Mühldorf – Für die Kommunalwahlen am Sonntag, 8. März, weist der Kreisverband der Europa-Union Mühldorf auf eine Vereinfachung für Unionsbürger hin: Alle in Deutschland lebenden EU-Staatsangehörigen sind automatisch wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen, sofern sie seit mindestens zwei Monaten – Stichtag ist der Donnerstag, 8. Januar – ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben. Anders als bei früheren Wahlen ist eine gesonderte Beantragung zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis nicht mehr erforderlich. „Wir begrüßen diese bürokratische Erleichterung ausdrücklich, da sie die politische Teilhabe unserer europäischen Mitbürger stärkt“, betont Kreisvorsitzender Walter Göbl. Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden derzeit versendet und sollten bis spätestens Sonntag, 15. Februar, eintreffen. Wer bis zu diesem Datum keine Post erhalten hat, muss aktiv werden: Von Montag, 16. Februar, bis Freitag, 20. Februar, besteht die Möglichkeit, bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen, um das Stimmrecht sicherzustellen. Angesichts der Bedeutung der Kommunalpolitik für den Alltag ruft Göbl alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe auf: „Nutzen Sie am 8. März Ihr Wahlrecht. Unterstützen Sie demokratische und europafreundliche Kräfte, um die Zukunft der Kommunen mitzugestalten.“