Abwasservertrag ist keine Liebeserklärung

von Redaktion

Ein Viertel des Gemeinderates Egglkofen ist gegen eine Zweckvereinbarung mit Neumarkt-St. Veit

Egglkofen – Die notwendig gewordene Sanierung der Kläranlage in Neumarkt-St. Veit bedeutet für die Gemeinde Egglkofen einen erheblichen Anstieg der Abwasserkosten. Als Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft nutzen sie vertragsgemäß seit 1975 die alte Kläranlage mit. Deshalb verlangt die Stadt Neumarkt-St. Veit von Egglkofen auch eine Beteiligung an den Kosten der Sanierung.

Gespräche werden
schon viele Jahre geführt

Der Gemeinderat von Egglkofen hatte in seiner Januar-Sitzung über eine Zweckvereinbarung der Reinigung der Abwässer zu beschließen. Lange Verhandlungen über die Art, Höhe und Berechnung der Kosten gibt es bereits seit 2022. Die Gespräche fanden statt zwischen den Partnern unter Beteiligung des Bayerischen Gemeindetages, der Rechtsaufsichtsbehörde, der Rechtsabteilung im Landratsamt und dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim.

Bürgermeister Johann Ziegleder hatte bereits im Dezember in der Bürgerversammlung geklagt, dass er stets nur vor vollendete Tatsachen gestellt worden sei. Und er wiederholte seine Erfahrungen auch in der Gemeinderatssitzung: man habe die Meinung Egglkofens nicht berücksichtigt. Außerdem seien die Berechnungszahlen vor 14 Tagen noch fehlerhaft gewesen und erst zum 22. Januar korrigiert worden. Er empfahl, zunächst doch noch abzuwarten, da man nicht voraussagen könne, was in den nächsten 20 bis 40 Jahren auf dem Gemeindegebiet und einwohnermäßig vor sich gehen werde. Außerdem glaubt Ziegleder, dass mit korrekten Zahlen frühestens Ende dieses Jahres zu rechnen sei.

Kündigung des
Vertrages kein Thema

Die Gemeinderäte waren sich einig, dass die auf Egglkofen zukommenden Kosten viele Vorhaben im Gemeindegebiet einschränken werden. Andererseits wurde deutlich, dass man vor einer Kündigung des Abwasservertrages Abstand nehmen wollte.

Ziegleder gab jedem Mitglied seines Rates Gelegenheit zur Stellungnahme. Nach längerer Aussprache bestand Einigkeit darüber, dass die Abstimmung namentlich erfolgen soll. Bürgermeister: „Damit nachkommende Generationen wissen, wer damals wie abgestimmt hat.“ Bei der Abstimmung waren neun Stimmen für und drei Stimmen gegen diese Zweckvereinbarung.

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