Flucht endet vor Gericht

von Redaktion

Richterin zum Angeklagten: „Sie sind nicht das Opfer“

Waldkraiburg – Ein 34-jähriger arbeitsloser Waldkraiburger stand in Mühldorf vor Amtsrichterin Dr. Angela Michielsen. Staatsanwältin Vanessa Meyer warf ihm zwei Straftatbestände vor: Zum einen war er mit einem Motorroller ohne Fahrerlaubnis unterwegs, zum anderen leistete er bei seiner Festnahme erheblichen Widerstand gegen zwei Polizisten. Der Angeklagte wurde von Rechtsanwalt Hanns Barbarino aus Altötting vertreten.

„Am 15. August fuhr der Beschuldigte gegen 15.49 Uhr mit einem Kleinkraftrad auf der Reichenberger Straße zur Böhmerwaldstraße, obwohl er die erforderliche Fahrerlaubnis nicht hatte“, führte Meyer aus. „Zwei Polizeibeamte auf Streife standen mit ihrem Polizeiauto an der Ecke Reichenbergerstraße/Erzgebirgsstraße. Nach dem Abbiegen sahen sie, dass der Motorroller ohne Kennzeichen fuhr und nahmen die Verfolgung auf. Der Rollerfahrer ignorierte das Anhaltesignal des Polizeifahrzeugs, beschleunigte und auf Höhe der Böhmerwaldstraße 55, am Wendehammer, sprang er von seinem Zweirad und floh in ein Gebüsch.“ Die beiden Ordnungshüter verfolgten den Mann und konnten ihn verhaften.

Widersprüchliche
Darstellungen

Über das weitere Geschehen gab es unterschiedliche Aussagen. Laut Anklage wurde der Waldkraiburger zu Boden gebracht, um mit Handschellen gefesselt zu werden. Da sich der Mann heftig wehrte, warteten die beiden Polizisten, bis die zur Verstärkung gerufene zweite Streife kurz darauf eintraf. Dann konnte der Mann mit den Handschellen fixiert und zur Polizeiinspektion gebracht werden. Von dort beförderte man den Angeklagten weiter in die Justizvollzugsanstalt Stadelheim. Gegen ihn war nämlich genau an diesem Tag ein Widerruf seiner laufenden Bewährungsstrafe ergangen. Dies war wohl ein nicht unerheblicher Grund für die Flucht des Mannes.

Nach Angaben seines Verteidigers räumte der Beschuldigte den Anklagepunkt eins, das Fahren ohne Fahrerlaubnis, ein, während der zweite Teil der Anklage ganz anders gewesen sei. Zu seinem Drogenkonsum wollte der Mann keine Angaben machen. Zu Prozessbeginn sah man sich daher im Gerichtssaal Bilder des Angeklagten und Aufnahmen der Bodycam an, die einer der beiden Polizeibeamten bei der Festnahme getätigt hatte.

Eine ärztliche Untersuchung hatte bei dem Angeschuldigten Schürfwunden an der rechten Wange, am Knie und an Armen und Beinen ergeben, zudem hatte er Cannabis und Kokain konsumiert.

Hier bemängelte Verteidiger Barbarino, dass die untersuchende Medizinerin die Schürfwunden an Armen und Beinen nicht dokumentiert hatte. Auch beklagte er sich über das angeblich zu harte Eingreifen der beiden Polizisten gegenüber seinem Mandanten.

Der erste Zeuge war ein unbeteiligter Passant, der auf dem Weg zum Waldbad war. Er hatte den Rollerfahrer beim Einbiegen in die Böhmerwaldstraße gesehen, ebenso erinnerte er sich, wie der Fahrer am Ende der Straße den Roller zurückließ und in ein Gebüsch flüchtete.

Von dort sei er von einem der beiden Ordnungshüter herausgezogen und zu Boden gebracht worden. Dort habe sich der Mann heftig gegen seine Festnahme gewehrt. Als er um Hilfe schrie, dass er keine Luft bekäme, durfte er sich aufsetzen.

Der Zeuge Nummer zwei war einer der beiden Polizeibeamten: „Wir verfolgten den Angeklagten auf seinem Roller ohne Kennzeichen, bis er am Ende der Böhmerwaldstraße in ein Gebüsch floh. Trotz zweimaliger Aufforderung hatte er seine Flucht fortgesetzt. Aus dem Gebüsch zog ich ihn heraus und mein Kollege und ich drückten den sich heftig wehrenden Mann auf den Boden. Seine Schreie hielt ich für überzogen. Aus Gründen der Eigensicherung legten wir ihm erst Handschellen an, als ein dritter Kollege uns diese brachte.“

Diesen Vorgang schilderte auch der Kollege des zweiten Zeugen so: „Der Mann gab seine Arme nicht frei, wehrte sich heftig. Da er laut schrie, nahmen wir an, dass er keine Probleme hatte mit dem Atmen.“

Der obligatorische Blick in das Bundeszentralregister ergab beim Angeschuldigten fünf Vorstrafen, drei davon bezüglich Betäubungsmitteln, eine wegen Diebstahls und eine wegen räuberischer Erpressung.

Staatsanwältin Meyer sah die Anklage vollumfänglich bestätigt. Ihrem Plädoyer zufolge war nicht die Verhaftung „völlig übertrieben“, wie es Hanns Barbarino ausgedrückt hatte, sondern es sei „völlig übertrieben“, wenn man sich einer polizeilichen Kontrolle entzieht. Die Polizisten wüssten nicht, wie gefährlich so ein Fliehender sei, und Eigensicherung genieße hier absolute Priorität. Sie forderte eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 15 Euro.

Rechtsanwalt Barbarino sah nur den ersten Anklagepunkt justiziabel. Beim zweiten Punkt seien mehrere Dinge unglücklicherweise zusammengetroffen: „Mein Mandant hatte am Morgen einen Widerruf seiner Bewährung erhalten, er sollte ins Gefängnis. Der Roller war ohne Kennzeichen und zwei Polizisten hatten offensichtlich nichts Besseres zu tun. Dann zog ein Beamter den Mann aus dem Busch und es erfolgte ein ‚Überfall‘ der beiden Polizisten. Sie haben es nicht richtig gemacht. Sind wir denn schon in Amerika bei ICE? Ich plädiere auf eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen in Höhe von 15 Euro.“

Amtsrichterin Dr. Angela Michielsen entschied letzten Endes auf eine Geldstrafe in Höhe von 160 Tagessätzen zu 15 Euro: „Die vorangegangene Flucht erschwerte die Lage. Wenn jemand flieht, dann ist er unberechenbar.“ Den Beschuldigten sprach sie direkt an: „Dass Sie verletzt wurden, die Polizisten von Ihnen nicht – das habe ich berücksichtigt. Aber Sie haben kein Unrechtsbewusstsein. Sie rennen vor der Polizei weg und wehren sich trotz zweimaliger Aufforderung, dies nicht zu tun. Sie sehen sich als Opfer – aber das sind Sie nicht!“

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