Bis 2020 immer rechtzeitig

von Redaktion

Mühldorf – Entgegen der Darstellung im Bericht „Stadträte wollen Unterlagen“ vom 29. Januar haben die Stadtwerke Mühldorf am Inn GmbH & Co. ihre Offenlegungspflichten für die Jahresergebnisse von 2001 bis 2020 immer fristgerecht erfüllt. Die Berichterstattung bezog sich auf die öffentlich einsehbaren Daten im Unternehmensregister.de; diese beziehen sich aber auf das Veröffentlichungsdatum im Bundesanzeiger. „Für die Fristen zählt die rechtzeitige Einreichung (Übermittlung) der Unterlagen, nicht der Zeitpunkt der tatsächlichen Veröffentlichung“, betont Stadtwerke-Chef Alfred Lehmann. Nur für die Jahre 2021 bis 2024 wurde die Einreichungsfrist nicht eingehalten. Wir bitten, dieses Missverständnis zu entschuldigen. esc

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