bauarbeiten begonnen und das Baugebiet wie geplant und ohne nennenswerte Änderungen durchgezogen hätte“, schreibt Schuhbeck.

Diese Gefahr ist durch die Klage aber nicht gebannt, teilt Gerichtssprecher Florian Schlämmer mit: Der Bebauungsplan bleibe trotz Klage zunächst gültig. „Die Gemeinde kann also auf Basis des Bebauungsplans Arbeiten vornehmen.“ Das könnte nur ein „Eilantrag auf vorläufige Außerkraftsetzung des Bebauungsplans“ verhindern.

Bürgermeister Kronberger blieb in der Gemeinderatssitzung trotz Klage dabei: „Ich bin nach wie vor der Meinung, dass wir alles ausreichend gemacht haben. Das ist ewig schade.“ Und die Gemeinderäte? Sie nahmen die Information kommentarlos zur Kenntnis.

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