Waldkraiburg – Die Türen verschlossen, an einem der Schaufenster ist die Folie fast vollständig abgezogen. Ein Blick ins Innere zeigt: Der Elektroladen ist ausgeräumt. Hier werden keine Elektrogeräte mehr verkauft. Seit Anfang des Jahres ist das Geschäft geschlossen. Warum, dazu bezieht der Betreiber Stellung – mit Botschaften auf der verbleibenden Schaufensterbeklebung. Mit Slogans wie „Weil wir uns nicht schikanieren lassen“ oder „Per Dekret 20 Prozent mehr Durchblick für den Amtsschimmel“ richtet sich die Kritik klar gegen die Stadtverwaltung. Anstatt Elektrogeräte zu verkaufen, würde man nun ein „Guckloch für Bürgermeister, Stadtrat und Bauamt“ schaffen.
„Wollte mich nicht der
Bürokratie unterwerfen“
„Ich musste hier eine Entscheidung als Unternehmer treffen und wollte mich nicht der Bürokratie unterwerfen“, erklärt Holger Schramm vom Kaufwerk. Hintergrund ist die städtische Satzung für Werbeanlagen. Die lässt im Zentrumsbereich keine komplett beklebten Schaufenster zu. Was jahrelang niemanden interessiert habe, sollte nun umgesetzt werden, kritisiert Schramm. „Ich habe die Art der Folierung von meinem Vorgänger übernommen“, sagt Schramm. Um den Blick auf die Rückseiten der Regale zu vermeiden, hätte der Vorgänger bereits vor Jahren die Fenster vollständig beklebt.
Zulässig war das jedoch nicht. Die Satzung schreibt vor, dass Schaufenster nur zu maximal einem Drittel mit Werbung beklebt werden dürfen. Abweichungen sind nur möglich, wenn ein besonderes Schutzbedürfnis der Kunden besteht. Aufgefallen war die vollflächige Beklebung bei einer Baukontrolle im Mai 2024, eine Baugenehmigung lag der Verwaltung zu dem Zeitpunkt nicht vor. Einen später eingereichten Antrag lehnte der Stadtentwicklungsausschuss Ende 2024 einstimmig ab, um keinen Präzedenzfall zu schaffen.
„Dem Bauherren wurde eine Baugenehmigung für eine reduzierte Schaufensterbeklebung in Aussicht gestellt und die tatsächlich durchgeführte Beklebung bis zur Einreichung des Bauantrags wurde geduldet“, erklärt Bauamtsleister Carsten Schwunck. Eine ursprüngliche bis zum 1. September 2025 gesetzte Frist verlängerte die Stadt auf Wunsch des Eigentümers bis zum 31. Dezember 2025. „Ein neuer Bauantrag wurde jedoch nicht gestellt.“
Verwaltung und Eigentümer suchten gemeinsam nach einer Lösung. „Wir haben mit dem Bauamt über einen Kompromiss gesprochen“, sagt Schramm. Die Stadt bestand zwar weiterhin auf eine Reduzierung der Beklebung, bot aber Lösungen an – unter anderem die freibleibenden Flächen mit weißer, werbefreier Folie zu bekleben. „Das sind bizarre Vorschläge“, sagt Schramm.
Stadt bietet Kompromiss,
der den Regeln entspricht
Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich dabei jedoch um einen regelkonformen Kompromiss. „Es geht um die Satzung für Werbeanlagen“, erklärt Bauamtsleiter Schwunck. „Ist ein Teil des Schaufensters nur mit weißer Folie beklebt und enthält keine Werbung, ist dagegen nichts zu sagen.“ Damit wollte man dem Elektrohändler entgegenkommen. Laut Schwunck war das zudem nicht der einzige Lösungsvorschlag seitens der Stadt. „Eine Änderung der Situation wäre auf jeden Fall notwendig gewesen“, fährt Schwunck fort. Ein Umbau war für Schramm aber keine Option: „Das ist etwas, das man sich nicht unbedingt leisten kann. Ich bin nicht bereit, so etwas mitzutragen.“ Rund 10.000 Euro habe das Unternehmen in die Folierung der Schaufenster investiert, noch einmal dieselbe Summe für eine neue Lösung sei nicht infrage gekommen. „Auch der Einzelhandel hat zu kämpfen.“ Die Filiale in Waldkraiburg ist mittlerweile geschlossen und laut Schramm in eine andere Kommune verlagert worden. Wie Schaufenster beklebt werden sollen, darüber diskutiert der Stadtentwicklungsausschuss in seiner nächsten Sitzung am Dienstag, 3. Februar. Es liegt nämlich ein Antrag der AfD-Fraktion vor, der die geltende Flächenbegrenzung von Schaufensterbeklebungen zum Thema hat.